BGB § 650 Calculator.
Rechtsgrundlage
- § 650 Burgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2002
Kurz zum Thema
§ 650 BGB regelt die Vergutungsanpassung bei Werkvertragen. Wenn sich der Umfang der Leistungen wahrend der Durchfuhrung des Werks verandert, kann der Unternehmer eine Anpassung der vereinbarten Vergutung verlangen.
Grundprinzip
Die Vorschrift unterscheidet zwischen Mehrleistungen und Minderleistungen. Mehrleistungen liegen vor, wenn der Unternehmer uber den urprunglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus tatig wird. Der Rechner ermittelt die Nettovergutung aus Festpreis plus Mehrleistungen abzuglich Minderleistungen.
Haufig gestellte Fragen zu § 650
Was regelt § 650 BGB?
§ 650 BGB regelt die Vergutung bei Werkvertragen. Der Unternehmer kann eine Anpassung bei Mehr- oder Minderleistungen verlangen.
Welche Voraussetzungen mussen fur Mehrleistungen vorliegen?
Mehrleistungen mussen entweder auf einer ausdrucklichen Anordnung des Bestellers beruhen oder zur Erfullung des Vertrags notwendig sein.
Wie werden Minderleistungen behandelt?
Wenn der Unternehmer weniger leistet als vereinbart, wird die Vergutung entsprechend gekurzt.
Kann der Festpreis nachtraglich geandert werden?
Ja, § 650 Abs. 2 BGB ermoglicht eine Anpassung des Festpreises.
Welche Fristen gelten fur den Vergutungsanspruch?
Der Anspruch auf Mehrvergutung entsteht mit der Erbringung der Mehrleistung.