§ 48 SGB V

Wie viele Krankengeld-Tage bleiben Ihnen noch? Unser Rechner ermittelt die verbleibende Bezugsdauer nach § 48 SGB V — maximal 78 Wochen (546 Tage) pro Diagnose im 3-Jahres-Blockzeitraum. Geben Sie Ihre bisherigen AU-Tage ein und sehen Sie sofort, wie viel Anspruch noch besteht.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krankengeld Bezugsdauer 2026 — 78-Wochen-Regel, Blockfrist und Aussteuerung

Krankengeld — Bezugsdauer nach § 48 SGB V

Das Krankengeld nach § 44 SGB V ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Versicherte, die wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Die Bezugsdauer ist in § 48 SGB V geregelt: Maximal 78 Wochen (546 Kalendertage) wegen derselben Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren (Blockfrist). Diese Begrenzung soll verhindern, dass Krankengeld dauerhaft als Einkommensersatz dient — nach 78 Wochen greifen andere Sicherungssysteme wie Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld.

Blockfrist und Berechnung der Tage

Die Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen einer bestimmten Diagnose und läuft drei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums werden alle AU-Tage wegen derselben Krankheit zusammengezählt — auch wenn dazwischen Phasen der Arbeitsfähigkeit lagen. Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EntgFG) zählen ebenfalls in die 78 Wochen. Effektiv zahlt die Krankenkasse also bis zu 72 Wochen Krankengeld, die restlichen 6 Wochen trägt der Arbeitgeber.

Aussteuerung und Anschlussleistungen

Wenn die 78 Wochen ausgeschöpft sind, spricht man von Aussteuerung. Der Versicherte erhält kein Krankengeld mehr für diese Diagnose. In dieser Situation stehen mehrere Optionen offen: Arbeitslosengeld I nach § 145 SGB III (nahtlose Übergangsregelung), Erwerbsminderungsrente nach §§ 43 ff. SGB VI, oder Bürgergeld nach SGB II als Grundsicherung. Wichtig: Die Krankenversicherung besteht während des Krankengeldbezugs fort, und auch nach der Aussteuerung bleibt der Versicherte zunächst Mitglied seiner Krankenkasse.

Ruhen des Krankengeldes nach § 49 SGB V

In bestimmten Fällen ruht der Krankengeldanspruch nach § 49 SGB V — das heißt, die Tage zählen nicht gegen die 78 Wochen. Ruhensgründe sind: Entgeltfortzahlung, Bezug von Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Versorgungskrankengeld oder während des Urlaubs. Das Ruhen schützt den Versicherten davor, dass Krankengeld-Tage verbraucht werden, obwohl er anderweitig abgesichert ist.

Häufige Fragen zur Krankengeld-Bezugsdauer

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird nach § 48 Abs. 1 SGB V für maximal 78 Wochen (= 546 Kalendertage) wegen derselben Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt. Die 78 Wochen müssen nicht zusammenhängend sein — alle AU-Tage wegen derselben Diagnose werden addiert.

Was ist die Blockfrist beim Krankengeld?

Die Blockfrist ist der 3-Jahres-Zeitraum, innerhalb dessen die 78 Wochen Krankengeld-Anspruch bestehen. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen einer bestimmten Diagnose. Nach Ablauf der Blockfrist kann ein neuer 78-Wochen-Anspruch entstehen, wenn die Erkrankung erneut auftritt und erneut eine Arbeitsunfähigkeit beginnt.

Zählen die Tage der Entgeltfortzahlung mit?

Die ersten 6 Wochen (42 Tage) Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber werden in die 78 Wochen eingerechnet. Krankengeld wird erst ab dem 43. Tag gezahlt, aber der Gesamtanspruchszeitraum beträgt 78 Wochen ab dem ersten AU-Tag. Deshalb wird effektiv bis zu 72 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt.

Was passiert nach Ablauf der 78 Wochen?

Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Krankengeld-Anspruch für diese Diagnose (Aussteuerung). Betroffene können dann Arbeitslosengeld I beantragen (nahtlose Regelung nach § 145 SGB III), Erwerbsminderungsrente beantragen oder Bürgergeld als Grundsicherung erhalten. Ein neuer Krankengeld-Anspruch für dieselbe Diagnose entsteht erst nach einer neuen Blockfrist.

Gilt die 78-Wochen-Grenze pro Diagnose oder insgesamt?

Die 78-Wochen-Grenze gilt pro Diagnose (ICD-Code), nicht insgesamt. Wer wegen Rückenschmerzen 546 Tage krankgeschrieben war, hat trotzdem den vollen 78-Wochen-Anspruch für eine andere Erkrankung (z. B. Depression). Nur bei derselben Grunderkrankung werden die AU-Tage zusammengerechnet.

Was gilt bei chronischen Erkrankungen?

Bei chronischen Erkrankungen, die immer wieder zu Arbeitsunfähigkeit führen, werden alle AU-Tage wegen derselben Diagnose innerhalb der 3-Jahres-Blockfrist zusammengezählt. Nach Ablauf der Blockfrist beginnt ein neuer 3-Jahres-Zeitraum, in dem erneut bis zu 78 Wochen Krankengeld bezogen werden können — sofern erneut eine AU-Bescheinigung vorliegt.

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