Der Rechner ermittelt die Befahrungsabgaben für den Nord-Ostsee-Kanal (Kaiser-Wilhelm-Kanal) gemäß NOKBEFABGV. Für Sportfahrzeuge gelten Pauschalabgaben nach Länge, für Frachter und Tanker BRZ-basierte Tarifstufen. Berechnet werden Einzel- und Monatsbeträge sowie eine Jahresschätzung.
Rechtsgrundlage
- § 1 Nord-Ostsee-Kanal-Befahrungsabgabenverordnung (NOKBEFABGV) ↗
Erhebung der Befahrungsabgaben für den Nord-Ostsee-Kanal
Gültig ab: 1. 1. 2018
- Anlage 1 Nord-Ostsee-Kanal-Befahrungsabgabenverordnung (NOKBEFABGV) ↗
Befahrungsabgabenverzeichnis — Tarife nach Schiffstyp und Größe
Gültig ab: 1. 1. 2018
Kurz zum Thema
Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK), auch Kaiser-Wilhelm-Kanal genannt, ist die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt. Er verbindet auf einer Länge von 98 Kilometern die Nordsee bei Brunsbüttel mit der Ostsee bei Kiel-Holtenau und ermöglicht Schiffen, die lange Umfahrung durch den Skagerrak zu vermeiden. Jährlich passieren etwa 25.000 bis 30.000 Schiffe den Kanal — darunter Containerschiffe, Tanker, Fahrgastschiffe und tausende Sportfahrzeuge. Für die Nutzung des Kanals werden Befahrungsabgaben nach der Nord-Ostsee-Kanal-Befahrungsabgabenverordnung (NOKBEFABGV) erhoben.
Tarifstruktur nach Schiffstyp
Die Befahrungsabgaben unterscheiden sich grundlegend zwischen Sportfahrzeugen und kommerziellen Schiffen. Sportfahrzeuge zahlen eine Pauschalabgabe, die von der Gesamtlänge des Fahrzeugs abhängt. Kleine Sportboote bis 10 Meter Länge zahlen den günstigsten Pauschalsatz. Fahrzeuge zwischen 10 und 15 Meter Länge werden mit einem mittleren Satz veranlagt, und größere Sportfahrzeuge über 15 Meter mit dem höchsten Pauschaltarif. Kommerzielle Schiffe zahlen dagegen tonnagebasierte Abgaben: Die Bruttoraumzahl (BRZ) des Schiffes ist die Bemessungsgrundlage, mit einem gestaffelten Tarifsystem. Tanker zahlen einen Aufschlag von 15 Prozent auf den Basisfrachttarif.
Administrative Abwicklung
Die Befahrungsabgaben werden beim Ein- oder Auslaufen in den Kanal an den Schleusen Brunsbüttel oder Kiel-Holtenau fällig. Kommerzielle Schiffe melden sich vor der Einfahrt beim Kanalamt an und erhalten eine Abgabenrechnung. Sportfahrzeuge können sich über die Schleusenaufsicht anmelden und die Abgabe direkt entrichten. Die Verwaltung des Nord-Ostsee-Kanals obliegt der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Kiel. Für häufige Nutzer gibt es Möglichkeiten zur Vorauszahlung und vereinfachten Abwicklung.
Häufig gestellte Fragen zur NOK-Befahrungsabgabe
Wer muss Befahrungsabgaben für den Nord-Ostsee-Kanal zahlen?
Alle Wasserfahrzeuge, die den Nord-Ostsee-Kanal (Kaiser-Wilhelm-Kanal) benutzen, müssen gemäß § 1 NOKBEFABGV Befahrungsabgaben entrichten. Dies gilt sowohl für kommerzielle Schiffe (Frachter, Tanker, Fahrgastschiffe) als auch für Sportfahrzeuge. Ausgenommen sind Fahrzeuge des Bundes und der deutschen Marine sowie einige andere Sonderfahrzeuge. Die Abgaben werden beim Ein- oder Auslaufen in den Kanal erhoben.
Wie werden die Tarife für Frachtschiffe berechnet?
Frachtschiffe zahlen Befahrungsabgaben auf Basis der Bruttoraumzahl (BRZ). Der Tarif ist gestaffelt: Für die ersten 3.000 BRZ gilt der niedrigste Satz, für den Bereich 3.001–10.000 BRZ ein mittlerer Satz, und für BRZ über 10.000 der höchste Satz. Tanker zahlen einen Aufschlag von 15% auf den regulären Frachttarif. Die genauen Sätze sind in Anlage 1 der NOKBEFABGV festgelegt und werden gelegentlich angepasst.
Wie viel kosten Sportboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal?
Sportfahrzeuge zahlen eine Pauschalabgabe, die sich nach der Länge des Fahrzeugs richtet. Kleine Sportboote bis 10 Meter zahlen den günstigsten Pauschalsatz, Fahrzeuge zwischen 10 und 15 Metern einen mittleren Betrag, und größere Sportfahrzeuge über 15 Meter Länge den höchsten Pauschaltarif. Die Abgabe gilt jeweils für eine einmalige Passage durch den gesamten Kanal von der Elbe bis zur Kieler Förde oder umgekehrt.
Wie lang ist der Nord-Ostsee-Kanal und was ist seine Bedeutung?
Der Nord-Ostsee-Kanal (Kaiser-Wilhelm-Kanal, NOK) ist mit 98 Kilometern der meistbefahrene künstliche Wasserweg der Welt. Er verbindet die Nordsee (Brunsbüttel an der Elbe) mit der Ostsee (Kiel-Holtenau) und erspart Schiffen die rund 900 km längere Umfahrung der Halbinsel Jütland durch den Skagerrak. Jährlich passieren rund 25.000 bis 30.000 Schiffe den Kanal. Er ist für die deutsche und europäische Seeschifffahrt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und steht unter der Verwaltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).
Gibt es Ermäßigungen oder Ausnahmen von den Befahrungsabgaben?
Ja, es gibt verschiedene Ausnahmen und Ermäßigungen. Schiffe der Bundeswehr, Polizeifahrzeuge und bestimmte Behördenfahrzeuge sind befreit. Für regelmäßige Nutzer kann es Dauerausweise geben. Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb (reine Segelboote unter bestimmten Längen) können unter günstigere Tarife fallen. Die genauen Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen sind in der NOKBEFABGV und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften geregelt.
Welche Unterlagen sind für die Durchfahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal erforderlich?
Für die Durchfahrt durch den NOK werden je nach Fahrzeugtyp unterschiedliche Dokumente benötigt. Für kommerzielle Schiffe sind erforderlich: Schiffsregisterauszug oder Flaggenzertifikat, Schiffsmessbrief (Tonnage Certificate), Besatzungsliste, Frachtpapiere und ggf. Gefahrgutzertifikate. Sportfahrzeuge benötigen: Bootsbrief oder Schiffsbrief, Sportbootführerschein (See), Versicherungsnachweis und ggf. Funkzeugnisse. Alle Fahrzeuge müssen beim Kanalamt Brunsbüttel oder Kiel-Holtenau angemeldet werden.