§ 9 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Ihren LKW? Berechnen Sie die Jahressteuer nach Gewicht und Schadstoffklasse gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG — mit Staffelsätzen für S2, S1 und G1 sowie Höchstbeträgen.

Kfz-Steuer LKW nach Schadstoffklasse

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Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kfz-Steuer für LKW 2026 — Gewichtsstaffel nach Schadstoffklasse

Die **Kfz-Steuer für Lastkraftwagen** (LKW) über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht wird in Deutschland nach einer **Gewichtsstaffel** berechnet, die von der **Schadstoffklasse** des Fahrzeugs abhängt. Die rechtliche Grundlage bildet **§ 9 Abs. 1 Nr. 4 lit. a KraftStG**. Unser Rechner ermittelt die Jahressteuer für die drei Schadstoffklassen S2, S1 und G1. <h3>Gewichtsstaffel: Steigende Sätze pro 200 kg</h3> Die Besteuerung erfolgt in **Gewichtsbändern zu je 1.000 kg**. Innerhalb jedes Bands wird auf angefangene 200 kg aufgerundet und mit dem jeweiligen Satz multipliziert. Für die Schadstoffklasse **S2 und besser** beginnt der Satz bei **6,42 € pro 200 kg** (für die ersten 2.000 kg) und steigt stufenweise bis auf **14,32 € pro 200 kg** (über 12.000 kg). Die Sätze für S1 und G1 liegen jeweils höher — bei G1 beginnt der Satz bei 8,00 €/200 kg und reicht bis 17,14 €/200 kg. <h3>Schadstoffklassen: S2, S1 und G1</h3> Das KraftStG unterscheidet drei **Schadstoffklassen** für die LKW-Besteuerung: - **S2 und besser** (Schadstoffklasse 2+): Umfasst Euro IV, Euro V und Euro VI. Diese modernen LKW zahlen die niedrigsten Sätze und haben einen Höchstbetrag von **556 €/Jahr**. - **S1** (Schadstoffklasse 1): Entspricht Euro II und Euro III. Mittlere Steuersätze mit einem Höchstbetrag von **600 €/Jahr**. - **G1** (Geräuschklasse 1): Euro I und ältere Fahrzeuge ohne Emissionsnorm. Höchste Steuersätze mit einem Höchstbetrag von **742 €/Jahr**. <h3>Höchstbeträge und Deckelung</h3> Ein zentrales Element der LKW-Besteuerung sind die **Höchstbeträge** (§ 9 Abs. 4 KraftStG). Unabhängig vom tatsächlichen Gewicht wird die Kfz-Steuer auf den jeweiligen Maximalbetrag der Schadstoffklasse begrenzt. Für einen 40-Tonner der Klasse S2 bedeutet dies: Obwohl die rechnerische Steuer über 556 € läge, zahlt der Halter maximal **556 € pro Jahr**. Diese Deckelung soll die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Transportgewerbes sichern. <h3>Praktisches Berechnungsbeispiel</h3> Für einen LKW mit **7.500 kg zGG** und Schadstoffklasse **S2 und besser** ergibt sich: - 0–2.000 kg: 10 × 6,42 € = 64,20 € - 2.001–3.000 kg: 5 × 6,88 € = 34,40 € - 3.001–4.000 kg: 5 × 7,34 € = 36,70 € - 4.001–5.000 kg: 5 × 7,80 € = 39,00 € - 5.001–6.000 kg: 5 × 8,26 € = 41,30 € - 6.001–7.000 kg: 5 × 8,72 € = 43,60 € - 7.001–7.500 kg: 3 × 9,18 € = 27,54 € Gesamtsteuer: **286,74 € pro Jahr** — unter dem Höchstbetrag von 556 €. <h3>Mautpflicht und weitere Abgaben</h3> Zusätzlich zur Kfz-Steuer unterliegen LKW ab 3,5 Tonnen der **Lkw-Maut** auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Die Maut richtet sich nach Achsanzahl, Gewichtsklasse und CO₂-Emissionsklasse. Die Kfz-Steuer und die Lkw-Maut sind unabhängige Abgaben — die Zahlung der einen befreit nicht von der anderen. Beide zusammen bilden die wesentlichen gewichtsbezogenen Kosten im deutschen Straßengüterverkehr.

Häufige Fragen zur LKW-Kfz-Steuer

Wie wird die Kfz-Steuer für LKW berechnet?

Die Kfz-Steuer für LKW über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht wird nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 lit. a KraftStG berechnet. Die Besteuerung erfolgt gewichtsabhängig in Stufen zu je 200 kg. Der Steuersatz steigt mit dem Gewicht und hängt von der Schadstoffklasse ab. Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse S2 und besser (Euro IV+) gelten die niedrigsten Sätze, während G1 (Euro I oder schlechter) die höchsten Sätze zahlt.

Was bedeuten die Schadstoffklassen S2, S1 und G1?

Die Schadstoffklassen im KraftStG gruppieren Emissionsnormen: S2 und besser umfasst Euro IV, V und VI (moderne LKW mit niedrigen Emissionen). S1 entspricht Euro II und III. G1 (Geräuschklasse 1) umfasst Euro I und ältere Fahrzeuge ohne Emissionsnorm. Je besser die Schadstoffklasse, desto niedriger der Steuersatz und der jährliche Höchstbetrag.

Gibt es eine Höchstgrenze für die LKW-Kfz-Steuer?

Ja, das KraftStG sieht Höchstbeträge (Deckelung) vor: S2 und besser maximal 556 €/Jahr, S1 maximal 600 €/Jahr und G1 maximal 742 €/Jahr. Bei sehr schweren Fahrzeugen (z. B. 40-Tonner) greift diese Deckelung, sodass die rechnerische Steuer auf den Höchstbetrag begrenzt wird. Ohne diese Begrenzung wäre die Steuer für Schwerlast-LKW deutlich höher.

Ab welchem Gewicht gilt ein Fahrzeug als LKW?

Im Sinne des KraftStG werden Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 3.500 kg nach den LKW-Staffelsätzen besteuert. Fahrzeuge bis 3.500 kg gelten als PKW oder leichte Nutzfahrzeuge und werden anders besteuert (hubraum- und/oder emissionsbasiert). Das zGG steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld F.1).

Wie funktioniert die Gewichtsstaffel?

Die Steuer wird in Gewichtsbändern zu je 1.000 kg berechnet, wobei innerhalb jedes Bands auf angefangene 200 kg aufgerundet wird. Beispiel für S2 und besser: Die ersten 2.000 kg kosten 6,42 €/200 kg, von 2.001–3.000 kg steigt der Satz auf 6,88 €/200 kg usw. Über 12.000 kg gilt ein einheitlicher Satz von 14,32 €/200 kg. Die Teilergebnisse werden summiert und gegen den Höchstbetrag geprüft.

Lohnt sich die Umrüstung auf eine bessere Schadstoffklasse?

Die Umrüstung auf eine bessere Schadstoffklasse kann die jährliche Kfz-Steuer senken. Die Differenz zwischen G1 und S2 beträgt bei der Deckelung allein 186 € pro Jahr (742 € vs. 556 €). Bei niedrigeren Gewichten ist der Unterschied geringer, kann aber über die Lebensdauer des Fahrzeugs dennoch mehrere tausend Euro ausmachen. Zudem können LKW mit besserer Schadstoffklasse in Umweltzonen fahren.

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