§ 2 PatKostG + § 34 GKG

Was kostet eine Patent-, Marken- oder Gebrauchsmusteranmeldung beim DPMA? Unser Rechner berechnet die Gebühren nach PatKostG — Anmeldung, Recherche, Prüfung — sowie BPatG-Klagen nach Streitwert gemäß § 34 GKG.

Letzte Aktualisierung: 2. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

DPMA-Gebühren 2026 — PatKostG Gebührenverzeichnis

Die Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamts (**DPMA**) sind im Patentkostengesetz (PatKostG) und seinem Gebührenverzeichnis geregelt. Dieser Rechner hilft Erfindern, Unternehmen und Anwälten, die Kosten für gewerbliche Schutzrechte vorab zu kalkulieren. <h3>Patentanmeldung beim DPMA</h3> Eine Patentanmeldung besteht aus mehreren Gebührenpositionen: Die **Anmeldegebühr** (40 € elektronisch / 60 € Papier) löst das Anmeldeverfahren aus. Zusätzlich kann eine **Recherchegebühr** (300 €) beantragt werden, mit der das DPMA den Stand der Technik prüft. Der **Prüfungsantrag** (350 €) muss spätestens 7 Jahre nach Anmeldetag gestellt werden — erst nach positiver Prüfung wird das Patent erteilt. Ab dem 3. Patentjahr fallen zudem **Jahresgebühren** an, die von 70 € bis 1.940 € (im 20. Jahr) steigen. <h3>Markenanmeldung</h3> Die Markenanmeldung beim DPMA kostet 290 € elektronisch (300 € Papier) und umfasst die Eintragung in bis zu **3 Waren- und Dienstleistungsklassen** der Nizza-Klassifikation. Jede weitere Klasse wird mit 100 € berechnet. Der Markenschutz gilt ab Eintragung für 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden (Verlängerungsgebühr 750 € elektronisch je 10 Jahre). <h3>Gebrauchsmuster — das kleine Patent</h3> Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht mit niedrigen Einstiegskosten (40 € elektronisch / 30 € Papier). Es wird ohne Neuheitsprüfung eingetragen und bietet maximal 10 Jahre Schutz. Durch den fehlenden Prüfungsprozess ist es deutlich schneller erlangt als ein Patent — birgt aber das Risiko, im Streitfall für nichtig erklärt zu werden. <h3>BPatG-Klagen nach Streitwert</h3> Klagen vor dem **Bundespatentgericht** (BPatG) — etwa Nichtigkeitsklagen gegen Patente oder Markenstreitigkeiten — werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet. Die **Verfahrensgebühr** beträgt das 3,0-fache der einfachen Gebühr nach § 34 GKG und richtet sich nach dem **Streitwert**. Die Mindestgebühr liegt bei 121 €. <h3>Elektronische vs. Papieranmeldung</h3> Das DPMA fördert die elektronische Einreichung über das Portal **DPMAdirekt**. Die Gebühren für elektronische Anmeldungen sind bei Patenten und Marken niedriger als bei Papiereinreichung. Einzige Ausnahme: Gebrauchsmuster kosten elektronisch 40 €, in Papierform nur 30 €.

Häufige Fragen zu DPMA-Gebühren

Was kostet eine Patentanmeldung beim DPMA?

Die elektronische Patentanmeldung kostet 40 € (Papier: 60 €). Hinzu kommen optional Recherchegebühr (300 €) und Prüfungsantragsgebühr (350 €). Ohne Prüfung wird kein Patent erteilt — der Antrag kann aber innerhalb von 7 Jahren nachgeholt werden.

Wie hoch sind die Gebühren für eine Markenanmeldung?

Die elektronische Markenanmeldung kostet 290 € (Papier: 300 €) für bis zu 3 Waren-/Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Die meisten Marken werden in 1–3 Klassen angemeldet.

Was kostet ein Gebrauchsmuster?

Die Gebrauchsmusteranmeldung kostet elektronisch 40 € und in Papierform 30 €. Es ist damit das günstigste gewerbliche Schutzrecht. Im Gegensatz zum Patent gibt es keine Prüfung auf Neuheit — das Gebrauchsmuster wird nur registriert.

Wie werden BPatG-Klagen berechnet?

Bei Klagen vor dem Bundespatentgericht richtet sich die Gebühr nach dem Streitwert gemäß § 34 GKG. Die Verfahrensgebühr beträgt das 3,0-fache der einfachen Gebühr, mindestens jedoch 121 €.

Kann ich die DPMA-Gebühren von der Steuer absetzen?

Ja — Anmelde-, Recherche- und Prüfungsgebühren sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn die Anmeldung im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit steht. Auch Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung sind abzugsfähig.

Welche Jahresgebühren fallen nach der Anmeldung an?

Patente: ab dem 3. Jahr jährlich steigende Gebühren (70 € im 3. Jahr bis 1.940 € im 20. Jahr). Gebrauchsmuster: Aufrechterhaltungsgebühren nach 3, 6 und 8 Jahren. Marken: Verlängerungsgebühr alle 10 Jahre (750 € elektronisch).

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