§ 20 EStG

Berechnen Sie die Nettodividende nach Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag. Der Rechner berücksichtigt den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Verheiratet) und den verbleibenden Freistellungsauftrag nach § 20 EStG.

Letzte Aktualisierung: 8. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Dividendenbesteuerung nach § 20 EStG und § 32d EStG

Dividenden, die eine Aktiengesellschaft (AG) an ihre Aktionäre ausschüttet, unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Die gesetzliche Grundlage für die Gewinnverteilung liegt in § 60 AktG, die steuerliche Behandlung regeln § 20 EStG (Kapitalerträge) und § 32d EStG (Abgeltungsteuer).

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % auf den steuerpflichtigen Teil der Dividende. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer (also 1,375 % auf die Bruttodividende). Der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG beträgt 2026 für Ledige 1.000 € und für Verheiratete 2.000 € — dieser Betrag bleibt steuerfrei.

Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger ihren Sparerpauschbetrag direkt bei der Bank einrichten, sodass Kapitalerträge bis zur Freigrenze ohne Steuerabzug ausgezahlt werden. Der Sparerpauschbetrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden.

Ein Rechenbeispiel: Bruttodividende 2.000 €, Sparerpauschbetrag vollständig ausgenutzt (0 € verbleibend), steuerpflichtiger Betrag 2.000 €. Abgeltungsteuer 25 % = 500 €. Solidaritätszuschlag 5,5 % × 500 € = 27,50 €. Nettodividende = 2.000 − 500 − 27,50 = 1.472,50 €.

Wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, kann eine Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG in der Steuererklärung beantragt werden. Das Finanzamt wählt dann automatisch die günstigere Besteuerungsform.

Häufig gestellte Fragen zur Dividendenbesteuerung

Wie wird die Abgeltungsteuer auf Dividenden berechnet?

Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % nach § 32d EStG. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer an. Bei einem Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Single) wird zunächst der steuerfreie Teil abgezogen. Kirchensteuer ist bei diesem Rechner nicht berücksichtigt.

Was ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG beträgt 2026 für Ledige 1.000 € und für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner 2.000 € jährlich. Er gilt für alle Kapitalerträge — Dividenden, Zinsen, Kursgewinne — zusammengerechnet.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen. Sie können den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen. Ohne Freistellungsauftrag wird automatisch 25 % Abgeltungsteuer einbehalten.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG?

Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % liegt. In diesem Fall können Kapitalerträge zum günstigeren persönlichen Steuersatz besteuert werden. Dieser Antrag wird über die Einkommensteuererklärung gestellt.

Sind Dividenden aus ausländischen Aktien anders zu besteuern?

Bei ausländischen Dividenden kann eine Quellensteuer im Ursprungsland einbehalten werden. Diese ausländische Quellensteuer kann in der Regel auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden, jedoch nur bis zu 15 % (§ 32d Abs. 5 EStG). Für den Überschuss muss eine Steuererklärung eingereicht werden.

Wie wird eine Dividende je Aktie in eine Gesamtdividende umgerechnet?

Die Bruttodividende ergibt sich aus: Anzahl der Aktien × Dividende je Aktie. Wenn ein Unternehmen 2,00 € Dividende je Aktie zahlt und Sie 500 Aktien halten, ergibt das eine Bruttodividende von 1.000 €. Der Rechner kann beide Eingabevarianten verarbeiten.

Verwandte Rechner