§ 17 RennwLottG

Berechnen Sie die Lotteriesteuer für Lotterien und Ausspielungen gemäß § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG). Der Steuersatz beträgt 16,67 % der Einsätze (technisch: 1/6). Geben Sie entweder den Gesamteinsatz oder Anzahl und Preis der Lose ein — der Rechner ermittelt Steuerbelastung und Nettoeinnahmen.

Letzte Aktualisierung: 10. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Lotteriesteuer nach § 17 RennwLottG

Die Lotteriesteuer ist eine bundeseinheitliche Verkehrsteuer auf Lotterien und Ausspielungen, geregelt in §§ 17–19 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG) in der Fassung der Reform 2021. Steuerschuldner ist der Veranstalter der Lotterie — also derjenige, der die Auslosung organisiert und die Lose ausgibt. Der Steuersatz beträgt 16,67 % des Gesamteinsatzes, was mathematisch 1/6 des Einsatzes entspricht. Damit gehört Deutschland zu den Ländern mit einer klaren Besteuerung von Glücksspielveranstaltungen.

Berechnungsgrundlage: die Einsätze

Bemessungsgrundlage der Lotteriesteuer sind die Einsätze — also der Gesamtverkaufserlös der ausgegebenen Lose. Hat ein Veranstalter beispielsweise 1.000 Lose zu je 10 € ausgegeben, beträgt die Bemessungsgrundlage 10.000 €. Die Lotteriesteuer beläuft sich dann auf 10.000 × 16,67 % = 1.667 €. Die Nettoeinnahmen des Veranstalters betragen entsprechend 8.333 €. Die Steuer entsteht mit Beginn der Lotterieveranstaltung.

Steuerbefreiungen für gemeinnützige Lotterien

Das Gesetz sieht in § 18 RennwLottG wichtige Befreiungen vor. Lotterien und Ausspielungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken sind steuerbefreit, wenn der Gesamtpreis der Lose 650 € nicht übersteigt oder das zuständige Finanzamt eine Befreiungsgenehmigung erteilt hat. Vereinslotterien, Tombolas bei Festen oder kirchliche Basare profitieren häufig von diesen Befreiungen. Wichtig: Die Zweckbindung der Einnahmen muss tatsächlich gewährleistet sein.

Abgrenzung: Lotteriesteuer, Sportwettensteuer, Glücksspielsteuer

Das reformierte RennwLottG unterscheidet mehrere Steuerarten je nach Spielform: Für klassische Lotterien und Ausspielungen gilt § 17 (16,67 %). Sportwetten unterliegen § 17a (5 % der Wetteinsätze). Virtuelles Automatenspiel und Online-Poker werden nach §§ 36 ff. mit 5,3 % der Einsätze besteuert. Dieser Rechner deckt ausschließlich die klassische Lotteriesteuer nach § 17 RennwLottG ab — also Lotterien und Ausspielungen im engeren Sinne.

Anmeldung und Abführung der Steuer

Die Steueranmeldung erfolgt beim zuständigen Finanzamt (in der Regel am Sitz des Veranstalters). Bei einmaligen Veranstaltungen ist die Steuer vor Beginn anzumelden. Für regelmäßige Veranstaltungen bestehen vereinfachte Sammelanmeldungsverfahren. Die Steuer ist gleichzeitig mit der Anmeldung zu entrichten. Nicht angemeldete oder verspätet abgeführte Lotteriesteuer führt zu Nachzahlungen mit Zinsen nach der Abgabenordnung sowie ggf. zu einem Bußgeld.

Häufige Fragen zur Lotteriesteuer

Was ist die Lotteriesteuer und wer ist steuerpflichtig?

Die Lotteriesteuer ist eine Bundessteuer auf Lotterien und Ausspielungen gemäß § 17 RennwLottG. Steuerpflichtig ist der Veranstalter der Lotterie oder Ausspielung. Nicht steuerpflichtig sind hingegen die Spielteilnehmer — die Steuer trifft also den Anbieter, nicht den Gewinner.

Wie hoch ist der Lotteriesteuer-Steuersatz 2026?

Der Steuersatz beträgt 16,67 % der Einsätze (technisch: 1/6 des Einsatzes). Dieser Satz gilt für klassische Lotterien und Ausspielungen nach § 17 Abs. 1 RennwLottG. Für Sportwetten und Online-Glücksspiele gelten abweichende Steuersätze nach anderen Vorschriften des RennwLottG.

Was gilt als Einsatz im Sinne des RennwLottG?

Als Einsatz gilt der Gesamtbetrag, den die Spielteilnehmer für die Teilnahme an der Lotterie oder Ausspielung zahlen — also der Verkaufserlös der Lose. Maßgeblich ist der Nennwert der ausgegebenen Lose multipliziert mit der Anzahl. Nicht zum Einsatz zählen Gewinne, die zurückgezahlt werden.

Welche Lotterien sind von der Lotteriesteuer befreit?

Befreit nach § 18 RennwLottG sind unter anderem: Lotterien zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn der Gesamtpreis der Lose 650 € nicht übersteigt oder das Finanzamt eine Befreiung erteilt. Auch staatliche Lotterien (z.B. Lotto) unterliegen eigenen Regelungen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie wird die Lotteriesteuer angemeldet und abgeführt?

Der Veranstalter muss die Steuer selbst anmelden und abführen. Die Steueranmeldung erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Die Lotteriesteuer entsteht mit dem Beginn der Veranstaltung. Für wiederkehrende Lotterien bestehen vereinfachte Anmeldungsverfahren. Nicht entrichtete Steuern führen zu Nachzahlungen mit Zinsen.

Wie unterscheidet sich Lotteriesteuer von Glücksspielsteuer?

Lotteriesteuer (§ 17 RennwLottG) gilt für klassische Lotterien und Ausspielungen. Glücksspielsteuer fällt auf virtuelles Automatenspiel und Online-Poker an (§ 36 ff. RennwLottG, Steuersatz 5,3 % der Einsätze). Sportwetten unterliegen der Sportwettensteuer (§ 17a RennwLottG, 5 % der Wetteinsätze). Welche Steuer gilt, hängt von der Art des Glücksspiels ab.

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