Berechnen Sie nach BGB § 344 — Unwirksame Vertragsstrafe. Bei unwirksamer Vertragsstrafe bleibt der Vertragswert straffrei. Gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 344 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Unwirksame Vertragsstrafe
Gültig ab: 1. 1. 2002
Kurz zum Thema
§ 344 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) behandelt den Fall der unwirksamen Vertragsstrafe. Wenn eine Vertragsstrafe unwirksam ist, weil sie gegen die guten Sitten verstößt oder den Schuldner unangemessen benachteiligt, bleibt der Betrag straffrei.
Unwirksamkeitsgründe
Eine Vertragsstrafe kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein: wenn sie sittenwidrig ist, wenn sie eine unangemessene Benachteiligung darstellt oder wenn sie gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. In diesen Fällen entfällt der Anspruch auf die Vertragsstrafe.
Folgen der Unwirksamkeit
Bei unwirksamer Vertragsstrafe bleibt der vertraglich vereinbarte Betrag straffrei. Der Gläubiger kann jedoch nach den allgemeinen Regeln des Schuldrechts Ersatz des tatsächlichen Schadens verlangen, wenn er diesen nachweisen kann.
Häufig gestellte Fragen zu § 344 BGB
Wann ist eine Vertragsstrafe unwirksam?
Eine Vertragsstrafe ist nach § 344 BGB unwirksam, wenn sie eine nichtige Nebenabrede enthält, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt oder wenn sie den Schuldner unangemessen benachteiligt. In diesen Fällen kann nur der tatsächliche Schaden geltend gemacht werden.
Was gilt bei übermäßigen Strafen?
Übermäßig hohe Vertragsstrafen können nach § 342 BGB herabgesetzt werden. Wenn die Strafe sittenwidrig ist, ist sie nichtig und der Gläubiger kann nur den tatsächlichen Schaden nachweisen und ersetzt verlangen.
Unterscheidet sich die Unwirksamkeit von der Herabsetzbarkeit?
Ja, bei der Herabsetzbarkeit nach § 342 BGB bleibt die Vertragsstrafe grundsätzlich wirksam, wird aber durch das Gericht auf einen angemessenen Betrag reduziert. Bei Unwirksamkeit nach § 344 BGB entfällt die Strafe vollständig.
Was bedeutet dies für den straffreien Betrag?
Wenn die Vertragsstrafe unwirksam ist, kann der Gläubiger nur den tatsächlichen Schaden geltend machen. Der straffreie Betrag entspricht in diesem Fall dem Vertragswert, soweit nicht andere Anspruchsgrundlagen bestehen.
Kann der Gläubiger bei unwirksamer Vertragsstrafe Ersatz verlangen?
Ja, auch bei unwirksamer Vertragsstrafe kann der Gläubiger nach den allgemeinen Regeln Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er einen Schaden nachweist. Die Unwirksamkeit der Strafe beseitigt nicht andere Anspruchsgrundlagen.