Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Ihren LKW? Berechnen Sie die Jahressteuer nach Gewicht und Schadstoffklasse gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG — mit Staffelsätzen für S2, S1 und G1 sowie Höchstbeträgen.
Kfz-Steuer LKW nach Schadstoffklasse
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 lit. a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Staffelsätze für LKW nach Gewicht und Schadstoffklasse — S2, S1, G1 mit Höchstbeträgen
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 9 Abs. 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Höchstbeträge der Kfz-Steuer für LKW — S2: 556 €, S1: 600 €, G1: 742 € pro Jahr
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Entrichtung der Steuer — Fälligkeit und Einziehung per SEPA-Lastschrift
Gültig ab: 1. 4. 1994
Kfz-Steuer für LKW 2026 — Gewichtsstaffel nach Schadstoffklasse
Häufige Fragen zur LKW-Kfz-Steuer
Wie wird die Kfz-Steuer für LKW berechnet?
Die Kfz-Steuer für LKW über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht wird nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 lit. a KraftStG berechnet. Die Besteuerung erfolgt gewichtsabhängig in Stufen zu je 200 kg. Der Steuersatz steigt mit dem Gewicht und hängt von der Schadstoffklasse ab. Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse S2 und besser (Euro IV+) gelten die niedrigsten Sätze, während G1 (Euro I oder schlechter) die höchsten Sätze zahlt.
Was bedeuten die Schadstoffklassen S2, S1 und G1?
Die Schadstoffklassen im KraftStG gruppieren Emissionsnormen: S2 und besser umfasst Euro IV, V und VI (moderne LKW mit niedrigen Emissionen). S1 entspricht Euro II und III. G1 (Geräuschklasse 1) umfasst Euro I und ältere Fahrzeuge ohne Emissionsnorm. Je besser die Schadstoffklasse, desto niedriger der Steuersatz und der jährliche Höchstbetrag.
Gibt es eine Höchstgrenze für die LKW-Kfz-Steuer?
Ja, das KraftStG sieht Höchstbeträge (Deckelung) vor: S2 und besser maximal 556 €/Jahr, S1 maximal 600 €/Jahr und G1 maximal 742 €/Jahr. Bei sehr schweren Fahrzeugen (z. B. 40-Tonner) greift diese Deckelung, sodass die rechnerische Steuer auf den Höchstbetrag begrenzt wird. Ohne diese Begrenzung wäre die Steuer für Schwerlast-LKW deutlich höher.
Ab welchem Gewicht gilt ein Fahrzeug als LKW?
Im Sinne des KraftStG werden Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 3.500 kg nach den LKW-Staffelsätzen besteuert. Fahrzeuge bis 3.500 kg gelten als PKW oder leichte Nutzfahrzeuge und werden anders besteuert (hubraum- und/oder emissionsbasiert). Das zGG steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld F.1).
Wie funktioniert die Gewichtsstaffel?
Die Steuer wird in Gewichtsbändern zu je 1.000 kg berechnet, wobei innerhalb jedes Bands auf angefangene 200 kg aufgerundet wird. Beispiel für S2 und besser: Die ersten 2.000 kg kosten 6,42 €/200 kg, von 2.001–3.000 kg steigt der Satz auf 6,88 €/200 kg usw. Über 12.000 kg gilt ein einheitlicher Satz von 14,32 €/200 kg. Die Teilergebnisse werden summiert und gegen den Höchstbetrag geprüft.
Lohnt sich die Umrüstung auf eine bessere Schadstoffklasse?
Die Umrüstung auf eine bessere Schadstoffklasse kann die jährliche Kfz-Steuer senken. Die Differenz zwischen G1 und S2 beträgt bei der Deckelung allein 186 € pro Jahr (742 € vs. 556 €). Bei niedrigeren Gewichten ist der Unterschied geringer, kann aber über die Lebensdauer des Fahrzeugs dennoch mehrere tausend Euro ausmachen. Zudem können LKW mit besserer Schadstoffklasse in Umweltzonen fahren.