§ 9 KraftStG

Wie hoch ist Ihre Kfz-Steuer 2026? Unser Rechner berechnet die Jahressteuer für PKW (Benzin/Diesel), Elektrofahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile und LKW nach § 9 KraftStG — mit CO₂-Stufensatz und Elektro-Steuerbefreiung.

Kfz-Steuer Jahresberechnung Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 25. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kfz-Steuer 2026 — Berechnung nach KraftStG § 9

Die **Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer)** ist eine Besitzsteuer, die für das Halten eines zugelassenen Kraftfahrzeugs in Deutschland erhoben wird. Die Berechnung richtet sich nach dem **Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)**, insbesondere § 9 (Steuersätze) und § 3 (Steuerbefreiungen). Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und wird von den Hauptzollämtern verwaltet. <h3>PKW-Besteuerung: Hubraum + CO₂</h3> Für PKW mit **Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009** gilt eine zweiteilige Berechnung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG: **Hubraumanteil:** - Ottomotor (Benzin): **2,00 €/angefangene 100 ccm** - Dieselmotor: **9,50 €/angefangene 100 ccm** (höherer Satz, da Diesel steuerlich begünstigt) **CO₂-Anteil** (gestaffelter Satz ab 96 g/km): - Freibetrag: 95 g/km (0 € Steuer) - 96–115 g/km: 2,00 €/g - 116–135 g/km: 2,20 €/g - 136–155 g/km: 2,50 €/g - 156–175 g/km: 2,90 €/g - 176–195 g/km: 3,40 €/g - ab 196 g/km: 4,00 €/g Ein typischer Benzin-Mittelklassewagen (1.400 ccm, 130 g/km CO₂) zahlt beispielsweise: Hubraum 14 × 2,00 € = 28 € + CO₂ (35g im zweiten Segment) 20 × 2,00 + 15 × 2,20 = 73,00 € = **101,00 €/Jahr**. <h3>Elektrofahrzeuge: Steuerbefreiung bis 2030</h3> Reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) sind nach **§ 3 Nr. 1 KraftStG** für 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit — maximal bis zum **31. Dezember 2030**. Diese Förderung soll die Elektromobilität unterstützen. Plug-in-Hybride (PHEV) und Mild-Hybride profitieren nicht von dieser vollständigen Befreiung. <h3>Motorräder, Wohnmobile und LKW</h3> **Motorräder** zahlen 1,84 €/angefangene 25 ccm Hubraum (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) — ohne CO₂-Komponente. **Wohnmobile** werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert: bis 2 Tonnen 16 €/200 kg, über 2 bis 6 Tonnen 10 €/200 kg (§ 9 Abs. 1 Nr. 2c KraftStG). **LKW** (über 3.500 kg) werden nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert (§ 9 Abs. 4 KraftStG). Je schlechter die Emissionsklasse (Euro 3 oder schlechter), desto höher der Schadstoffzuschlag. Euro-6-LKW zahlen nur den Basisgewichtssatz.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer

Wie wird die Kfz-Steuer für PKW berechnet?

Für PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Komponenten zusammen: einem Hubraumanteil und einem CO₂-Anteil (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG). Der Hubraumanteil beträgt 2,00 €/angefangene 100 ccm für Benziner und 9,50 €/angefangene 100 ccm für Diesel. Der CO₂-Anteil wird gestaffelt berechnet und beginnt ab 96 g/km (Freibetrag: 95 g/km).

Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Ja, reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind gemäß § 3 Nr. 1 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Datum der Erstzulassung für 10 Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Hybridfahrzeuge (HEV, PHEV) sind von dieser Befreiung ausgenommen und werden nach dem Verbrenner-Anteil besteuert.

Wie hoch sind die CO₂-Stufensätze 2026?

Die CO₂-Stufensätze für PKW (Zulassung ab 01.07.2009) betragen: 0 €/g für ≤ 95 g/km (Freibetrag), dann stufenweise 2,00 €/g (96–115 g/km), 2,20 €/g (116–135 g/km), 2,50 €/g (136–155 g/km), 2,90 €/g (156–175 g/km), 3,40 €/g (176–195 g/km) und 4,00 €/g (ab 196 g/km). Je höher die CO₂-Emissionen, desto teurer die Kfz-Steuer.

Warum zahlen Diesel-PKW mehr Kfz-Steuer?

Dieselfahrzeuge zahlen einen höheren Hubraumanteil von 9,50 €/angefangene 100 ccm (statt 2,00 € für Benziner), weil Diesel-Kraftstoff geringer besteuert wird als Benzin (Energiesteuer). Der höhere Kfz-Steuersatz soll diesen Vorteil teilweise ausgleichen. Die CO₂-Komponente ist für beide Antriebsarten identisch.

Wie wird die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet?

Für Krafträder gilt ein einheitlicher Satz von 1,84 €/angefangene 25 ccm Hubraum (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Es gibt keine CO₂-Komponente für Motorräder. Ein Motorrad mit 600 ccm Hubraum zahlt demnach: ⌈600/25⌉ = 24 × 1,84 € = 44,16 €/Jahr.

Wann ist die Kfz-Steuer zu zahlen?

Die Kfz-Steuer entsteht bei der Zulassung des Fahrzeugs und wird in der Regel jährlich im Voraus fällig (§ 12 KraftStG). Bei unterjähriger Zulassung wird die Steuer tagesgenau anteilig berechnet. Die Steuer wird direkt vom Bankkonto per SEPA-Lastschrift eingezogen — eine Überweisung ist nicht nötig. Zuständig ist das Hauptzollamt.

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