§§ 25, 27 AVBWasserV — Abschlagszahlungen und Verzugszinsen

Berechnen Sie Ihre monatlichen Abschlagszahlungen für Wasser und ermitteln Sie anfallende Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung. Nach § 25 AVBWasserV richtet sich die Abschlagshöhe nach der Jahresrechnung, aufgeteilt auf die vereinbarte Anzahl von Zahlungsperioden. Bei Zahlungsverzug erhebt der Versorger nach § 27 AVBWasserV Zinsen in Höhe des Basiszinssatzes plus 5 Prozentpunkte.

Letzte Aktualisierung: 5. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Wasserversorgung Abschlagszahlungen 2026 — §§ 25, 27 AVBWasserV

Die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Wasserversorgungsunternehmen und ihren Kunden. Besonders relevant für Haushaltskunden sind die Vorschriften über Abschlagszahlungen und Verzugszinsen, da diese unmittelbar die monatlichen Kosten und die Folgen verspäteter Zahlungen bestimmen.

Abschlagszahlungen nach § 25 AVBWasserV

Nach § 25 AVBWasserV sind Wasserversorger berechtigt, monatliche oder vierteljährliche Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn die Abrechnung des Wasserverbrauchs für einen längeren Zeitraum — in der Regel jährlich — erfolgt. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Verbrauch des Vorjahreszeitraums oder, bei Neuanschlüssen, nach dem geschätzten Verbrauch.

In der Praxis werden Abschlagszahlungen in drei Varianten angeboten: 12 monatliche Abschläge (jeder Betrag = Jahresrechnung ÷ 12), 6 zweimonatliche Abschläge (Jahresrechnung ÷ 6) oder 4 vierteljährliche Abschläge (Jahresrechnung ÷ 4). Die endgültige Jahresabrechnung gleicht die geleisteten Abschläge mit dem tatsächlichen Verbrauch aus. Überzahlungen werden zurückerstattet, Nachzahlungen sind fällig.

Verzugszinsen nach § 27 AVBWasserV

Gerät ein Kunde mit der Zahlung von Abschlägen oder der Jahresabrechnung in Verzug, kann der Versorger nach § 27 AVBWasserV Verzugszinsen geltend machen. Der Zinssatz berechnet sich aus dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 5 Prozentpunkten. Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) angepasst; für das erste Halbjahr 2026 beträgt er 2,62 %.

Dies ergibt für das erste Halbjahr 2026 einen Verzugszinssatz von 7,62 % p.a. Die Zinsen werden taggenau berechnet, wobei ein Jahr mit 365 Tagen angesetzt wird. Bei einem Abschlag von 100 € und 30 Verzugstagen entstehen beispielsweise ca. 0,63 € Verzugszinsen.

Fälligkeit und Zahlungsfristen

Abschlagszahlungen sind nach Zugang der Zahlungsaufforderung innerhalb der vom Versorger gesetzten Frist zu leisten — üblicherweise innerhalb von 14 bis 30 Tagen. Die Jahresrechnung ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Wer diese Fristen versäumt, gerät automatisch in Verzug, sobald er gemahnt wurde oder der Verzug aus anderen Gründen eingetreten ist.

Einwendungen gegen Abschlagshöhe

Kunden können der Abschlagshöhe widersprechen, wenn sich der Verbrauch erheblich geändert hat — etwa durch Einbau wassersparender Geräte, Wegzug von Familienmitgliedern oder längere Abwesenheit. Der Versorger ist dann verpflichtet, die Abschläge neu zu berechnen. Eine formlose schriftliche Mitteilung an den Versorger mit Angabe des Grundes reicht in der Regel aus.

Abgrenzung zur Grundgebühr

Die Abschlagszahlungen decken ausschließlich den verbrauchsabhängigen Anteil der Wasserrechnung ab. Die Grundgebühr — die für die Bereitstellung des Anschlusses unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch erhoben wird — ist davon getrennt und wird direkt in Rechnung gestellt. Der hier verwendete Rechner bezieht sich ausschließlich auf die verbrauchsabhängigen Abschlagszahlungen gemäß § 25 AVBWasserV.

Häufige Fragen zu Wasserabschlägen und Verzugszinsen

Wie werden Abschlagszahlungen für Wasser berechnet?

Nach § 25 AVBWasserV teilt der Versorger die voraussichtliche Jahresrechnung durch die Anzahl der Abrechnungsperioden. Bei 12 monatlichen Abschlägen beträgt jede Rate ein Zwölftel der Jahresrechnung.

Wie hoch sind Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung?

§ 27 AVBWasserV sieht Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes zuzüglich 5 Prozentpunkte vor. Der Basiszinssatz der Bundesbank beträgt zum 01.01.2026 2,62 %, sodass sich ein Verzugszinssatz von 7,62 % p.a. ergibt.

Wann darf der Versorger Abschläge verlangen?

Abschlagszahlungen dürfen nur verlangt werden, wenn der Verbrauch üblicherweise auf Jahresbasis abgerechnet wird. Der Betrag muss dem bisherigen oder geschätzten Verbrauch entsprechen (§ 25 AVBWasserV).

Was passiert nach der Jahresabrechnung?

Nach Erhalt der Jahresabrechnung werden die geleisteten Abschläge verrechnet. Überzahlungen werden zurückerstattet, Nachzahlungen sind innerhalb der Zahlungsfrist auszugleichen.

Kann ich die Höhe der Abschläge anfechten?

Die Abschlagshöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch des Vorjahres. Bei erheblichen Abweichungen können Kunden eine Anpassung beim Versorger beantragen. Unbegründete Abweichungen können widersprochen werden.

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