Berechnen Sie die pauschalen Einfuhrabgaben für Ihre Reisemitbringsel aus Drittstaaten. Nach § 29 ZollV gelten vereinfachte Pauschalabgabensätze für Waren bis 700 € Gesamtwert: Für sonstige Waren 15 % (präferenzberechtigte Länder) oder 17,5 % (Drittländer), für Schaumwein 2,20 €/L, Spirituosen 6,60–14,50 €/L, Zigaretten 0,18 €/Stück sowie Kraftstoff 0,70–0,90 €/L.
Rechtsgrundlage
- § 29 Zollverordnung (ZollV) ↗
Pauschale Einfuhrabgaben im Reiseverkehr
Gültig ab: 1. 1. 2026
- Art. 41 UZK Unionszollkodex (UZK) ↗
EU-Rechtsgrundlage für Pauschalabgaben
Gültig ab: 1. 1. 2026
Zoll Pauschalabgaben Reiseverkehr 2026 — § 29 ZollV
Wer aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) nach Deutschland einreist, muss für bestimmte mitgebrachte Waren Einfuhrabgaben entrichten. Das deutsche Zollrecht bietet Reisenden jedoch die Möglichkeit, vereinfachte Pauschalabgabensätze nach § 29 der Zollverordnung (ZollV) in Anspruch zu nehmen, sofern der Gesamtwert der Waren 700 € nicht übersteigt.
Zollfreimengen und -grenzen
Bevor Pauschalabgaben anfallen, können Reisende bestimmte Waren zollfrei einführen. Die allgemeine Wertfreigrenze beträgt 430 € bei Einreise per Luft- oder Seeweg sowie 300 € bei Einreise über den Landweg (Bahn, Pkw). Für Alkohol und Tabakwaren gelten separate Mengenfreigrenzen: beispielsweise 200 Zigaretten (Luftweg) oder 40 Zigaretten (Landweg) sowie 1 Liter Spirituosen über 22 % Vol.
Sonstige Waren — prozentuale Pauschalabgabe
Für Waren, die über die Freigrenzen hinausgehen und keiner besonderen Warengruppe angehören, gilt ein prozentualer Pauschalabgabensatz:
- 15 % für Waren aus präferenzberechtigten Ländern — Staaten, die mit der EU Freihandels- oder Präferenzabkommen unterhalten
- 17,5 % für Waren aus sonstigen Drittstaaten ohne EU-Präferenzabkommen
Diese Sätze decken kombiniert Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ab und erleichtern die Zollabfertigung erheblich.
Alkohol und Tabak — Mengensätze
Für Alkohol und Tabakwaren gelten Pauschalabgaben pro Menge (nicht prozentualer Warenwert):
- Schaumwein: 2,20 €/Liter
- Spirituosen bis 22 % Vol.: 6,60 €/Liter
- Spirituosen über 22 % Vol.: 14,50 €/Liter
- Zigaretten: 0,18 €/Stück
Kraftstoff im Reservekanister
Kraftstoff, der im Fahrzeugtank mitgeführt wird, ist von Einfuhrabgaben grundsätzlich befreit. Allerdings unterliegt Kraftstoff in Reservekannistern den Pauschalabgaben: 0,70 €/Liter für Benzin und 0,90 €/Liter für Diesel. Das Mitführen von mehr als 10 Litern im Reservekanister ist in der Regel nicht zugelassen.
Vereinfachtes Verfahren vs. reguläre Abfertigung
Die Pauschalabgabe ist ein freiwilliges vereinfachtes Verfahren. Wer glaubt, bei regulärer Abfertigung weniger zu zahlen, kann diese wählen. Bei sehr hochwertigen Einzelwaren oder bestimmten Warengruppen kann die reguläre Tarifierung günstiger sein. Der Pauschalabgabensatz ist jedoch in der Praxis für die meisten Reisenden die einfachere und oft kostengünstigere Option.
Häufige Fragen zu Zoll-Pauschalabgaben im Reiseverkehr
Was sind pauschale Einfuhrabgaben im Reiseverkehr?
Nach § 29 ZollV können Reisende anstelle der regulären Zoll- und Steuerberechnung eine pauschalierte Einfuhrabgabe wählen. Diese pauschalen Sätze vereinfachen die Abfertigung für Waren bis zu einem Gesamtwert von 700 €.
Wie hoch ist die Zollfreigrenze für Reisende?
Für Reisende aus Drittstaaten gilt eine Freigrenze von 430 € bei Einreise per Flugzeug oder Schiff bzw. 300 € bei Einreise mit Bahn oder Pkw. Bis zu diesem Warenwert können sonstige Waren zollfrei eingeführt werden.
Welche Sätze gelten für Alkohol und Tabak?
Schaumwein: 2,20 €/Liter, Spirituosen bis 22 % Vol.: 6,60 €/Liter, Spirituosen über 22 % Vol.: 14,50 €/Liter, Zigaretten: 0,18 €/Stück. Diese Sätze gelten unabhängig vom Warenwert und dem Herkunftsland.
Was ist der Unterschied zwischen präferenzberechtigten Ländern und Drittländern?
Präferenzberechtigte Länder haben mit der EU Handelsabkommen mit Zollpräferenzen. Für sonstige Waren aus diesen Ländern gilt der niedrigere Pauschalabgabensatz von 15 %. Für Drittländer ohne Präferenzabkommen gilt der höhere Satz von 17,5 %.
Für welche Kraftstoffe fallen Pauschalabgaben an?
Für Kraftstoff im Reservekanister (nicht im Tank des Fahrzeugs) gilt ein Pauschalabgabensatz von 0,70 €/Liter für Benzin und 0,90 €/Liter für Diesel. Im Fahrzeugtank mitgeführter Kraftstoff ist im normalen Reiseverkehr zollfrei.