Berechnen Sie die Abfindung beim Ausscheiden eines Gesellschafters nach § 728 BGB. Beruecksichtigt Vermögen bei Ausscheiden, Verbindlichkeiten und Gesellschafteranteil.
Rechtsgrundlage
- § 728 Buergerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Ausscheiden eines Gesellschafters — Abfindungsanspruch bei Auflösung
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft des buergerlichen Rechts entsteht ein Abfindungsanspruch. Dieser Anspruch bemisst sich nach dem Anteil des Ausscheidenden am Gesellschaftsvermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten. § 728 BGB regelt die Grundlagen dieser Berechnung.
Vermögensposition beim Ausscheiden
Die Vermögensposition beim Ausscheiden ergibt sich aus dem Gesamtwert des Gesellschaftsvermögens abzüglich aller Schulden. Dieser Nettobetrag wird dann nach dem Verhältnis der Gesellschafteranteile aufgeteilt. Der ausscheidende Gesellschafter erhält seinen Anteil als Abfindung.
Verbindlichkeiten und Steuern
Die Abfindung vor Steuern zeigt den Bruttobetrag, den der Gesellschafter erhalten würde. Tatsächlich kann dieser Betrag durch Steuern, insbesondere Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn, erheblich gemindert werden. Die Berechnung vor Steuern dient als Ausgangspunkt für die weitere Planung.
Gesellschaftsvertragliche Regelungen
In vielen Gesellschaftsverträgen wird die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters gesondert geregelt. Diese Regelungen können sowohl geringere als auch höhere Abfindungen vorsehen als die gesetzliche Regelung. Der Rechner zeigt die gesetzliche Grundabfindung auf.
Haeufig gestellte Fragen zur Abfindung
Wann entsteht ein Abfindungsanspruch beim Ausscheiden?
Ein Abfindungsanspruch entsteht, wenn ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Der ausscheidende Gesellschafter hat dann Anspruch auf die Auszahlung seines Anteils am Gesellschaftsvermögen.
Wie wird der Anteil am Vermögen berechnet?
Der Anteil am Vermögen ergibt sich aus dem Gesamtwert des Gesellschaftsvermögens nach Abzug aller Verbindlichkeiten, multipliziert mit dem prozentualen Anteil des ausscheidenden Gesellschafters.
Was ist die Abfindung vor Steuern?
Die Abfindung vor Steuern ist der Betrag, den der Gesellschafter vor Abzug von Steuern auf seine Abfindung erhlt. Die tatsaechliche Auszahlung kann durch Steuern und andere Abzüge geringer ausfallen.
Haftet der ausscheidende Gesellschafter noch für Altschulden?
Ja, der ausscheidende Gesellschafter haftet im Außenverhältnis weiterhin für Verbindlichkeiten, die bis zu seinem Ausscheiden entstanden sind. Im Innenverhältnis kann er jedoch von den übrigen Gesellschaftern Freistellung verlangen.
Kann die Abfindung vertraglich beschränkt werden?
Ja, im Gesellschaftsvertrag kann die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters beschränkt werden. Viele Gesellschaftsverträge sehen eine Abfindungsbeschränkung auf denAnteilswert oder eine Staffelung vor.