Prüfen Sie, ob Ihr Jahresarbeitsentgelt die JAEG 2026 (73.800 €) übersteigt und Sie versicherungsfrei in der GKV sind — inklusive besonderer JAEG (66.150 €) für am 31.12.2002 PKV-Versicherte.
Rechtsgrundlage
- § 6 Sozialgesetzbuch V (SGB V) ↗
§ 6 SGB V — Versicherungsfreiheit: JAEG 2026: 73.800 €/Jahr (6.150 €/Monat)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 6 Abs. 7 Sozialgesetzbuch V (SGB V) ↗
§ 6 Abs. 7 SGB V — Besondere JAEG 66.150 € für am 31.12.2002 PKV-Versicherte
Gültig ab: 1. 1. 2026
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026 nach § 6 SGB V
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist die zentrale Schwelle, die bestimmt, ob ein Arbeitnehmer in Deutschland der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegt oder versicherungsfrei ist und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V legt fest: Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAEG, besteht Versicherungsfreiheit. Die JAEG für 2026 beträgt 73.800 € pro Jahr (6.150 € pro Monat).
Die JAEG wird jährlich angepasst und orientiert sich an der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Für das Jahr 2026 wurde die Grenze entsprechend der Lohnentwicklung festgesetzt. Arbeitnehmer, die mit ihrem JAE knapp an der Grenze liegen, sollten die Entwicklung ihres Einkommens genau beobachten — denn ein dauerhaftes Überschreiten eröffnet die Möglichkeit, zwischen GKV und PKV zu wählen.
Zweijahresregel: Wann ist der Wechsel möglich?
Ein Wechsel in die PKV ist nach § 6 Abs. 4 SGB V erst möglich, wenn das JAE die JAEG sowohl im laufenden als auch im vorhergehenden Kalenderjahr überschritten hat. Diese Zweijahresregel soll kurzfristige Wechsel verhindern. Bei Beginn einer neuen Beschäftigung wird das Vorjahrskriterium nicht angewandt — hier genügt das zu erwartende JAE im laufenden Jahr.
Besondere JAEG für am 31.12.2002 PKV-Versicherte
§ 6 Abs. 7 SGB V enthält eine Sonderregelung für Personen, die am 31.12.2002 bereits privat krankenversichert waren: Für diesen Personenkreis gilt eine niedrigere besondere JAEG (2026: ca. 66.150 €). Diese Regelung wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2003 eingeführt und soll den Status quo dieser Personengruppe erhalten.
Was zählt zum Jahresarbeitsentgelt?
Beim JAE werden nur regelmäßige Vergütungsbestandteile berücksichtigt: Grundgehalt, regelmäßige Zulagen, regelmäßige Überstundenvergütung und sonstige regelmäßig wiederkehrende Entgeltbestandteile. Unregelmäßige Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld bei freiwilliger Zahlung, Erfolgsbeteiligungen dem Grunde nach ungewiss) und steuerfreie Zuschläge bleiben außen vor.
Für Arbeitnehmer, die ihren JAE-Status und die JAEG-Prüfung regelmäßig überprüfen möchten, bietet dieser Rechner eine schnelle und transparente Berechnung — inklusive Differenz zur JAEG und Empfehlung für die weitere Vorgehensweise bei einem möglichen PKV-Wechsel.
Häufige Fragen zur JAEG und Versicherungsfreiheit § 6 SGB V
Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, beträgt 2026 regulär 73.800 € pro Jahr (6.150 €/Monat). Wer mit seinem Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, ist versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und kann in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Ab wann darf man von der GKV in die PKV wechseln?
Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist nur möglich, wenn das Jahresarbeitsentgelt die JAEG im laufenden und im vorhergehenden Kalenderjahr überschritten hat (§ 6 Abs. 4 SGB V). Die bloße Überschreitung in einem Jahr reicht nicht — es müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein. Ausnahme: Bei Beginn einer neuen Beschäftigung wird nur das laufende Jahr geprüft.
Was ist die besondere JAEG für am 31.12.2002 PKV-Versicherte?
Personen, die am 31.12.2002 bereits privat krankenversichert waren, profitieren von der niedrigeren besonderen JAEG nach § 6 Abs. 7 SGB V. Diese beträgt 2026 ca. 66.150 €/Jahr. Damit ist für diesen Personenkreis eine Rückkehr in die PKV (oder Verbleib) bei niedrigerem Einkommen möglich.
Was zählt zum Jahresarbeitsentgelt (JAE) für die JAEG-Prüfung?
Zum JAE zählen das regelmäßige Grundgehalt sowie regelmäßig gezahlte Gehaltsbestandteile (z.B. Schichtzulagen, regelmäßige Überstunden). Nicht berücksichtigt werden unregelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Erfolgsbeteiligungen, die dem Grunde nach ungewiss sind. Steuerfreie Zuschläge (z.B. Nachtarbeit) bleiben bei der JAEG-Prüfung außen vor.
Kann man als PKV-Versicherter zurück in die GKV wechseln?
Ein freiwilliger Rückwechsel von der PKV in die GKV ist für Arbeitnehmer nur möglich, wenn das Jahresarbeitsentgelt wieder dauerhaft unter die JAEG sinkt, oder bei bestimmten Ereignissen (Arbeitslosigkeit mit SGB-III-Anspruch, Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung). Mit Vollendung des 55. Lebensjahres wird ein Rückkehr in die GKV praktisch sehr schwierig (§ 5 Abs. 5 SGB V).
Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf die GKV-Pflicht aus?
Überschreitet das Jahresarbeitsentgelt nach einer Gehaltserhöhung die JAEG, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst dann, wenn die Grenze im laufenden und im Vorjahr überschritten wurde. Die Mitgliedschaft in der GKV bleibt bis Ende des Jahres bestehen, in dem die Grenze erstmals überschritten wurde. Ab dem Folgejahr besteht Versicherungsfreiheit.