§ 172 SGB VI

Die tatsächlichen Kosten eines Mitarbeiters übersteigen das vereinbarte Bruttogehalt erheblich. Arbeitgeber tragen Sozialversicherungsanteile für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Berufsgenossenschaftsbeiträge. Dieser Rechner berechnet die vollständigen monatlichen und jährlichen Lohnkosten inklusive Sonderzahlungen und ermittelt die Lohnkostenquote — nach §§ 172 SGB VI und 249 SGB V.

Letzte Aktualisierung: 2. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Gesamte Lohnkosten berechnen — Sozialversicherung, Sonderzahlungen und BG-Beitrag

Für Arbeitgeber ist das Bruttogehalt nur ein Teil der tatsächlichen Personalkosten. Hinzu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und anteilige Sonderzahlungen — zusammen machen die Lohnnebenkosten typischerweise 20–25 % des Bruttogehalts aus. Eine genaue Kalkulation der Gesamtlohnkosten ist unerlässlich für Personalplanung, Angebotskalkulation und Rentabilitätsanalysen.

Rentenversicherung (RV) — § 172 SGB VI

Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt 2026 insgesamt 18,6 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, hälftig geteilt zwischen Arbeitgeber (9,3 %) und Arbeitnehmer (9,3 %). Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung lag 2026 in den alten Bundesländern bei 8.050 € monatlich und in den neuen Bundesländern bei 7.850 € monatlich. Auf Entgeltanteile über der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine weiteren RV-Beiträge an — für Gutverdiener sinkt damit der effektive SV-Anteil am Gehalt.

Krankenversicherung (KV) — § 249 SGB V

Der allgemeine KV-Beitragssatz beträgt 2026 14,6 %, hälftig geteilt (je 7,3 %). Zusätzlich erheben die gesetzlichen Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (2026 durchschnittlich ca. 2,5 %), der ebenfalls hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt wird. Der gesamte Arbeitgeberanteil zur KV lag damit 2026 im Schnitt bei ca. 8,15 % + halber Zusatzbeitrag. Die KV-Beitragsbemessungsgrenze ist die gleiche wie für Pflegeversicherung und liegt niedriger als die RV-Grenze (2026: 5.512,50 €/Monat).

Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV)

Der AV-Beitrag beträgt 2026 insgesamt 2,6 %, hälftig geteilt (je 1,3 %). Für die Pflegeversicherung (§ 55 SGB XI) gilt ein Beitragssatz von 3,6 % (2026), der unterschiedlich nach Kinderanzahl des Arbeitnehmers aufgeteilt wird. Der Arbeitgeberanteil beträgt stets 1,8 %, unabhängig von der Kinderanzahl des Arbeitnehmers. In Sachsen gilt eine Sonderregelung, bei der Arbeitnehmer den höheren Anteil tragen.

Berufsgenossenschaft (BG) — vollständig Arbeitgebertragung

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft tragen ausschließlich die Arbeitgeber. Der Beitragssatz variiert je nach Branche und Gefahrklasse erheblich — von unter 0,5 % in Bürotätigkeiten bis über 10 % in unfallintensiven Berufen wie Bergbau oder bestimmten Handwerksberufen. Der BG-Beitrag wird jährlich im Nachhinein auf Basis der tatsächlichen Lohnsumme abgerechnet. Für die monatliche Kostenplanung empfiehlt sich die Verwendung des Vorjahresbeitrags als Planungsgröße.

Sonderzahlungen und Jahresgesamtkosten

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere Einmalzahlungen sind bei der jährlichen Lohnkostenkalkulation zu berücksichtigen. Diese Sonderzahlungen sind sozialversicherungspflichtig (bis zur Jahresbeitragsbemessungsgrenze) und erhöhen die monatliche Durchschnittskostenbelastung. Ein Mitarbeiter mit 4.000 € Bruttomonatsgehalt und einem Weihnachtsgeld von 50 % eines Monatsgehalts (2.000 €) verursacht monatliche Durchschnittskosten von ca. 4.167 € Bruttoäquivalent — plus rund 1.000 € SV-Arbeitgeberanteile.

Häufige Fragen — Lohnkosten Arbeitgeber Rechner 2026

Was sind die Gesamtlohnkosten eines Arbeitgebers?

Die Gesamtlohnkosten umfassen das Bruttogehalt des Arbeitnehmers plus alle Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (8,15 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag/2), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Pflegeversicherung (variabel je nach Kinderanzahl), sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft (BG). Hinzu kommen anteilige Jahressonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.

Wie hoch sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2026?

Die Arbeitgeberanteile 2026 sind: Rentenversicherung (RV) 9,3 % (§ 172 SGB VI), allgemeiner Krankenversicherungsbeitrag 8,15 % (§ 249 SGB V, ohne Zusatzbeitrag), Arbeitslosenversicherung (AV) 1,3 %, Pflegeversicherung (PV) abhängig von Kinderzahl und Alter des Arbeitnehmers. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft wird vollständig vom Arbeitgeber getragen und variiert je nach Branche und Risikoklasse erheblich.

Wie berechnet man die Lohnkostenquote?

Die Lohnkostenquote gibt an, welchen Anteil die Personalkosten am Umsatz ausmachen. Sie berechnet sich als: Gesamte Personalkosten / Nettoumsatz × 100. In personalintensiven Branchen (Pflege, Gastronomie, Handwerk) kann die Lohnkostenquote 50–70 % betragen. Im produzierenden Gewerbe liegt sie oft bei 20–35 %. Die Lohnkostenquote ist ein wichtiger Indikator für die Rentabilität des Unternehmens und die Effizienz des Personaleinsatzes.

Wie werden Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in die Lohnkosten einbezogen?

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind einmalige Sonderzahlungen, die die monatlichen Lohnkosten erhöhen. Für eine vergleichbare monatliche Kostenbasis werden diese Jahressonderzahlungen auf die einzelnen Monate umgelegt. Auf Sonderzahlungen fallen ebenfalls alle SV-Beiträge an (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Steuerlich sind Sonderzahlungen normaler Arbeitslohn — für Arbeitgeber entstehen also die vollen Lohnnebenkosten.

Welche Unterschiede gibt es bei der Pflegeversicherung 2026?

Die Pflegeversicherung wird seit 2023 nach Kinderanzahl gestaffelt. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen höheren Beitrag (§ 55 Abs. 3 SGB XI), während Eltern mit mehreren Kindern in den ersten Jahren einen niedrigeren Beitrag entrichten. Die Arbeitgeberhälfte ist in allen Fällen gleich. Für Arbeitgeber erhöht sich der Verwaltungsaufwand, da die Kinderzahl der Arbeitnehmer relevant ist und entsprechende Nachweise geführt werden müssen.

Verwandte Rechner

Lohnkosten Arbeitgeber Rechner 2026 | RuleCalc | RuleCalc