§ 1, § 5 LuftSiGebV

Berechnen Sie Luftsicherheitsgebühren 2026 nach § 1 LuftSiGebV: Pauschalgebühr 8,50 €/Fluggast (Anlage 1) plus Zeitgebühren nach Bundesland (Anlage 2, § 5 LuftSiGebV).

Luftsicherheitsgebühren Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 30. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Luftsicherheitsgebühren 2026 — LuftSiGebV Anlage 1 und 2

<div class="mt-4 space-y-6 text-slate-700"> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Luftsicherheitsgebühren nach LuftSiGebV 2026</h3> <p class="mt-2"> Die <strong>Luftsicherheitsgebühren</strong> werden auf Basis der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) berechnet. Sie umfassen zwei Komponenten: die <strong>Pauschalgebühr</strong> nach Anlage 1 in Höhe von <strong>8,50 € je Fluggast</strong> und die optionalen <strong>Zeitgebühren</strong> nach Anlage 2, die nach bundeslandspezifischen Stundensätzen berechnet werden. Gebührenpflichtig sind Luftfahrtunternehmer (Fluggesellschaften), die Flüge von deutschen Flughäfen aus durchführen. </p> <p class="mt-2"> Die Gebühren dienen der <strong>Kostendeckung für staatliche Sicherheitskontrollen</strong> durch die Bundespolizei. Rechtliche Grundlage ist neben der LuftSiGebV das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), das die Pflichten der Luftfahrtunternehmer bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen regelt. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Pauschalgebühr und Zeitgebühr im Detail</h3> <p class="mt-2"> Die <strong>Pauschalgebühr</strong> (Anlage 1 LuftSiGebV) beträgt 8,50 € je abfliegenden Fluggast. Sie entsteht automatisch für jeden Passagier, der die Sicherheitskontrolle durchläuft, und ist bundeseinheitlich. Für eine Maschine mit 180 Passagieren fallen also 1.530 € Pauschalgebühr an. </p> <p class="mt-2"> Die <strong>Zeitgebühr</strong> (Anlage 2 LuftSiGebV) wird zusätzlich erhoben, wenn Sicherheitspersonal zeitbasiert bereitgestellt wird. Die Stundensätze reichen von 33,90 €/h in Niedersachsen bis 36,80 €/h in Baden-Württemberg. Diese Komponente fällt insbesondere bei Sonderkontrollen, Kleinstflughäfen oder bei nicht standardmäßigen Kontrollsituationen an. Die <strong>Gesamtgebühr</strong> ist die Summe beider Komponenten. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Praktische Relevanz für Fluggesellschaften</h3> <p class="mt-2"> Für Fluggesellschaften sind die Luftsicherheitsgebühren ein relevanter Kostenfaktor: Bei täglich 10 Abflügen mit je 150 Passagieren summieren sich die Pauschalgebühren allein auf 12.750 € pro Tag bzw. rund 4,6 Mio. € pro Jahr. Die Gebühren werden üblicherweise über den <strong>Flugpreisbestandteil „Luftsicherheitsgebühr"</strong> an die Passagiere weitergegeben — als transparenter, separater Posten im Ticketpreis. </p> <p class="mt-2"> Unternehmen, die Charter- oder Privatflüge betreiben, sollten die Gebühren bei der Kalkulation berücksichtigen. Bei Betriebsprüfungen überprüft die Bundespolizei die korrekte Abführung der Luftsicherheitsgebühren. Zahlungsrückstände führen zu Mahnverfahren und können im Wiederholungsfall zu betrieblichen Konsequenzen führen. </p> </div> </div>

Häufige Fragen zu Luftsicherheitsgebühren

Was sind Luftsicherheitsgebühren?

Luftsicherheitsgebühren sind staatliche Gebühren, die Luftfahrtunternehmer für die Durchführung von Fluggastkontrollen (Passagier- und Gepäckkontrollen) an Flughäfen entrichten müssen. Sie werden auf Basis der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) berechnet und sollen die Kosten der Sicherheitsbehörden (Bundespolizei) für die Durchführung der Kontrollen decken.

Wie wird die Pauschalgebühr nach Anlage 1 LuftSiGebV berechnet?

Die Pauschalgebühr beträgt 8,50 € je abfliegenden Fluggast (Anlage 1 LuftSiGebV). Sie fällt für jeden Fluggast an, der die Sicherheitskontrolle durchläuft. Für 100 Fluggäste ergibt sich eine Pauschalgebühr von 850 €. Diese Gebühr gilt bundeseinheitlich und hängt nicht vom Bundesland ab.

Was sind Zeitgebühren nach Anlage 2 LuftSiGebV?

Zusätzlich zur Pauschalgebühr können Zeitgebühren nach Anlage 2 LuftSiGebV anfallen, wenn Sicherheitspersonal für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellt wird — etwa für Sonderkontrollen oder bei geringer Auslastung. Die Stundensätze variieren nach Bundesland und liegen zwischen 33,90 €/h (Niedersachsen) und 36,80 €/h (Baden-Württemberg). Die Zeitgebühr wird zusätzlich zur Pauschalgebühr erhoben.

Wer ist zur Zahlung der Luftsicherheitsgebühren verpflichtet?

Gebührenschuldner ist der Luftfahrtunternehmer (Fluggesellschaft), der den jeweiligen Flug durchführt. Das Luftsicherheitsgesetz (§ 8 LuftSiG) legt die Haftung des Luftfahrtunternehmers fest. In der Praxis geben Fluggesellschaften die Gebühren über den Ticketpreis an die Passagiere weiter — als separater Gebührenbestandteil.

Warum variieren die Stundensätze nach Bundesländern?

Die Luftsicherheit an Flughäfen wird von der Bundespolizei durchgeführt, deren Personalkosten regional unterschiedlich sind. Anlage 2 LuftSiGebV bildet diese regionalen Kostendifferenzen ab: Bayern hat mit 35,50 €/h höhere Personalkosten als Niedersachsen (33,90 €/h). Baden-Württemberg hat mit 36,80 €/h den höchsten Stundensatz. Die Sätze werden periodisch angepasst.

Gelten Luftsicherheitsgebühren auch für Frachtflüge?

Für Frachtflüge gelten abweichende Regelungen: Die Pauschalgebühr nach Anlage 1 LuftSiGebV bezieht sich auf Fluggäste. Für die Frachtabfertigung (Frachtkontrolle nach EG-Verordnung Nr. 300/2008) können gesonderte Gebühren anfallen. Luftfahrtunternehmer sollten bei reinen Frachtflügen die spezifischen Gebührentatbestände der LuftSiGebV im Detail prüfen.

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