Was kostet eine Patent-, Marken- oder Gebrauchsmusteranmeldung beim DPMA? Unser Rechner berechnet die Gebühren nach PatKostG — Anmeldung, Recherche, Prüfung — sowie BPatG-Klagen nach Streitwert gemäß § 34 GKG.
Rechtsgrundlage
- § 2 Patentkostengesetz (PatKostG) ↗
Gebührenerhebung für Patentverfahren
Gültig ab: 1. 1. 2021
- Anlage Patentkostengesetz (PatKostG) ↗
Gebührenverzeichnis — Patent-, Marken-, Gebrauchsmustergebühren
Gültig ab: 1. 1. 2021
- § 34 Gerichtskostengesetz (GKG) ↗
Wertgebühren für BPatG-Klagen nach Streitwert
Gültig ab: 1. 1. 2021
DPMA-Gebühren 2026 — PatKostG Gebührenverzeichnis
Häufige Fragen zu DPMA-Gebühren
Was kostet eine Patentanmeldung beim DPMA?
Die elektronische Patentanmeldung kostet 40 € (Papier: 60 €). Hinzu kommen optional Recherchegebühr (300 €) und Prüfungsantragsgebühr (350 €). Ohne Prüfung wird kein Patent erteilt — der Antrag kann aber innerhalb von 7 Jahren nachgeholt werden.
Wie hoch sind die Gebühren für eine Markenanmeldung?
Die elektronische Markenanmeldung kostet 290 € (Papier: 300 €) für bis zu 3 Waren-/Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Die meisten Marken werden in 1–3 Klassen angemeldet.
Was kostet ein Gebrauchsmuster?
Die Gebrauchsmusteranmeldung kostet elektronisch 40 € und in Papierform 30 €. Es ist damit das günstigste gewerbliche Schutzrecht. Im Gegensatz zum Patent gibt es keine Prüfung auf Neuheit — das Gebrauchsmuster wird nur registriert.
Wie werden BPatG-Klagen berechnet?
Bei Klagen vor dem Bundespatentgericht richtet sich die Gebühr nach dem Streitwert gemäß § 34 GKG. Die Verfahrensgebühr beträgt das 3,0-fache der einfachen Gebühr, mindestens jedoch 121 €.
Kann ich die DPMA-Gebühren von der Steuer absetzen?
Ja — Anmelde-, Recherche- und Prüfungsgebühren sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn die Anmeldung im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit steht. Auch Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung sind abzugsfähig.
Welche Jahresgebühren fallen nach der Anmeldung an?
Patente: ab dem 3. Jahr jährlich steigende Gebühren (70 € im 3. Jahr bis 1.940 € im 20. Jahr). Gebrauchsmuster: Aufrechterhaltungsgebühren nach 3, 6 und 8 Jahren. Marken: Verlängerungsgebühr alle 10 Jahre (750 € elektronisch).