§ 55 SGB XI

Wie hoch ist Ihr Pflegeversicherungsbeitrag 2026? Unser Rechner ermittelt Ihren monatlichen AN- und AG-Anteil — abhängig von der Kinderzahl, Ihrem Alter und Bundesland. Inklusive Kinderlosenzuschlag und Sachsen-Sonderregelung nach § 55, § 58 SGB XI.

Pflegebeitrag Rechner 2026

Pflegeversicherungsbeitrag nach § 55 SGB XI berechnen

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Pflegebeitrag 2026 — Beitragssätze nach SGB XI

Die Pflegeversicherung (PV) ist eine der fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Der Beitragssatz 2026 beträgt 3,4% für Versicherte mit Kindern — und wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig geteilt. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen einen Beitragszuschlag von 0,6% allein.

§ 55 SGB XI — Beitragssatz 2026

Rechtsgrundlage für die Pflegebeiträge ist § 55 SGB XI. Der allgemeine Beitragssatz wurde zuletzt durch die Pflegereform angehoben. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden die Beitragssätze gestaffelt nach Kinderzahl: 1 Kind: 1,7% AN, 2 Kinder: 1,45%, 3 Kinder: 1,2%, 4 Kinder: 0,95%, ab 5 Kindern: 0,7%.

Beitragsbemessungsgrenze PV 2026

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Pflegeversicherung beträgt 2026 5.512,50 € (66.150 € jährlich). Auf Gehalt oberhalb dieser Grenze werden keine PV-Beiträge erhoben — sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Sachsen-Sonderregelung

In Sachsen gilt eine abweichende Aufteilung: Arbeitnehmer tragen 2,2% (kinderlos: 2,8%), Arbeitgeber nur 0,9%. Diese Sonderregelung wurde 1995 eingeführt, als Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag beibehielt — als finanziellen Ausgleich für die Arbeitgeber.

Kinderlosenzuschlag nach § 55 Abs. 3 SGB XI

Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Beitragszuschlag von 0,6% allein. Der Arbeitgeber trägt diesen Zuschlag nicht mit. Ausgenommen sind Versicherte vor dem 23. Geburtstag sowie Eltern, unabhängig vom Alter der Kinder.

Abgrenzung zur Krankenversicherung

Während die Pflegeversicherung und Krankenversicherung organisatorisch oft zusammen erhoben werden, sind sie rechtlich getrennt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist für beide identisch (5.512,50 €/Monat). Der PV-Beitrag fließt in den Pflegevorsorgefonds und finanziert Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflege.

Reformausblick

Das deutsche Pflegesystem steht unter finanziellem Druck. Weitere Beitragssatzerhöhungen oder strukturelle Reformen werden politisch diskutiert. Der aktuelle Rechner basiert auf den gültigen Sätzen für 2026 — prüfen Sie regelmäßig auf Aktualisierungen.

Häufige Fragen zur Pflegeversicherung 2026

Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag 2026?

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,4% (mit Kindern). Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,7%. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen zusätzlich den Kinderlosenzuschlag von 0,6% — also insgesamt 4,0%, davon 2,3% AN-Anteil.

Was ist der Kinderlosenzuschlag bei der Pflegeversicherung?

Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Beitragszuschlag von 0,6% allein. Dieser Zuschlag wird nicht vom Arbeitgeber übernommen. Er ist in § 55 Abs. 3 SGB XI geregelt und soll den demographischen Nachteil ausgleichen.

Warum zahlen Arbeitnehmer in Sachsen mehr?

In Sachsen gilt eine historische Sonderregelung: Arbeitnehmer zahlen 2,2% (statt 1,7%), Arbeitgeber nur 0,9% (statt 1,7%). Dies geht auf die Abschaffung eines gesetzlichen Feiertags (Buß- und Bettag) in Sachsen 1995 zurück, der als Ausgleich eingeführt wurde.

Ab wie vielen Kindern sinkt der PV-Beitrag?

Ab dem zweiten Kind wird der AN-Anteil um 0,25% je Kind reduziert. Mit zwei Kindern beträgt der AN-Satz 1,45%, mit drei Kindern 1,2%, mit vier Kindern 0,95% und ab fünf Kindern 0,7%. Der AG-Anteil bleibt bei 1,7% (außer Sachsen).

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung 2026?

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung beträgt 2026 unverändert 5.512,50 €. Auf Gehaltsteile darüber werden keine PV-Beiträge erhoben. Dies entspricht einer Jahres-BBG von 66.150 €.

Zahlt der Arbeitgeber immer 1,7% Pflegebeitrag?

In allen Bundesländern außer Sachsen zahlt der Arbeitgeber 1,7% der Beitragsbemessungsgrundlage. In Sachsen ist der AG-Anteil auf 0,9% reduziert. Der Kinderlosenzuschlag wird ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen.

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