§ 2 LuftKostV

Berechnen Sie die behördlichen Gebühren für Amtshandlungen der deutschen Luftfahrtverwaltung (Luftfahrt-Bundesamt). Die Gebühren bestehen aus einer Grundgebühr nach Art der Amtshandlung (Pilotenlizenz, Tauglichkeitszeugnis, Luftfahrzeugzulassung, Betriebsgenehmigung) plus einer Zeitgebühr von 65 €/h für den tatsächlichen Verwaltungsaufwand — gemäß LuftKostV § 2 und Anlage.

Letzte Aktualisierung: 10. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Gebühren der Luftfahrtverwaltung nach LuftKostV

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zentrale Luftfahrtbehörde Deutschlands erhebt für seine Amtshandlungen Gebühren nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV). Diese Verwaltungsgebühren decken den Aufwand der Behörde für die Prüfung und Erteilung von Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen im Bereich der Zivilluftfahrt. Rechtsgrundlage ist § 32 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), der die Bundesregierung ermächtigt, per Rechtsverordnung Gebühren festzusetzen.

Aufbau der Gebührenstruktur

Die LuftKostV unterscheidet zwei Gebührenkomponenten: Die Grundgebühr ist ein festgelegter Betrag je Amtshandlung und Einheit, der in der Anlage zu § 2 LuftKostV tabelliert ist. Sie deckt den typischen Bearbeitungsaufwand einer Standardamtshandlung ab. Darüber hinaus kann eine Zeitgebühr anfallen: Übersteigt der tatsächliche Bearbeitungsaufwand das in der Grundgebühr enthaltene Maß, wird der Mehraufwand mit dem Stundensatz von 65 €/h berechnet. Bei besonders komplexen Verfahren (z.B. erstmalige AOC-Erteilung für eine Airline) überwiegt die Zeitgebühr häufig die Grundgebühr.

Pilotlizenzen und Tauglichkeitszeugnisse

Für Piloten ist die Gebührenstruktur besonders relevant: Die Grundgebühr für eine Pilotenlizenz (PPL, CPL, ATPL) beträgt 120 € je Lizenz. Tauglichkeitszeugnisse (Medical Class 1 und 2) kosten 60 € Grundgebühr. Verlängerungen und Nachprüfungen sind mit 80 € Grundgebühr günstiger angesetzt. Dazu kommt jeweils die Zeitgebühr für den Prüfungsaufwand der Behörde. Piloten sollten beachten, dass die Gebühren der medizinischen Prüfung durch den Fliegerarzt (Aeromedical Examiner) separat und in anderen Gebührenordnungen geregelt sind.

Luftfahrzeugzulassung und Betriebsgenehmigungen

Die Zulassung von Luftfahrzeugen (Certificate of Airworthiness, CofA) kostet 250 € Grundgebühr. Betriebsgenehmigungen — insbesondere Air Operator Certificates (AOC) für gewerbliche Luftfahrtunternehmen — haben eine Grundgebühr von 800 €. Der tatsächliche Gesamtaufwand für eine erstmalige AOC-Erteilung ist durch den umfangreichen Prüfprozess (Betriebshandbücher, Sicherheitsmanagementsysteme, Pilotenqualifikation, Flottendokumentation) erheblich und macht entsprechende Zeitgebühren in der Praxis unumgänglich. Außerdem können Auslagen für externe Prüfer und Inspektionsreisen anfallen.

Häufige Fragen zu Luftfahrt Gebühren

Wofür werden Gebühren der Luftfahrtverwaltung erhoben?

Die Luftfahrtverwaltung (Luftfahrt-Bundesamt, LBA) erhebt Gebühren für Amtshandlungen im Bereich der Zivilluftfahrt — für die Erteilung und Verlängerung von Pilotlizenzen (PPL, CPL, ATPL), die Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen (Medical), die Zulassung von Luftfahrzeugen (Certificate of Airworthiness, CofA) sowie für Betriebsgenehmigungen (Air Operator Certificate, AOC). Die Gebührenpflicht ergibt sich aus § 2 LuftKostV und der zugehörigen Anlage.

Wie setzt sich die Gebühr zusammen?

Jede Amtshandlung hat eine Grundgebühr (Festbetrag nach Anlage zu § 2 LuftKostV), die mit der Anzahl der beantragten Einheiten multipliziert wird. Darüber hinaus kann eine Zeitgebühr anfallen: Übersteigt der tatsächliche Zeitaufwand der Behörde das mit der Grundgebühr abgedeckte Maß, wird der Mehraufwand mit dem Stundensatz von 65 €/h in Rechnung gestellt. Die Gesamtgebühr = Grundgebühr + Zeitgebühr.

Wie hoch ist der Stundensatz der Luftfahrtverwaltung?

Der Stundensatz nach § 2 LuftKostV beträgt 65 € pro Stunde (Stand 2026). Dieser Satz gilt für den Zeitaufwand, der über die in der Grundgebühr enthaltene Zeit hinausgeht. Bei besonders aufwendigen Verfahren — z.B. bei der erstmaligen Genehmigung einer Airline (AOC) mit vielen Prüfschritten — kann die Zeitgebühr den größten Teil der Gesamtgebühr ausmachen.

Was kostet eine Pilotenlizenz (PPL/CPL/ATPL) in Deutschland?

Die Grundgebühr für eine Pilotenlizenz beträgt nach der LuftKostV-Anlage 120 € je Lizenzantrag. Dazu kommt die Zeitgebühr für den Verwaltungsaufwand der Behörde. Für eine einfache PPL-Erteilung ohne Komplikationen entstehen häufig nur die Grundgebühr plus wenige Stunden Zeitgebühr. Für komplexere Lizenzen (ATPL mit mehreren Berechtigungen) kann der Zeitaufwand erheblich höher sein.

Welche Gebühren fallen für eine Betriebsgenehmigung (AOC) an?

Die Grundgebühr für eine Betriebsgenehmigung (Air Operator Certificate bzw. Non-Commercial Operations-Nachweis) beträgt 800 €. Da die behördliche Prüfung eines AOC sehr aufwendig ist — mit Dokumentenprüfung, Flugbetriebsinspektionen und Betriebshandbuch-Genehmigung — kommen in der Praxis erhebliche Zeitgebühren hinzu. Kleinere Betriebsgenehmigungen sind deutlich günstiger als erstmalige AOC-Erteilungen.

Sind Umsatzsteuer und Auslagen in der Gebühr enthalten?

Nein. Die nach LuftKostV berechneten Gebühren sind Verwaltungsgebühren und unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Zusätzlich können jedoch Auslagen entstehen (z.B. für externe Sachverständige, Reisekosten der Inspektoren, Übersetzungen), die separat in Rechnung gestellt werden. Der Rechner gibt daher die Mindestgebühr an — im Einzelfall können weitere Kosten hinzukommen.

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