Berechnen Sie den SGB XI Entlastungsbetrag 2026 nach § 45b SGB XI: 125 €/Monat (1.500 €/Jahr) stehen allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 zu. Der Rechner ermittelt Erstattung, Eigenanteil und verbleibendes Jahresbudget.
Rechtsgrundlage
- § 45b Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) (SGB XI) ↗
Entlastungsbetrag: 125 €/Monat (1.500 €/Jahr) für Pflegegrade 1–5 — Erstattung anerkannter Entlastungsleistungen
Gültig ab: 1. 1. 2017
- § 14 Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) (SGB XI) ↗
Begriff der Pflegebedürftigkeit — Grundlage für die Pflegegradeinstufung
Gültig ab: 1. 1. 2017
SGB XI Entlastungsbetrag 2026 — § 45b SGB XI Grundlagen und Abrechnung
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag § 45b SGB XI
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1–5) zusteht. Er beträgt 125 €/Monat (1.500 €/Jahr) und wird für anerkannte Entlastungsleistungen gewährt, z. B. für Betreuungsangebote, Tagespflege, Haushaltshilfen oder Kurzzeitpflege.
Für welche Pflegegrade gilt der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 zu. Die Höhe ist unabhängig vom Pflegegrad identisch: 125 €/Monat bzw. maximal 1.500 €/Jahr.
Welche Leistungen werden erstattet?
Erstattet werden Kosten für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen, Tagespflege, Kurzzeitpflege (anteilig), hauswirtschaftliche Dienstleistungen durch zugelassene Anbieter und niedrigschwellige Betreuungsangebote. Nicht erstattungsfähig sind z. B. Lebensmittel oder nicht anerkannte Dienstleister.
Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?
Innerhalb eines Kalenderjahres können nicht genutzte Beträge vorgetragen werden. Das Guthaben vom Vorjahr verfällt jedoch zum 30. Juni des Folgejahres. Ein jahresübergreifendes Ansparen über den 30. Juni hinaus ist nicht möglich.
Wie beantragt man den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag muss nicht separat beantragt werden — er steht automatisch mit dem anerkannten Pflegegrad zu. Pflegebedürftige reichen die Rechnungen anerkannter Anbieter bei ihrer Pflegekasse ein, die dann bis zur Höhe des monatlichen Budgets (125 €) erstattet.