Berechnen Sie Luftsicherheitsgebühren 2026 nach § 1 LuftSiGebV: Pauschalgebühr 8,50 €/Fluggast (Anlage 1) plus Zeitgebühren nach Bundesland (Anlage 2, § 5 LuftSiGebV).
Luftsicherheitsgebühren Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 1 Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) (LuftSiGebV) ↗
Pauschalgebühr je Fluggast nach Anlage 1 LuftSiGebV für Fluggastkontrollen
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 5 Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) (LuftSiGebV) ↗
Zeitgebühren nach Ländersätzen (Anlage 2 LuftSiGebV)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) (LuftSiG) ↗
Haftung des Luftfahrtunternehmers für Sicherheitskosten
Gültig ab: 15. 1. 2005
Luftsicherheitsgebühren 2026 — LuftSiGebV Anlage 1 und 2
Häufige Fragen zu Luftsicherheitsgebühren
Was sind Luftsicherheitsgebühren?
Luftsicherheitsgebühren sind staatliche Gebühren, die Luftfahrtunternehmer für die Durchführung von Fluggastkontrollen (Passagier- und Gepäckkontrollen) an Flughäfen entrichten müssen. Sie werden auf Basis der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) berechnet und sollen die Kosten der Sicherheitsbehörden (Bundespolizei) für die Durchführung der Kontrollen decken.
Wie wird die Pauschalgebühr nach Anlage 1 LuftSiGebV berechnet?
Die Pauschalgebühr beträgt 8,50 € je abfliegenden Fluggast (Anlage 1 LuftSiGebV). Sie fällt für jeden Fluggast an, der die Sicherheitskontrolle durchläuft. Für 100 Fluggäste ergibt sich eine Pauschalgebühr von 850 €. Diese Gebühr gilt bundeseinheitlich und hängt nicht vom Bundesland ab.
Was sind Zeitgebühren nach Anlage 2 LuftSiGebV?
Zusätzlich zur Pauschalgebühr können Zeitgebühren nach Anlage 2 LuftSiGebV anfallen, wenn Sicherheitspersonal für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellt wird — etwa für Sonderkontrollen oder bei geringer Auslastung. Die Stundensätze variieren nach Bundesland und liegen zwischen 33,90 €/h (Niedersachsen) und 36,80 €/h (Baden-Württemberg). Die Zeitgebühr wird zusätzlich zur Pauschalgebühr erhoben.
Wer ist zur Zahlung der Luftsicherheitsgebühren verpflichtet?
Gebührenschuldner ist der Luftfahrtunternehmer (Fluggesellschaft), der den jeweiligen Flug durchführt. Das Luftsicherheitsgesetz (§ 8 LuftSiG) legt die Haftung des Luftfahrtunternehmers fest. In der Praxis geben Fluggesellschaften die Gebühren über den Ticketpreis an die Passagiere weiter — als separater Gebührenbestandteil.
Warum variieren die Stundensätze nach Bundesländern?
Die Luftsicherheit an Flughäfen wird von der Bundespolizei durchgeführt, deren Personalkosten regional unterschiedlich sind. Anlage 2 LuftSiGebV bildet diese regionalen Kostendifferenzen ab: Bayern hat mit 35,50 €/h höhere Personalkosten als Niedersachsen (33,90 €/h). Baden-Württemberg hat mit 36,80 €/h den höchsten Stundensatz. Die Sätze werden periodisch angepasst.
Gelten Luftsicherheitsgebühren auch für Frachtflüge?
Für Frachtflüge gelten abweichende Regelungen: Die Pauschalgebühr nach Anlage 1 LuftSiGebV bezieht sich auf Fluggäste. Für die Frachtabfertigung (Frachtkontrolle nach EG-Verordnung Nr. 300/2008) können gesonderte Gebühren anfallen. Luftfahrtunternehmer sollten bei reinen Frachtflügen die spezifischen Gebührentatbestände der LuftSiGebV im Detail prüfen.