§§ 11, 12 KMAG — MiCA Art. 43 Signifikanzschwelle

Prüfen Sie, ob Ihr Krypto-Asset-Anbieter nach §§ 11, 12 KMAG und MiCA Art. 43 als signifikant eingestuft wird — und damit strengerer EBA-Aufsicht unterliegt. Schwellenwerte: mehr als 10 Millionen Inhaber oder mehr als 5 Milliarden Euro Marktkapitalisierung.

MiCA Signifikanzschwelle Berechnung (KMAG) 2026

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

MiCA Signifikanzschwelle 2026 — KMAG §§ 11, 12

Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) der EU unterscheidet zwischen regulären und signifikanten Emittenten von Krypto-Assets. Diese Unterscheidung ist entscheidend für den Umfang der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und bestimmt, ob die nationale Behörde (BaFin) oder die europäische EBA die direkte Aufsicht ausübt.

Die zwei Signifikanzschwellen nach § 11 und § 12 KMAG

Das deutsche Kryptomärkte-Aufsichtsgesetz (KMAG) setzt MiCA Art. 43 in nationales Recht um. Ein Emittent wird als signifikant eingestuft, wenn er mindestens eine der beiden Schwellen überschreitet:

  • Inhaberschwelle (§ 11 KMAG): Mehr als 10 Millionen eindeutige Token-Inhaber
  • Kapitalisierungsschwelle (§ 12 KMAG): Marktkapitalisierung über 5 Milliarden Euro

Beide Schwellen können unabhängig voneinander die Signifikanz auslösen. Werden beide überschritten, gilt Aufsichtsstufe 3 (Maximal) mit EBA-Direktaufsicht.

Die drei Aufsichtsstufen

Der Rechner unterscheidet drei Stufen: Stufe 1 (Basis) bei Unterschreitung beider Schwellen — Standard-MiCA-Anforderungen unter BaFin-Aufsicht. Stufe 2 (Erhöht) bei Überschreitung einer Schwelle — verschärfte Eigenkapitalanforderungen und erweiterte Berichtspflichten. Stufe 3 (Maximal) bei Überschreitung beider Schwellen — EBA übernimmt die Direktaufsicht vom nationalen Aufseher.

Konsequenzen für signifikante Anbieter

Signifikante Emittenten müssen nach MiCA Art. 45 ff. zusätzliche Anforderungen erfüllen: höhere Eigenkapitalpuffer (mindestens 3 % der durchschnittlichen Rücklagen), strengere Governance-Anforderungen mit separatem Liquiditätsmanagementsystem, quartalsweise Berichtspflichten gegenüber der EBA sowie Stresstest-Verpflichtungen.

Asset-Typen im Überblick

Asset-Referenced Tokens (ART) — sog. Stablecoins — und E-Money Tokens (EMT) sind die primären Anwendungsfälle für die Signifikanzschwellen. Beide Token-Typen benötigen grundsätzlich eine MiCA-Zulassung als Kreditinstitut oder E-Geld-Institut, bevor sie ausgegeben werden dürfen. Für sonstige Kryptowerte (Utility Tokens) gelten modifizierte Anforderungen.

Messungsmethodik der Inhaberanzahl

Die Inhaberanzahl wird nach Art. 43 Abs. 3 MiCA als Jahresdurchschnitt über 12 Monate berechnet. Bei dezentralisierten Tokens wird die On-Chain-Analyse herangezogen; bei zentralisierten Diensten (CEX) zählen verifizierte KYC-Nutzer mit aktivem Guthaben. Mehrfach-Wallets desselben wirtschaftlich Berechtigten werden nach Möglichkeit konsolidiert.

Häufige Fragen zur MiCA Signifikanzschwelle (KMAG)

Ab wann gilt ein Krypto-Asset-Anbieter als signifikant nach MiCA?

Ein Emittent gilt nach Art. 43 MiCA als signifikant, wenn er entweder mehr als 10 Millionen Token-Inhaber hat oder eine Marktkapitalisierung von mehr als 5 Milliarden Euro erreicht. Beide Kriterien können unabhängig voneinander die Signifikanz auslösen. In Deutschland ist die Umsetzung im KMAG (§§ 11, 12) erfolgt.

Welche Folgen hat die Einstufung als signifikanter Anbieter?

Signifikante Emittenten unterliegen verschärften Anforderungen: erhöhte Eigenkapitalanforderungen, strengere Governance-Regelungen, Berichtspflichten gegenüber der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) und intensive Aufsicht. Wenn beide Schwellenwerte überschritten sind (Aufsichtsstufe 3/Maximal), übernimmt die EBA die direkte Aufsicht statt der BaFin.

Gilt die Signifikanzschwelle für alle Krypto-Assets?

Die MiCA-Signifikanzschwellen gelten primär für Asset-Referenced Tokens (ART/Stablecoins) und E-Money Tokens (EMT). Für sonstige Kryptowerte (utility tokens, etc.) gelten grundsätzlich die gleichen Schwellen, allerdings mit abweichenden Konsequenzen. Bitcoin und Ether fallen außerhalb des MiCA-Anwendungsbereichs.

Was bedeutet Aufsichtsstufe 3 (Maximal) konkret?

Bei Aufsichtsstufe 3 (beide Schwellen überschritten) übernimmt die EBA die direkte Aufsicht vom nationalen Aufseher (BaFin). Der Emittent muss zusätzliche Liquiditätspuffer vorhalten, quartalsweise Berichte einreichen und kann mit Interventionsbefugnissen der EBA rechnen, einschließlich der Möglichkeit zur Aussetzung der Emission.

Kann die Signifikanz-Einstufung wieder wegfallen?

Ja. Nach Art. 44 MiCA prüft die EBA jährlich, ob die Schwellenwerte noch überschritten werden. Fällt der Anbieter unter beide Schwellenwerte und bleibt dort für einen bestimmten Zeitraum, kann die erhöhte Aufsicht beendet werden. Der Anbieter muss dies aktiv beantragen und nachweisen.

Wie wird die Anzahl der Inhaber gemessen?

Die Inhaberanzahl bezieht sich auf die Anzahl der eindeutigen Wallet-Adressen (oder verifizierten Nutzer bei zentralisierten Diensten), die den jeweiligen Token halten. Bei dezentralen Tokens wird die On-Chain-Analyse herangezogen. Die Messung erfolgt über einen Referenzzeitraum von 12 Monaten (Jahresdurchschnitt nach MiCA Art. 43 Abs. 3).

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