§ 315 BGB

Verstehen Sie die Billigkeitsleistung nach BGB § 315 — wann eine Leistungsbestimmung durch das Gericht erfolgt und nach welchen Kriterien die Angemessenheit beurteilt wird.

Letzte Aktualisierung: 27. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die Bestimmung einer Leistung nach billigem Ermessen. Diese Norm ist von erheblicher praktischer Bedeutung, wenn Vertragsparteien die Bestimmung des Preises oder der Leistung einem Vertragspartner überlassen haben, ohne nähere Kriterien festzulegen. Die Norm stellt sicher, dass die einseitige Bestimmung nicht willkürlich erfolgen kann und bei Streitigkeiten ein gerichtliches Nachprüfungsverfahren zur Verfügung steht.

Billigkeitsbestimmung im Überblick

Wenn ein Vertrag die Bestimmung der Leistung einem Vertragspartner überlässt und keine näheren Kriterien festgelegt sind, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Bestimmung nach dem Maßstab eines redlichen Menschen erfolgen soll. Dies bedeutet, dass die Leistung nicht nur nach den eigenen Interessen des Bestimmungsberechtigten, sondern auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der anderen Partei festgelegt werden muss.

Gerichtliche Überprüfung

Hält eine Partei die vorgenommene Leistungsbestimmung für unbillig, so kann sie gerichtliche Überprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB beantragen. Das Gericht prüft dann, ob die Leistungsbestimmung dem Billigkeitsmaßstab entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann das Gericht die Leistung selbst nach billigem Ermessen bestimmen. Diese gerichtliche Kontrolle bietet einen wichtigen Schutz vor einseitiger Ausnutzung der Bestimmungsbefugnis.

Anwendungsfälle in der Praxis

In der Praxis ist § 315 BGB insbesondere bei Preisanpassungsklauseln, Geschäftsbesorgungsverträgen und langfristigen Dauerschuldverhältnissen relevant. Auch bei Maklerverträgen, bei denen die Provision nicht ausdrücklich vereinbart ist, kann § 315 BGB eine Rolle spielen. Die übliche Vergütung wird in diesen Fällen als Maßstab herangezogen.

Bedeutung für Verbraucherverträge

In Verbraucherverträgen ist die einseitige Preisbemessung durch den Unternehmer besonders kritisch. Das AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) und das Verbraucherschutzrecht bieten zusätzliche Kontrollmechanismen. § 315 BGB ergänzt diese Schutzvorschriften und stellt sicher, dass auch bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung eine angemessene Leistungsbestimmung erfolgt.

Häufig gestellte Fragen zu § 315 BGB

Was regelt § 315 BGB?

§ 315 BGB regelt die Fälle, in denen die Bestimmung der Leistung einem Vertragspartner oder einem Dritten überlassen wurde und keine Einigung über die Leistung zustande kommt. Ist die Bestimmung nach dem billigen Ermessen vorzunehmen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach dem Maßstab eines redlichen Menschen erfolgen soll. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Bestimmung durch Urteil.

Was ist ein Billigkeitsmaßstab?

Der Billigkeitsmaßstab nach § 315 BGB bedeutet, dass die Leistung nach dem angemessenen und gerechten Ermessen bestimmt werden soll. Dies ist dann relevant, wenn die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung über den Preis oder die Leistung getroffen haben und ein Dritter oder eine Partei die Bestimmung vornehmen sollte. Die Bestimmung muss sich an den Umständen des Einzelfalls orientieren und darf nicht willkürlich sein.

Wer bestimmt die Leistung, wenn keine Einigung zustande kommt?

Kommt zwischen den Parteien keine Einigung über die Leistungsbestimmung zustande, so wird die Bestimmung nach § 315 Abs. 3 BGB durch Urteil des zuständigen Gerichts vorgenommen. Das Gericht entscheidet nach billigem Ermessen und orientiert sich dabei an den Umständen des Einzelfalls, der Natur des Rechtsgeschäfts und den Verkehrsanschauungen.

Welche Bedeutung hat § 315 BGB für Verbraucher?

Für Verbraucher hat § 315 BGB Bedeutung, wenn eine vertragliche Vereinbarung über den Preis oder die Leistung fehlt und eine einseitige Bestimmung durch den Unternehmer erfolgt. Ist die Bestimmung nicht nach billigem Ermessen getroffen, kann das Gericht einschreiten. Das Verbraucherrecht schützt den Verbraucher dabei vor überhöhten Preisfestsetzungen durch den Unternehmer.

Wie unterscheidet sich § 315 BGB von § 316 BGB?

§ 315 BGB betrifft die allgemeine Bestimmung der geschuldeten Leistung nach Billigkeit. § 316 BGB regelt speziell die Bestimmung der Gegenleistung, wenn keine Vereinbarung über den Preis getroffen wurde. Ist die Gegenleistung nicht bestimmt, so ist im Zweifel die übliche Gegenleistung geschuldet. § 316 BGB ist damit eine spezielle Regelung für den Preis bei Fehlen einer Preisvereinbarung.

Welche Rolle spielt die Billigkeit in der Praxis?

Die Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung, insbesondere bei langfristigen Vertragsverhältnissen, bei denen eine Preisanpassung vereinbart wurde. Das Gericht prüft, ob die vorgenommene Bestimmung den Anforderungen der Billigkeit entspricht. Kriterien sind die Verkehrsanschauung, die Nature des Vertrags, vergleichbare Leistungen am Markt und die Interessenlage beider Parteien.

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