§ 32a EStG 2024

Berechnen Sie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für das Jahr 2024. Grundfreibetrag 11.604 €, Soli-Freigrenze 17.543 €. Für alle 6 Steuerklassen und alle Bundesländer.

Lohnsteuer Rechner 2024

Lohnsteuer nach § 32a EStG 2024 (Grundfreibetrag 11.604 €)

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Lohnsteuer 2024: Tarif, Grundfreibetrag und Soli

Der Lohnsteuer-Rechner 2024 berechnet Ihre Lohnsteuer auf Basis des offiziellen Einkommensteuertarifs nach § 32a EStG für das Jahr 2024. Der Grundfreibetrag betrug 2024 insgesamt 11.604 €. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer.

EStG Tarif 2024: Tarifzonen

Der Einkommensteuertarif 2024 ist in fünf Zonen gegliedert: Bis 11.604 € zu versteuerndes Einkommen (zvE) fällt keine Steuer an (Grundfreibetrag). Von 11.605 € bis 17.005 € gilt ein progressiver Eingangssatz von 14–24%. Von 17.006 € bis 66.760 € steigt der Satz von 24% auf 42%. Ab 66.761 € gilt der Spitzensteuersatz von 42%, ab 277.826 € der Reichensteuersatz von 45%.

Solidaritätszuschlag 2024

Seit der Reform 2021 zahlen ca. 90% der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2024 bei 17.543 € Einkommensteuer — das entspricht einem zvE von ca. 71.000 €. Darüber gibt es eine Milderungszone, bis schließlich der volle Soli-Satz von 5,5% der Einkommensteuer greift. Für die Unternehmensteuer gibt es den Soli weiterhin.

Steuerklassen im Überblick

Die Steuerklasse beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug: Klasse I (ledig), II (Alleinerziehende), III (Verheiratete mit höherem Einkommen, Splittingvorteil), IV (Verheiratete mit ähnlichem Einkommen), V (Verheiratete mit geringerem Einkommen) und VI (Zweit-Arbeitsverhältnis). Die Jahressteuer ist steuerklassenunabhängig — sie wird in der Steuererklärung ausgeglichen.

AN-Pauschbetrag 2024

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten-Pauschale) beträgt 2024 wie in den Vorjahren 1.230 €. Er wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen, bevor der Steuertarif angewendet wird. Wer tatsächlich höhere Werbungskosten hat (z.B. hohe Fahrtkosten), kann diese in der Steuererklärung geltend machen.

Häufige Fragen zur Lohnsteuer 2024

Was ist der Grundfreibetrag 2024?

Der steuerliche Grundfreibetrag betrug 2024 insgesamt 11.604 €. Einkünfte bis zu diesem Betrag blieben einkommensteuerfrei. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und stieg gegenüber 2023 (10.908 €) um 696 €.

Was hat sich 2024 gegenüber 2023 geändert?

Der Grundfreibetrag stieg von 10.908 € (2023) auf 11.604 € (2024) — ein Anstieg um 696 €. Zudem wurde der Steuertarif leicht angepasst (sog. Rechtsverschiebung), um die kalte Progression teilweise auszugleichen. Das bedeutet: Trotz Lohnerhöhungen mussten viele Arbeitnehmer 2024 weniger Steuern zahlen als zuvor.

Wann fällt Solidaritätszuschlag 2024 an?

Der Solidaritätszuschlag fällt 2024 erst an, wenn die Einkommensteuer 17.543 € übersteigt (Freigrenze für Einzelveranlagung). Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von ca. 71.000 €. Liegt die Steuer unter der Freigrenze, ist kein Soli zu zahlen.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8% der Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern 9%. Die Kirchensteuer wird nur von Kirchenmitgliedern erhoben und ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.

Gilt der Rechner für die Steuererklärung 2024?

Ja, der Rechner verwendet die offiziellen Tarifparameter 2024 gemäß § 32a EStG. Er ist für die Einkommensteuererklärung 2024 geeignet. Für monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlungen nutzen Sie bitte den offiziellen BMF-Lohnsteuerrechner mit dem BMF-PAP 2024.

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