Berechnen Sie die Steuer auf Ihre Abfindung oder Sonderzahlung — mit und ohne Fünftelregelung nach § 34 EStG. Der Rechner zeigt Ihren Netto-Betrag und den Steuervorteil durch die Progressionsmilderung auf einen Blick.
Einmalzahlung Steuer Rechner 2026
Steuer auf Abfindung und Sonderzahlungen mit Fünftelregelung berechnen (§ 34 EStG)
Rechtsgrundlage
- § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte — vermindert Steuerprogression bei Abfindungen
Gültig ab: 1. 1. 2004
- § 39b Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Lohnsteuereinbehaltung bei sonstigen Bezügen — Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren
Gültig ab: 1. 1. 2009
Kurz zum Thema
Abfindungen, Jubiläumszahlungen und andere außerordentliche Einmalzahlungen können durch die Steuerprogression zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerlast führen. Das Einkommensteuergesetz kennt mit § 34 EStG die sogenannte Fünftelregelung als Abhilfeinstrument.
Das Prinzip der Fünftelregelung (§ 34 EStG)
Die Fünftelregelung verteilt die außerordentlichen Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre. Konkret: Die Steuer auf die Einmalzahlung wird berechnet als das Fünffache der Mehrsteuern, die entstehen, wenn dem normalen Jahreseinkommen ein Fünftel der Einmalzahlung hinzugefügt wird. Dadurch greift ein niedrigerer Progressionssatz.
Typisches Anwendungsbeispiel
Jahresgehalt 50.000 €, Abfindung 30.000 €. Ohne Fünftelregelung würden 80.000 € im Spitzensteuersatz besteuert. Mit Fünftelregelung wird berechnet: Steuer auf 50.000 + 6.000 = 56.000 € minus Steuer auf 50.000 €, multipliziert mit 5. Das ergibt eine deutlich niedrigere Steuer auf die Abfindung.
Alternativen und Optimierungsmöglichkeiten
Für maximalen Steuervorteil sollte die Abfindung in einem Jahr ohne weitere hohe Einkünfte ausgezahlt werden. Bei Teilzahlung über zwei Jahre kann die Fünftelregelung nicht mehr angewendet werden (Ausnahme: geringfügige Nebenzahlung im Folgejahr ≤ 5 % der Hauptzahlung). Ein Steuerberater kann den optimalen Auszahlungszeitpunkt berechnen.
Häufig gestellte Fragen zur Fünftelregelung
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die Steuerprogression bei außerordentlichen Einkünften (z. B. Abfindungen). Dabei wird rechnerisch so besteuert, als würde ein Fünftel der Einmalzahlung fünfmal ausgezahlt — so greift ein niedrigerer Grenzsteuersatz.
Welche Zahlungen fallen unter die Fünftelregelung?
Klassische Anwendungsfälle sind Abfindungen bei Entlassung, Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Jubiläumszuwendungen über 174 Euro.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung nicht?
Die Fünftelregelung bringt keinen Vorteil, wenn das Einmaleinkommen ohnehin nur dem Grundfreibetrag-Bereich besteuert würde, oder wenn der Grenzsteuersatz durch die Einmalzahlung nicht nennenswert ansteigt.
Muss ich die Fünftelregelung beantragen?
Im Lohnsteuerabzug wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung bei sonstigen Bezügen automatisch an (§ 39b Abs. 3 EStG). In der Steuererklärung kann man auch die günstigere direkte Besteuerung wählen, falls diese vorteilhafter ist.
Wie berechnet sich der Steuervorteil konkret?
Der Vorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen der Steuer auf die Einmalzahlung ohne Fünftelregelung und mit Fünftelregelung. Bei einer Abfindung von 50.000 € und einem Jahresgehalt von 60.000 € kann der Steuervorteil mehrere Tausend Euro betragen.