Berechnen Sie die Abfindung beim Ausscheiden eines Gesellschafters nach § 724 BGB. Beruecksichtigt Gesamtwert der Gesellschaft, Gesellschafteranteil und stille Reserven.
Rechtsgrundlage
- § 724 Buergerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Ausscheiden eines Gesellschafters — Abfindungsanspruch
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Wenn ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft des buergerlichen Rechts ausscheidet, hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Abfindung in Höhe seines Anteils am Gesellschaftsvermögen. § 724 BGB regelt die Berechnung dieser Abfindung unter Berücksichtigung des Gesamtwerts der Gesellschaft und der stillen Reserven.
Gesamtwert der Gesellschaft
Der Gesamtwert der Gesellschaft ergibt sich aus dem bilanziellen Vermögen zuzüglich stiller Reserven. Die stillen Reserven müssen dabei gesondert ermittelt werden, da sie nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Dies erfordert oft eine gesonderte Bewertung durch einen Sachverständigen.
Anteil und Abfindung
Der Abfindungsanspruch bemisst sich nach dem Anteil des ausscheidenden Gesellschafters am Gesamtwert der Gesellschaft. Dieser Anteil ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten Beteiligungsverhältnis oder aus dem Gesetz. Der Rechner berechnet sowohl den Gesamtwert als auch den anteiligen Wert.
Stille Reserven beruecksichtigen
Stille Reserven spiegeln den tatsaechlichen wirtschaftlichen Wert der Gesellschaft wider, der über den bilanziellen Wert hinausgeht. Sie entstehen beispielsweise durch Markenwerte, Kundenbeziehungen oder nicht bilanzierte Immobilienwerte. Bei der Abfindungsberechnung sind diese in vollem Umfang zu berücksichtigen.
Haeufig gestellte Fragen zur Abfindung
Wann kann ein Gesellschafter ausscheiden?
Ein Gesellschafter kann durch Kuendigung, Auflösung der Gesellschaft oder durch Ausschluss aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausscheiden. Das Ausscheiden führt grundsätzlich zu einem Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters.
Wie wird die Abfindung berechnet?
Die Abfindung wird auf Grundlage des Gesamtwerts der Gesellschaft berechnet. Der Wert des Gesellschaftsanteils ergibt sich aus dem Prozentsatz der Beteiligung angewendet auf den Gesamtwert. Stille Reserven erhöhen den Wert der Gesellschaft und damit die Abfindung.
Was sind stille Reserven?
Stille Reserven sind Vermögenswerte, die nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, aber den tatsaechlichen Wert der Gesellschaft erhoehen. Dazu zählen beispielsweise selbst geschaffene Markenwerte, Know-how oder stillschweigend erhhte Grundstueckswerte.
Wie wirkt sich der Gesellschafteranteil auf die Abfindung aus?
Der Gesellschafteranteil bestimmt den prozentualen Anteil am Gesamtwert der Gesellschaft. Ein Gesellschafter mit 33 % Beteiligung erhlt entsprechend ein Drittel des Gesamtwerts als Abfindung.
Sind stille Reserven bei der Abfindung zu beruecksichtigen?
Ja, stille Reserven sind bei der Berechnung des Gesamtwerts der Gesellschaft zu beruecksichtigen. Sie erhöhen den tatsaechlichen Wert der Gesellschaft und damit die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters entsprechend seinem Anteilsverhaeltnis.