Die Erdgas- und Wärmepreisbremse (EWPBG) entlastete Haushalte von März bis Dezember 2023 bei explodierenden Gaspreisen. Der Referenzpreis betrug 12 Ct/kWh — alles darüber wurde auf 80% des Jahresverbrauchs subventioniert. Geben Sie Ihren Arbeitspreis und Jahresverbrauch ein, um Ihren monatlichen Entlastungsbetrag nach § 8 EWPBG nachzuberechnen.
Erdgas- und Wärmepreisbremse Rechner
§ 8 EWPBG — Monatlicher Entlastungsbetrag 2023
Rechtsgrundlage
- § 8 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) ↗
Referenzpreis und Entlastungskontingent für Haushaltskunden
Gültig ab: 22. 12. 2022
- § 3 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) ↗
Anspruchsberechtigte Letztverbraucher
Gültig ab: 22. 12. 2022
Erdgas- und Wärmepreisbremse (EWPBG) — Funktionsweise und Berechnung
Im Winter 2022/2023 erreichten die Gaspreise in Deutschland historische Höchststände. Als Reaktion verabschiedete der Bundestag das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG), das von März bis Dezember 2023 für Haushalte und Unternehmen galt. Das Gesetz schützte Verbraucher vor den massiven Preissteigerungen auf dem Energiemarkt durch eine staatlich finanzierte Preisdeckelung.
Wie funktionierte die Erdgaspreisbremse?
Die Preisbremse funktionierte nicht als direkte Preisdeckelung, sondern als monatliche Gutschrift durch den Energieversorger. Der Mechanismus: Für 80% des Jahresverbrauchs wurde der Arbeitspreis auf 12 Ct/kWh (Referenzpreis für Haushaltskunden nach § 8 EWPBG) gedeckelt. Zahlte ein Haushalt mehr, erhielt er die Differenz gutgeschrieben. Die übrigen 20% des Verbrauchs mussten zum normalen Marktpreis bezahlt werden.
Berechnung des Entlastungsbetrags
Die Formel ist klar definiert: Entlastungsbetrag (monatlich) = (Aktueller Arbeitspreis − 12 Ct/kWh) × (80% × Jahresverbrauch / 12). Das Ergebnis ist der monatliche Entlastungsbetrag in Euro. Für die Gesamtlaufzeit der Preisbremse (März bis Dezember 2023 = 10 Monate) multipliziert man den monatlichen Betrag mit 10.
Praktisches Rechenbeispiel
Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh und einem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis von 20 Ct/kWh erhielt folgende Entlastung: Differenz = 20 − 12 = 8 Ct/kWh. Monatliches Entlastungskontingent = 15.000 × 0,8 / 12 = 1.000 kWh. Monatliche Entlastung = 8 Ct × 1.000 kWh / 100 =80 € pro Monat. Über 10 Monate: 800 € Gesamtentlastung.
Wer war anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt nach § 3 EWPBG waren alle Haushaltskunden mit Standardlastprofil (SLP) sowie Letztverbraucher mit registrierender Lastgangmessung bis 1.500 MWh Jahresverbrauch. Für größere Verbraucher (über 1,5 GWh) galten niedrigere Referenzpreise und andere Regeln. Die Preisbremse galt auch für Fernwärme — dort betrug der Referenzpreis 9,5 Ct/kWh.
Rückwirkende Prüfung und Erstattungsansprüche
Die Preisbremse ist seit Ende 2023 ausgelaufen, aber Verbraucher können rückwirkend prüfen, ob sie die korrekte Entlastung erhalten haben. Gab es Differenzen zwischen dem berechneten Anspruch und der tatsächlich erhaltenen Gutschrift, besteht möglicherweise noch ein Nachzahlungsanspruch gegenüber dem Energieversorger. Der Rechner hilft Ihnen, Ihren theoretischen Entlastungsanspruch zu ermitteln.
Häufige Fragen zur Erdgas- und Wärmepreisbremse (EWPBG)
Was ist die Erdgaspreisbremse?
Die Erdgas- und Wärmepreisbremse (EWPBG) war ein staatliches Entlastungsprogramm für den Zeitraum März bis Dezember 2023. Der Referenzpreis für Haushalte betrug 12 Ct/kWh für Erdgas.
Wie wird der Entlastungsbetrag berechnet?
Der monatliche Entlastungsbetrag ergibt sich aus: (Aktueller Arbeitspreis - 12 Ct/kWh) × (80% des Jahresverbrauchs / 12). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh und einem Arbeitspreis von 20 Ct/kWh wären das: (0,20-0,12) × (12.000/12) = 80 € monatlich.
Wie hoch war das Entlastungskontingent?
Das Entlastungskontingent betrug 80% des Jahresverbrauchs, der in der Jahresverbrauchsrechnung als Grundlage für die Abschlagszahlung ausgewiesen war.
Gilt die Preisbremse noch 2026?
Nein, die Erdgaspreisbremse galt nur für den Zeitraum März bis Dezember 2023. Ab 2024 wurde sie nicht verlängert. Der Rechner dient der rückwirkenden Prüfung von Ansprüchen.
Wer hat Anspruch auf die Erdgaspreisbremse?
Anspruchsberechtigt waren Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch bis 1.500 MWh sowie Letztverbraucher mit registrierender Lastgangmessung.