§§ 11, 15 GewStG

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Gewerbeertrag erhoben wird. Sie berechnet sich in zwei Schritten: Zuerst wird der Steuermessbetrag ermittelt (3,5 % des Gewerbeertrags), dann wir...

Letzte Aktualisierung: 2. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Gewerbesteuer berechnen — Steuermesszahl und Hebesatz

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Gewerbeertrag erhoben wird. Sie berechnet sich in zwei Schritten: Zuerst wird der Steuermessbetrag ermittelt (3,5 % des Gewerbeertrags), dann wird dieser mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert (§ 15 GewStG). Der Hebesatz muss mindestens 200 % betragen (§ 16 GewStG).

Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt sich eine effektive Gewerbesteuerbelastung von 14 % des Gewerbeertrags (3,5 % × 400 %).

Die Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe die eigene Bemessungsgrundlage nicht mehr (seit 2008). Sie ist jedoch bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach § 35 EStG anteilig auf die Einkommensteuer anrechenbar.

Häufige Fragen — Gewerbesteuer Staffel Rechner 2026

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz. Der Steuermessbetrag = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 %. Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € (Einzelunternehmen) und Hebesatz 400 %: (100.000 − 24.500) × 3,5 % × 400 % = 75.500 × 3,5 % × 4 = 10.570 €.

Wer hat einen Gewerbesteuerfreibetrag?

Den Freibetrag von 24.500 € haben Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag — jeder Euro Gewerbeertrag wird besteuert.

Wie hoch sind typische Gewerbesteuerhebesätze?

Die Hebesätze variieren stark nach Gemeinde. Städte wie München (490 %) oder Frankfurt (460 %) liegen über dem Bundesdurchschnitt von ca. 400 %. Gewerbesteuerarme Gemeinden bieten Hebesätze ab 200 %. Gewerbesteuerfreie Zonen gibt es in Deutschland nicht.

Ist Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechenbar?

Ja, für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt die Anrechnung nach § 35 EStG: Das 4-fache des Steuermessbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz bis 400 % führt dies zu weitgehender Neutralisierung der Gewerbesteuer.

Wie wird der Gewerbeertrag berechnet?

Gewerbeertrag = Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) + Hinzurechnungen nach § 8 GewStG − Kürzungen nach § 9 GewStG. Hinzurechnungen betreffen insbesondere Finanzierungskosten (Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren).

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