§ 45b SGB XI

Berechnen Sie den SGB XI Entlastungsbetrag 2026 nach § 45b SGB XI: 125 €/Monat (1.500 €/Jahr) stehen allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 zu. Der Rechner ermittelt Erstattung, Eigenanteil und verbleibendes Jahresbudget.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

SGB XI Entlastungsbetrag 2026 — § 45b SGB XI Grundlagen und Abrechnung

<h3>Entlastungsbetrag § 45b SGB XI — Was wird gefördert?</h3> <p> Der <strong>Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI</strong> steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) zu. Er beträgt <strong>125 €/Monat</strong>, also maximal <strong>1.500 €/Jahr</strong>. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu stärken. Gefördert werden anerkannte Entlastungsleistungen wie Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Kurzzeitpflege und hauswirtschaftliche Dienstleistungen durch zugelassene Anbieter. </p> <h3>Pflegegrade und Anspruchshöhe</h3> <p> Im Gegensatz zu anderen Pflegeleistungen (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistung) ist der Entlastungsbetrag <strong>für alle Pflegegrade gleich hoch</strong>: 125 €/Monat. Pflegegrad 1 erhält denselben Betrag wie Pflegegrad 5. Dies macht den Entlastungsbetrag besonders für leicht pflegebedürftige Menschen (Pflegegrad 1) attraktiv, da andere Pflegeleistungen für diesen Grad eingeschränkt sind. </p> <h3>Jahresbudget und Übertrag innerhalb des Jahres</h3> <p> Das monatliche Budget von 125 € muss nicht vollständig im Monat genutzt werden. Nicht genutzte Beträge können <strong>innerhalb desselben Kalenderjahres</strong> vorgetragen und später genutzt werden. Zum Beispiel können Monate mit geringen Ausgaben ausgeglichen werden, wenn im Herbst höhere Kosten anfallen. Das Guthaben aus dem Vorjahr verfällt jedoch spätestens zum <strong>30. Juni des Folgejahres</strong> (Übertragungsregel). </p> <h3>Anerkannte Entlastungsleistungen</h3> <p> Nicht alle Ausgaben werden erstattet. Die Pflegekasse erstattet nur Leistungen <strong>anerkannter Anbieter</strong>, die nach Landesrecht zugelassen sind. Dazu zählen: ambulante Pflegedienste, Betreuungsgruppen, Tagesbetreuungsangebote, hauswirtschaftliche Hilfen (durch zugelassene Träger) und Kurzzeitpflegeanteile. Private Hilfen ohne Zulassung oder allgemeine Haushaltseinkäufe sind nicht erstattungsfähig. </p> <h3>Abrechnung und Erstattung durch die Pflegekasse</h3> <p> Die Erstattung erfolgt auf Antrag durch Einreichung der Originalrechnungen bei der Pflegekasse. Die Kasse erstattet bis zur Höhe des verbleibenden monatlichen Budgets (max. 125 €). Eine Vorauskasse ist in der Regel nicht vorgesehen — der Pflegebedürftige muss zunächst in Vorleistung gehen und erhält dann die Erstattung. </p> <h3>Kombination mit anderen Pflegeleistungen</h3> <p> Der Entlastungsbetrag kann mit allen anderen Pflegeleistungen kombiniert werden: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Er wird weder auf das Pflegegeld angerechnet noch verringert seine Nutzung andere Ansprüche. Damit ist er eine wichtige Ergänzung des Gesamtbudgets für die häusliche Pflege. </p>

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1–5) zusteht. Er beträgt 125 €/Monat (1.500 €/Jahr) und wird für anerkannte Entlastungsleistungen gewährt, z. B. für Betreuungsangebote, Tagespflege, Haushaltshilfen oder Kurzzeitpflege.

Für welche Pflegegrade gilt der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 zu. Die Höhe ist unabhängig vom Pflegegrad identisch: 125 €/Monat bzw. maximal 1.500 €/Jahr.

Welche Leistungen werden erstattet?

Erstattet werden Kosten für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen, Tagespflege, Kurzzeitpflege (anteilig), hauswirtschaftliche Dienstleistungen durch zugelassene Anbieter und niedrigschwellige Betreuungsangebote. Nicht erstattungsfähig sind z. B. Lebensmittel oder nicht anerkannte Dienstleister.

Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

Innerhalb eines Kalenderjahres können nicht genutzte Beträge vorgetragen werden. Das Guthaben vom Vorjahr verfällt jedoch zum 30. Juni des Folgejahres. Ein jahresübergreifendes Ansparen über den 30. Juni hinaus ist nicht möglich.

Wie beantragt man den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag muss nicht separat beantragt werden — er steht automatisch mit dem anerkannten Pflegegrad zu. Pflegebedürftige reichen die Rechnungen anerkannter Anbieter bei ihrer Pflegekasse ein, die dann bis zur Höhe des monatlichen Budgets (125 €) erstattet.

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