Berechnen Sie die Kfz-Steuer 2026 für Anhänger (7,46 €/200 kg, max. 373,24 €/Jahr) und leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg (11,25–12,78 €/200 kg) nach § 9 KraftStG.
Kfz-Steuer Anhänger & leichte Nutzfahrzeuge 2026
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuersatz Anhänger: 7,46 €/200 kg, Höchstbetrag 373,24 €/Jahr
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 9 Abs. 1 Nr. 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg nach Gewicht
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 8 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Bemessungsgrundlage: zulässiges Gesamtgewicht
Gültig ab: 1. 4. 1994
Kfz-Steuer 2026 — Anhänger und leichte Nutzfahrzeuge nach KraftStG
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Anhänger
Wie wird die Kfz-Steuer für Anhänger berechnet?
Anhänger werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert: 7,46 € je angefangene 200 kg (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG). Die Jahressteuer ist auf einen Höchstbetrag von 373,24 € begrenzt. Das bedeutet: Anhänger über etwa 10.000 kg zahlen nicht mehr als 373,24 € pro Jahr. Ein 750-kg-Anhänger (4 Stufen) zahlt 29,84 € pro Jahr.
Welche Steuersätze gelten für leichte Nutzfahrzeuge?
Leichte Nutzfahrzeuge (bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht) werden nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG nach Gewicht besteuert. Für Fahrzeuge bis 2.000 kg beträgt der Satz 11,25 € je angefangene 200 kg, für Fahrzeuge von 2.001 bis 3.500 kg 12,78 € je angefangene 200 kg. Anders als bei Anhängern gibt es keinen Höchstbetrag.
Was bedeutet „angefangene 200 kg"?
Die Kfz-Steuer wird in Stufen von je 200 kg berechnet, wobei jede angefangene Stufe voll zählt. Ein Anhänger mit 750 kg hat ⌈750/200⌉ = 4 Stufen (nicht 3,75). Ein Fahrzeug mit 1.001 kg hat 6 Stufen. Es wird immer aufgerundet — auch wenn nur 1 kg über der Stufe liegt.
Warum gibt es einen Höchstbetrag für Anhänger?
Der Höchstbetrag von 373,24 € pro Jahr (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 KraftStG) begrenzt die Kfz-Steuer für Anhänger. Dies soll schwere Anhänger im gewerblichen Einsatz (z. B. Pferdeanhänger, Bootsanhänger, Bauwagen) nicht unverhältnismäßig belasten. Ohne diese Deckelung würde ein 12-Tonnen-Anhänger 447,60 € zahlen.
Gilt der Höchstbetrag auch für leichte Nutzfahrzeuge?
Nein, der Höchstbetrag von 373,24 € gilt ausschließlich für Anhänger (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG). Für leichte Nutzfahrzeuge gibt es keine Deckelung — die Steuer steigt linear mit dem Gewicht. Ein 3.500-kg-Transporter zahlt z. B. 18 × 12,78 € = 230,04 € pro Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Anhänger und leichtem Nutzfahrzeug steuerlich?
Steuerlich werden Anhänger und leichte Nutzfahrzeuge getrennt behandelt: Anhänger (§ 9 Abs. 1 Nr. 5) zahlen 7,46 €/200 kg mit Höchstbetrag 373,24 €. Leichte Nutzfahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Nr. 3) zahlen 11,25 €/200 kg (bis 2.000 kg) bzw. 12,78 €/200 kg (2.001–3.500 kg) ohne Höchstbetrag. Nutzfahrzeuge über 3.500 kg fallen unter § 9 Abs. 4 KraftStG (LKW-Besteuerung).