§ 5 LuftSiGebV

Berechnen Sie die Zeitgebühr für behördlich angeordnete Luftsicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen gemäß § 5 Luftsicherheits-Gebührenverordnung (LuftSiGebV). Die Stundensätze variieren je nach Bundesland (Anlage 2 LuftSiGebV) — geben Sie Bundesland, Kontrollzeit und Anzahl der Kontrollkräfte ein.

Letzte Aktualisierung: 10. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Luftsicherheitsgebühren nach § 5 LuftSiGebV

Luftsicherheit an deutschen Flughäfen ist eine hoheitliche Aufgabe, die nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) geregelt ist. Die dabei entstehenden Kosten für behördlich angeordnete Kontrollmaßnahmen werden über die Luftsicherheits- Gebührenverordnung (LuftSiGebV) auf Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen umgelegt. § 5 LuftSiGebV regelt die Zeitgebühr — also den Kostenanteil, der von der tatsächlichen Dauer der Kontrollmaßnahme abhängt.

Bundeslandspezifische Stundensätze

Ein Kernmerkmal der deutschen Luftsicherheitsgebühren ist die regionale Differenzierung: Anlage 2 der LuftSiGebV legt für jedes Bundesland einen eigenen Stundensatz fest. Diese Sätze spiegeln die tatsächlichen Personalkosten der Luftsicherheitsbehörden wider, die regional stark variieren. Flughäfen in Stadtstaaten wie Hamburg oder Großflughäfen in Bayern verzeichnen höhere Sätze als Regionalflughäfen in ostdeutschen Bundesländern. Die Stundensätze werden regelmäßig angepasst, um Kostensteigerungen abzubilden.

Kostenstruktur und Weitergabe

Die Luftsicherheitsgebühren werden zunächst den Flughafenbetreibern in Rechnung gestellt. Diese geben die Kosten über die Flughafenentgeltverzeichnisse an die Luftfahrtunternehmen weiter, die sie wiederum in die Ticketpreise einkalkulieren. Die vollständige Kostentransparenz ist gesetzlich gefordert — Flughafenbetreiber müssen die Sicherheitsgebühren im Entgeltverzeichnis separat ausweisen. Für Flughafenbetreiber und Sicherheitsunternehmen ist eine präzise Kalkulation dieser Gebühren für die Betriebswirtschaftlichkeit entscheidend.

Besondere Kontrollmaßnahmen

Bei erhöhten Sicherheitsanforderungen — z.B. für Hochrisikoflüge, VIP-Transporte oder nach Sicherheitsvorfällen — können Behörden zusätzliche Kontrollmaßnahmen anordnen. Diese führen zu erhöhten Zeitgebühren, da mehr Kontrollpersonal für längere Zeit eingesetzt wird. Die LuftSiGebV sieht für solche Sonderfälle die gleiche Berechnungslogik vor: tatsächlicher Aufwand (Stunden × Personen) multipliziert mit dem jeweils geltenden Stundensatz des Bundeslandes.

Häufige Fragen zu Luftsicherheitsgebühren

Was sind Luftsicherheitsgebühren und wer zahlt sie?

Luftsicherheitsgebühren entstehen für behördlich angeordnete Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen. Grundlage ist das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und die Luftsicherheits-Gebührenverordnung (LuftSiGebV). Die Gebühren werden grundsätzlich von den Flughafenbetreibern und/oder den Luftfahrtunternehmen getragen und über Flughafenentgelte weiterbelastet. Ziel ist die vollständige Kostendeckung der behördlichen Sicherheitsmaßnahmen.

Warum variieren die Stundensätze je nach Bundesland?

Die Luftsicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen werden von den Landespolizeibehörden oder privaten Sicherheitsunternehmen unter behördlicher Aufsicht durchgeführt. Die Kostenstruktur (Personalkosten, Ausstattung) variiert regional erheblich. LuftSiGebV Anlage 2 legt daher bundeslandspezifische Stundensätze fest, die die tatsächlichen Kosten der Sicherheitskontrollen widerspiegeln. Stadtstaaten wie Hamburg haben tendenziell höhere Sätze.

Wie wird die Zeitgebühr nach § 5 LuftSiGebV berechnet?

Die Zeitgebühr ergibt sich aus: Stundensatz (je nach Bundesland, aus Anlage 2 LuftSiGebV) multipliziert mit der tatsächlichen Kontrollzeit in Stunden. Bei mehreren eingesetzten Kontrollkräften wird die Zeitgebühr je Person berechnet und aufaddiert. Der Stundensatz deckt alle Personal- und Sachkosten der behördlich angeordneten Kontrollmaßnahme.

Welche Kontrollarten fallen unter die LuftSiGebV?

Die LuftSiGebV erfasst alle behördlich angeordneten Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß § 5 LuftSiG: Personen- und Gepäckkontrollen, Frachtkontrollen, Sicherheitsüberprüfungen von Luftfahrzeugen, sowie besondere Kontrollmaßnahmen für Hochrisikoflüge. Reguläre Sicherheitskontrollen im laufenden Flughafenbetrieb werden nach anderen Gebührentatbeständen der LuftSiGebV abgerechnet.

Können Luftsicherheitsgebühren steuerlich abgesetzt werden?

Für Unternehmen (Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen) sind Luftsicherheitsgebühren grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, da sie für den regulären Geschäftsbetrieb notwendig sind. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von der Unternehmensform und der Kostenweiterbelastung ab. Für Privatpersonen sind die in den Ticketpreisen enthaltenen Sicherheitsgebühren keine separat absetzbaren Kosten.

Wie unterscheiden sich Luftsicherheitsgebühren von Flughafengebühren?

Flughafengebühren (Landing Fees, Passagiergebühren, Abfertigungsgebühren) werden vom Flughafenbetreiber für die Nutzung der Infrastruktur erhoben und in den Flughafenentgelten festgelegt. Luftsicherheitsgebühren nach LuftSiGebV sind behördliche Gebühren für hoheitliche Sicherheitsaufgaben — sie werden von staatlichen Behörden oder in deren Auftrag erhoben. Beide Gebührenarten erscheinen oft im Flughafenentgeltverzeichnis, haben aber unterschiedliche Rechtsgrundlagen.

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