Wie hoch ist Ihre Kfz-Steuer 2026? Unser Rechner berechnet die Jahressteuer für PKW (Benzin/Diesel), Elektrofahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile und LKW nach § 9 KraftStG — mit CO₂-Stufensatz und Elektro-Steuerbefreiung.
Kfz-Steuer Jahresberechnung Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuersätze für alle Kfz-Arten — PKW Hubraum + CO₂-Stufensatz, Motorrad, LKW, Wohnmobil
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuerbefreiungen — reine Elektrofahrzeuge bis 31.12.2030 steuerfrei
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer — Jahresbetrag bei Zulassung
Gültig ab: 1. 4. 1994
Kfz-Steuer 2026 — Berechnung nach KraftStG § 9
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer
Wie wird die Kfz-Steuer für PKW berechnet?
Für PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Komponenten zusammen: einem Hubraumanteil und einem CO₂-Anteil (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG). Der Hubraumanteil beträgt 2,00 €/angefangene 100 ccm für Benziner und 9,50 €/angefangene 100 ccm für Diesel. Der CO₂-Anteil wird gestaffelt berechnet und beginnt ab 96 g/km (Freibetrag: 95 g/km).
Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Ja, reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind gemäß § 3 Nr. 1 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt ab dem Datum der Erstzulassung für 10 Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Hybridfahrzeuge (HEV, PHEV) sind von dieser Befreiung ausgenommen und werden nach dem Verbrenner-Anteil besteuert.
Wie hoch sind die CO₂-Stufensätze 2026?
Die CO₂-Stufensätze für PKW (Zulassung ab 01.07.2009) betragen: 0 €/g für ≤ 95 g/km (Freibetrag), dann stufenweise 2,00 €/g (96–115 g/km), 2,20 €/g (116–135 g/km), 2,50 €/g (136–155 g/km), 2,90 €/g (156–175 g/km), 3,40 €/g (176–195 g/km) und 4,00 €/g (ab 196 g/km). Je höher die CO₂-Emissionen, desto teurer die Kfz-Steuer.
Warum zahlen Diesel-PKW mehr Kfz-Steuer?
Dieselfahrzeuge zahlen einen höheren Hubraumanteil von 9,50 €/angefangene 100 ccm (statt 2,00 € für Benziner), weil Diesel-Kraftstoff geringer besteuert wird als Benzin (Energiesteuer). Der höhere Kfz-Steuersatz soll diesen Vorteil teilweise ausgleichen. Die CO₂-Komponente ist für beide Antriebsarten identisch.
Wie wird die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet?
Für Krafträder gilt ein einheitlicher Satz von 1,84 €/angefangene 25 ccm Hubraum (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Es gibt keine CO₂-Komponente für Motorräder. Ein Motorrad mit 600 ccm Hubraum zahlt demnach: ⌈600/25⌉ = 24 × 1,84 € = 44,16 €/Jahr.
Wann ist die Kfz-Steuer zu zahlen?
Die Kfz-Steuer entsteht bei der Zulassung des Fahrzeugs und wird in der Regel jährlich im Voraus fällig (§ 12 KraftStG). Bei unterjähriger Zulassung wird die Steuer tagesgenau anteilig berechnet. Die Steuer wird direkt vom Bankkonto per SEPA-Lastschrift eingezogen — eine Überweisung ist nicht nötig. Zuständig ist das Hauptzollamt.