Wie viele Stunden dürfen Sie im Minijob 2025 arbeiten? Die Monatsgrenze liegt bei 556 € (§ 8 SGB IV). Geben Sie Ihren Stundenlohn ein — der Rechner ermittelt sofort die maximale Stundenzahl.
Minijob-Rechner 2025
Maximale Arbeitsstunden bei 556 € Grenze (§ 8 SGB IV)
Rechtsgrundlage
- § 8 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) ↗
Geringfügige Beschäftigung — Entgeltgrenze 556 €/Monat
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ↗
Mindestlohn 2025: 12,82 € brutto pro Stunde
Gültig ab: 1. 1. 2025
Minijob 2025 — Stunden und Abgaben erklärt
Minijob 2025 — Grundlagen und Grenze
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Diese beträgt seit Oktober 2022 und auch 2025 unverändert 556 € pro Monat (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Die Grenze wurde 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt — seitdem passt sie sich bei Mindestlohnerhöhungen automatisch an, sofern der Gesetzgeber nicht eingreift.
Wie viele Stunden sind erlaubt?
Das SGB IV begrenzt die Stundenzahl nicht direkt, sondern nur das Monatsgehalt. Die maximale Stundenanzahl ergibt sich aus: floor(556 € ÷ Stundenlohn). Das Ergebnis wird abgerundet (floor), damit die 556-€-Grenze nicht überschritten wird. Bei einem Stundenlohn von 12,82 € (gesetzlicher Mindestlohn 2025) dürfen Sie maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten (43 × 12,82 = 551,26 € — unter 556 €).
Arbeitgeberabgaben im Minijob (ca. 28 %)
Der Arbeitgeber trägt beim Minijob pauschale Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer nicht spürt. Diese umfassen: Rentenversicherung 15 %, Krankenversicherung 13 %, Umlage U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit), Umlage U2 (Mutterschaftsgeld), Insolvenzgeldumlage sowie Beiträge zur Unfallversicherung. In der Summe muss der Arbeitgeber mit ca. 28–30 % zusätzlichen Abgaben auf das Arbeitsentgelt rechnen.
Rentenversicherungspflicht im Minijob
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der eigene Beitragsanteil beträgt 3,6 % (Differenz zum vollen RV-Satz). Arbeitnehmer können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen — dann zahlt nur der Arbeitgeber seinen Pauschalbeitrag von 15 %. Wer nicht befreit ist, erwirbt allerdings vollwertige Rentenansprüche.
Jahresverdienst und steuerliche Aspekte
Der Jahresverdienst im Minijob beträgt maximal 6.672 € (556 € × 12). Dieser Betrag liegt üblicherweise weit unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 €), sodass keine Einkommensteuer anfällt. Der Arbeitgeber kann alternativ Lohnsteuer pauschal mit 2 % übernehmen (§ 40a EStG) — dann entfällt auch die Kirchensteuerpflicht. Minijob-Einkünfte werden mit anderen Einkünften zusammengerechnet, falls eine Steuererklärung abgegeben wird.
Häufige Fragen zum Minijob 2025
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2025 arbeiten?
Die Stundenzahl ist nicht direkt begrenzt, sondern hängt von Ihrem Stundenlohn ab. Bei Mindestlohn 12,82 € dürfen Sie maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten (floor(556 / 12,82) = 43), ohne die Monatsgrenze von 556 € zu überschreiten. Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die maximale Stundenzahl entsprechend.
Was ist die Minijob-Grenze 2025?
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 556 € pro Monat (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Diese Grenze gilt seit Oktober 2022 und blieb 2024 und 2025 unverändert. Bis zu dieser Grenze gilt eine Beschäftigung als geringfügig (Minijob). Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben, der Arbeitnehmer ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (kann sich aber befreien lassen).
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber im Minijob?
Arbeitgeber zahlen beim Minijob pauschale Abgaben von ca. 28–30 %: Rentenversicherung 15 %, Krankenversicherung 13 %, Umlage U1/U2, Insolvenzgeldumlage und Beitragsanteil zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Abgaben trägt allein der Arbeitgeber — beim Arbeitnehmer wird nichts abgezogen (außer dem eigenen Rentenversicherungsanteil, falls keine Befreiung beantragt wurde).
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob liegt vor, wenn das monatliche Entgelt bis zu 556 € beträgt (§ 8 SGB IV). Ein Midijob (Übergangsbereich) umfasst Einkünfte zwischen 556,01 € und 2.000 € monatlich (§ 20 SGB IV). Im Midijob zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die gleitend ansteigen.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch im Minijob. Seit 2025 beträgt er 12,82 € brutto pro Stunde (§ 1 MiLoG). Arbeitgeber dürfen den Stundenlohn im Minijob nicht unter den Mindestlohn senken. Das bedeutet gleichzeitig: Bei Mindestlohn kann ein Minijobber maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Grundsätzlich ja, aber es gelten besondere Regeln. Wer neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen Minijob ausübt, bleibt beim Minijob sozialversicherungsfrei. Mehrere Minijobs ohne Hauptbeschäftigung: Der erste Minijob bleibt abgabenfrei, jeder weitere wird zusammengerechnet — übersteigen alle Minijobs zusammen 556 €, gilt die gesamte Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig.