Berechnen Sie die Nettodividende einer Aktiengesellschaft nach Abgeltungsteuer (25 %) und Solidaritätszuschlag (5,5 %). Der Rechner berücksichtigt den Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG und die Freibetragsgrenzen je nach Familienstand. Alle Werte gemäß §§ 60 AktG, 32d EStG, gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 60 Aktiengesetz (AktG) ↗
Gewinnverteilung — Dividende nach Anteilen am Grundkapital
Gültig ab: 6. 9. 1965
- § 32d Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Abgeltungsteuer 25 % auf Kapitalerträge
Gültig ab: 1. 1. 2009
- § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Verheiratet)
Gültig ab: 1. 1. 2009
- § 4 SolZG Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) ↗
Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Abgeltungsteuer
Gültig ab: 1. 1. 1995
Kurz zum Thema
Die Dividende einer Aktiengesellschaft ist der Teil des Bilanzgewinns, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die gesetzliche Grundlage für die Gewinnverteilung bildet § 60 AktG, der bestimmt, dass der Bilanzgewinn nach dem Verhältnis der Aktien verteilt wird. Die Hauptversammlung legt die Dividende auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses fest und beschließt die Verwendung des Bilanzgewinns — dabei kann sie auch eine Gewinnrücklage bilden oder den Gewinn vortragen.
Besteuerung der Dividende
Für private Anleger unterliegt die Dividende der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG mit einem Steuersatz von 25 %. Ergänzend wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer erhoben. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt somit 26,375 %. Die depotführende Bank führt die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) direkt an das Finanzamt ab und zahlt die Nettodividende auf das Bankkonto des Aktionärs aus.
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 € für Ledige, 2.000 € für Verheiratete) bleiben Kapitalerträge steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank eingereicht wurde. Wird der Freistellungsauftrag im Laufe des Jahres bereits teilweise durch andere Kapitalerträge ausgeschöpft, steht nur der verbleibende Restbetrag für Dividendenerträge zur Verfügung. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge verfallen am Jahresende und können nicht in das Folgejahr übertragen werden.
Teileinkünfteverfahren bei Betriebsvermögen
Wird die Aktiendividende aus Aktien im Betriebsvermögen erzielt (z. B. durch eine GmbH als Aktionärin), gilt das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG: Nur 60 % der Dividende sind steuerpflichtig und unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz (ggf. zzgl. Gewerbesteuer für gewerbliche Anteilseigner). Dieser Rechner behandelt ausschließlich die Abgeltungsteuer für private Kapitalanleger.
Häufig gestellte Fragen zur Dividendenbesteuerung
Wie wird die Dividende einer AG besteuert?
Die Dividende einer AG unterliegt der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG in Höhe von 25 %. Auf die Abgeltungsteuer wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben, sodass die Gesamtsteuerbelastung 26,375 % beträgt (bei Kirchensteuerpflichtigen kommt zusätzlich die Kirchensteuer hinzu, die auf die Abgeltungsteuer angerechnet wird). Die Steuer wird direkt von der depotführenden Bank abgeführt und an das Finanzamt abgeführt.
Was ist der Sparerpauschbetrag und wie wirkt er sich aus?
Der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG schützt Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Person (Single) bzw. 2.000 € (Verheiratete) vor der Abgeltungsteuer. Wenn ein Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank eingereicht wurde und noch nicht vollständig ausgeschöpft ist, werden Dividenden bis zur Höhe des verbleibenden Freibetrags steuerfrei ausgezahlt. Darüber hinausgehende Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer.
Gibt es Unterschiede zwischen Aktiendividenden und anderen Kapitalerträgen?
Für Dividenden aus Aktien gilt das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn die Aktien im Betriebsvermögen gehalten werden — hier sind nur 60 % der Dividende steuerpflichtig. Bei privaten Aktienbesitz greift jedoch die Abgeltungsteuer in voller Höhe. Das Teileinkünfteverfahren gilt auch für Dividenden aus Streubesitz (weniger als 1 % der Aktien) bei bestimmten Gestaltungsvarianten. Dieser Rechner behandelt ausschließlich die Abgeltungsteuer für private Kapitalanleger.
Wie beeinflusst die Kirchensteuer die Dividendenbesteuerung?
Kirchensteuerpflichtige Aktionäre zahlen zusätzlich Kirchensteuer (8 % oder 9 % je nach Bundesland), die auf die Abgeltungsteuer angerechnet wird. Die depotführende Bank führt die Kirchensteuer direkt ab, sodass der Aktionär keine separate Anrechnung beantragen muss. Der Spitzensteuersatz der Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 9 %, in allen anderen Bundesländern 8 %. Die einbehaltene Kirchensteuer mindert die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge, weshalb die Gesamtbelastung niedriger ausfällt als bei Nicht-Kirchensteuerpflichtigen.
Wie wird die Dividende je Aktie berechnet?
Die Dividende je Aktie ergibt sich aus der Verteilung des bilanzierten Jahresüberschusses nach den Vorschriften des § 60 AktG. Die Hauptversammlung beschließt die Dividende auf Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses und verteilt den Bilanzgewinn nach dem Verhältnis der Aktiennennbeträge (bei Nennbetragsaktien) oder nach der Anzahl der Aktien (bei Stückaktien). Der Rechner berechnet wahlweise aus der Bruttodividende gesamt oder aus der Anzahl der Aktien multipliziert mit der Dividende je Aktie.