Wie hoch ist Ihre Versicherungsteuer 2026? Unser Rechner berechnet die Steuer nach § 6 VersStG für alle Versicherungsarten — vom Regelsatz 19 % über Feuerversicherung 22 % bis zur Hagelversicherung (0,3 ‰ der Versicherungssumme).
Rechtsgrundlage
- § 6 Versicherungsteuergesetz (VersStG) ↗
Steuersätze: 19 % Standard, 22 % Feuer/Feuer-BU, 0,3 ‰ Hagel, 3 % Seeschiffkasko, 3,8 % Unfall mit Prämienrückgewähr
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1 Versicherungsteuergesetz (VersStG) ↗
Steuergegenstand — Versicherungsentgelt als Bemessungsgrundlage
Gültig ab: 1. 1. 2026
Versicherungsteuer 2026 — Steuersätze, Bemessungsgrundlage und steuerfreie Versicherungen
Was ist die Versicherungsteuer?
Die Versicherungsteuer (VersStG) ist eine bundesgesetzlich geregelte Verkehrsteuer auf Versicherungsprämien. Sie wird auf das Versicherungsentgelt — also die vom Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie ohne gesondert ausgewiesene Nebenkosten — erhoben. Die Steuer trägt wirtschaftlich der Versicherungsnehmer, obwohl der Versicherer sie als Steuerschuldner beim Bundeszentralamt für Steuern anmeldet und abführt (§ 7 VersStG).
Steuersätze nach Versicherungsart (§ 6 VersStG)
Die Höhe der Versicherungsteuer hängt von der Versicherungsart ab. Der Regelsatz beträgt 19 % des Versicherungsentgelts. Für besondere Versicherungsarten gelten abweichende Sätze:
- 19 % — Standardversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz etc.)
- 22 % — Feuerversicherungen und Feuer-BU-Versicherungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- 0,3 ‰ der Versicherungssumme — Hagelversicherungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- 3 % — Seeschiffkasko-Versicherungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
- 3,8 % — Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
Hagelversicherung: Sonderfall Versicherungssumme
Bei der Hagelversicherung gilt eine Besonderheit: Bemessungsgrundlage ist nicht das Versicherungsentgelt, sondern die Versicherungssumme. Der Steuersatz von 0,3 ‰ wird auf den versicherten Sachwert angewendet. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 € beträgt die Steuer damit 30 € — unabhängig von der tatsächlichen Prämie.
Steuerfreie Versicherungen (§ 4 VersStG)
Nicht alle Versicherungen unterliegen der Versicherungsteuer. Steuerbefreit sind insbesondere: Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen, Pflegepflichtversicherungen sowie Rentenversicherungen. Diese Befreiungen sollen die Daseinsvorsorge nicht durch zusätzliche Steuerlast belasten.
Gesamtbetrag und Ausweis in der Rechnung
Die Versicherungsteuer muss in der Versicherungspolice und in Beitragsrechnungen gesondert ausgewiesen werden. Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus: Versicherungsentgelt (netto) + Versicherungsteuer. Bei Feuerversicherungen mit 22 % zahlt ein Versicherungsnehmer für eine Prämie von 1.000 € also 220 € Steuer — insgesamt 1.220 €.
Häufige Fragen zur Versicherungsteuer
Was ist die Versicherungsteuer?
Die Versicherungsteuer (VersStG) ist eine indirekte Steuer auf Versicherungsprämien. Sie wird auf das Versicherungsentgelt erhoben und vom Versicherungsnehmer getragen — der Versicherer führt sie an das Finanzamt ab. Der Steuersatz richtet sich nach der Versicherungsart.
Wie hoch ist die Versicherungsteuer für Standardversicherungen?
Für die meisten Versicherungsarten — etwa Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz oder Lebensversicherung (soweit steuerpflichtig) — gilt der Regelsatz von 19 % nach § 6 Abs. 1 VersStG. Die Steuer ist auf das Versicherungsentgelt (Netto-Prämie) anzuwenden.
Warum zahlt Feuerversicherung 22 %?
Feuerversicherungen und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen (Feuer-BU) unterliegen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VersStG einem erhöhten Steuersatz von 22 %. Dies gilt für die Grundgefahren Feuer, Blitzschlag, Explosion und Anprall von Luftfahrzeugen.
Wie wird die Steuer bei der Hagelversicherung berechnet?
Bei der Hagelversicherung ist Bemessungsgrundlage nicht das Versicherungsentgelt, sondern die Versicherungssumme. Der Steuersatz beträgt 0,3 Promille (‰) der Versicherungssumme gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 VersStG — also 3 € je 10.000 € versichertem Wert.
Welche Versicherungen sind von der Versicherungsteuer befreit?
Steuerbefreit sind nach § 4 VersStG u. a. Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherung, Risikolebens), Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, Pflegepflichtversicherungen sowie bestimmte Transportversicherungen. Für diese Verträge wird keine Versicherungsteuer erhoben.
Wann ist die Versicherungsteuer fällig?
Die Versicherungsteuer wird zusammen mit der Prämie fällig — in der Regel monatlich oder jährlich. Der Versicherer meldet sie monatlich beim Bundeszentralamt für Steuern an und führt die Steuer nach § 7 VersStG ab.