Neben dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1-4 EStG können kleine und mittlere Betriebe im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der Ans...
Rechtsgrundlage
- § 7g Einkommensteuergesetz (7g) ↗
Sonderabschreibung 20% für kleine und mittlere Betriebe nach § 7g Abs. 5 EStG
Gültig ab: 1. 1. 2026
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG — 20% im Anschaffungsjahr
Neben dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1-4 EStG können kleine und mittlere Betriebe im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend machen (§ 7g Abs. 5 EStG).
Die Sonderabschreibung wird zusätzlich zur regulären linearen oder degressiven AfA nach § 7 EStG gewährt. Im Anschaffungsjahr kann damit ein erheblicher Teil der Investitionskosten steuerlich wirksam werden. Bei IT-Wirtschaftsgütern mit 20 % linearer AfA ergibt sich im ersten Jahr: 20 % normale AfA + 20 % Sonderabschreibung = 40 % der Anschaffungskosten als Aufwand.
Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung setzt voraus, dass die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 EStG eingehalten werden (Betriebsvermögen max. 235.000 € oder Gewinn max. 200.000 €). Die Sonderabschreibung kann auch ohne vorherigen IAB in Anspruch genommen werden.
Häufige Fragen — Sonderabschreibung § 7g EStG Startups Rechner 2026
Was ist die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG?
Sie ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben, im Anschaffungsjahr und in den vier Folgejahren zusätzlich bis zu 20 % der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts abzuschreiben — zusätzlich zur normalen AfA.
Kann Sonderabschreibung und IAB kombiniert werden?
Ja, IAB (Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1-4 EStG) und Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG) können kombiniert werden. Der IAB mindert die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung.
Welche Betriebe können die Sonderabschreibung nutzen?
Betriebe mit einem Betriebsvermögen von max. 235.000 € (bilanzierende Betriebe) oder einem Gewinn von max. 200.000 € (EÜR) — also kleine und mittlere Betriebe nach § 7g Abs. 1 EStG.
Für welche Wirtschaftsgüter gilt § 7g Abs. 5?
Für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Das sind z. B. Maschinen, Fahrzeuge, IT-Hardware, Werkzeuge.
Muss die Sonderabschreibung voll ausgeschöpft werden?
Nein, die Sonderabschreibung muss nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Es können auch niedrigere Beträge geltend gemacht werden, aufgeteilt über bis zu fünf Jahre (Anschaffungsjahr + 4 Folgejahre).