Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Gewerbeertrag erhoben wird. Sie berechnet sich in zwei Schritten: Zuerst wird der Steuermessbetrag ermittelt (3,5 % des Gewerbeertrags), dann wir...
Rechtsgrundlage
- § 11 Gewerbesteuergesetz (11) ↗
Steuermessbetrag nach einheitlicher Steuermesszahl 3,5%
Gültig ab: 1. 1. 2026
Gewerbesteuer berechnen — Steuermesszahl und Hebesatz
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Gewerbeertrag erhoben wird. Sie berechnet sich in zwei Schritten: Zuerst wird der Steuermessbetrag ermittelt (3,5 % des Gewerbeertrags), dann wird dieser mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert (§ 15 GewStG). Der Hebesatz muss mindestens 200 % betragen (§ 16 GewStG).
Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt sich eine effektive Gewerbesteuerbelastung von 14 % des Gewerbeertrags (3,5 % × 400 %).
Die Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe die eigene Bemessungsgrundlage nicht mehr (seit 2008). Sie ist jedoch bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach § 35 EStG anteilig auf die Einkommensteuer anrechenbar.
Häufige Fragen — Gewerbesteuer Staffel Rechner 2026
Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz. Der Steuermessbetrag = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 %. Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € (Einzelunternehmen) und Hebesatz 400 %: (100.000 − 24.500) × 3,5 % × 400 % = 75.500 × 3,5 % × 4 = 10.570 €.
Wer hat einen Gewerbesteuerfreibetrag?
Den Freibetrag von 24.500 € haben Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag — jeder Euro Gewerbeertrag wird besteuert.
Wie hoch sind typische Gewerbesteuerhebesätze?
Die Hebesätze variieren stark nach Gemeinde. Städte wie München (490 %) oder Frankfurt (460 %) liegen über dem Bundesdurchschnitt von ca. 400 %. Gewerbesteuerarme Gemeinden bieten Hebesätze ab 200 %. Gewerbesteuerfreie Zonen gibt es in Deutschland nicht.
Ist Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechenbar?
Ja, für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt die Anrechnung nach § 35 EStG: Das 4-fache des Steuermessbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz bis 400 % führt dies zu weitgehender Neutralisierung der Gewerbesteuer.
Wie wird der Gewerbeertrag berechnet?
Gewerbeertrag = Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) + Hinzurechnungen nach § 8 GewStG − Kürzungen nach § 9 GewStG. Hinzurechnungen betreffen insbesondere Finanzierungskosten (Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren).