§ 4d EStG

Berechnen Sie den maximal als Betriebsausgabe abzugsfähigen Betrag für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse nach § 4d EStG — auf Basis von Deckungskapital, Kassenvermögen und laufenden Leistungen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

§ 4d EStG — Unterstützungskassen und steuerliche Abzugsfähigkeit

Unterstützungskassen und steuerliche Abzugsfähigkeit nach § 4d EStG

Die Unterstützungskasse ist neben Direktzusage, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds einer der fünf anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Als rechtlich selbständige Einrichtung (meist eingetragener Verein oder GmbH) verwaltet sie Mittel, die Trägerunternehmen für die spätere Versorgung ihrer Mitarbeiter einzahlen.

§ 4d EStG regelt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zuwendungen an Unterstützungskassen. Grundprinzip: Das Trägerunternehmen kann Zuwendungen nur insoweit als Betriebsausgabe abziehen, wie die Kasse tatsächlich unterdeckt ist — also ihr Vermögen unter dem erforderlichen Deckungskapital liegt — zuzüglich der im Wirtschaftsjahr erbrachten laufenden Leistungen.

Das Deckungskapital nach § 4d ist der Betrag, der erforderlich ist, um alle laufenden Versorgungsleistungen dauerhaft erbringen zu können. Bei laufenden Renten ergibt er sich aus versicherungsmathematischen Berechnungen unter Berücksichtigung des Rentnerstands, der Lebenserwartung und eines Kalkulationszinssatzes.

Überschreitet das Kassenvermögen das Deckungskapital (Überdeckung), sind Zuwendungen steuerlich nicht abzugsfähig — außer in Höhe der im Jahr tatsächlich erbrachten laufenden Leistungen. Liegt hingegen eine Deckungslücke vor (Unterdeckung), kann das Trägerunternehmen diese Lücke durch steuerlich abziehbare Zuwendungen schließen.

Ein nicht abzugsfähiger Zuwendungsüberschuss kann in Folgejahren möglicherweise nachgeholt werden, wenn die Deckungskapitalentwicklung dies erlaubt. Für die genaue Berechnung des Deckungskapitals ist in der Praxis ein Aktuargutachten erforderlich. Der Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung.

FAQ — Häufige Fragen zur Unterstützungskasse

Was ist eine Unterstützungskasse im Steuerrecht?

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung (betriebliche Altersversorgung), die von einem oder mehreren Trägerunternehmen finanziert wird. Sie hat keinen Rechtsanspruch der Leistungsempfänger — deshalb ist sie anders als Pensionskassen nicht aufsichtsrechtlich reglementiert.

Wie viel kann ich an eine Unterstützungskasse steuerlich abziehen?

Nach § 4d EStG sind Zuwendungen abzugsfähig bis zur Deckungslücke (Deckungskapital minus Kassenvermögen) zuzüglich der laufenden Leistungen des Jahres. Der Rechner ermittelt diesen Betrag auf Basis Ihrer Eingaben.

Was ist das Deckungskapital nach § 4d EStG?

Das Deckungskapital ist das versicherungsmathematisch berechnete Kapital, das erforderlich ist, um alle laufenden Versorgungsleistungen der Kasse zu erbringen. Es berücksichtigt Rentenstand, Sterblichkeit und einen Rechnungszins.

Wann ist eine Zuwendung an eine Unterstützungskasse nicht abzugsfähig?

Zuwendungen sind nicht abzugsfähig, soweit sie den Höchstbetrag nach § 4d übersteigen — also wenn das Kassenvermögen bereits das Deckungskapital übersteigt (Überdeckung) und keine oder geringe laufende Leistungen zu finanzieren sind.

Was ist der Unterschied zwischen Unterstützungskasse und Pensionskasse?

Pensionskassen sind aufsichtsrechtlich regulierte Einrichtungen, bei denen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Leistungen haben. Unterstützungskassen sind freier gestaltet, geben aber keinen Rechtsanspruch. Steuerlich gelten unterschiedliche Vorschriften (§ 4d für Unterstützungskassen, § 4e für Pensionskassen).

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