§ 20 SGB IV

Berechnen Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge 2026 für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — mit individuellem KV-Zusatzbeitrag und Sachsen-Option.

Sozialversicherungsbeiträge Rechner 2026

SV-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber berechnen — SGB IV, SGB XI

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Das deutsche Sozialversicherungssystem 2026

Das deutsche Sozialversicherungssystem basiert auf dem Paritätsprinzip: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte. Ausnahmen gelten beim Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung und in Sachsen. Insgesamt sind vier Versicherungszweige pflichtversicherungspflichtig.

Die vier Sozialversicherungszweige 2026

Rentenversicherung (RV): Beitragssatz 18,6 % — je 9,3 % AN und AG. Beitragsbemessungsgrenze: 8.050 €/Monat. Die RV finanziert gesetzliche Renten, Reha-Maßnahmen und Erwerbsminderungsrenten.

Krankenversicherung (KV): Allgemeiner Satz 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: ca. 1,7 %). BBG: 5.512,50 €/Monat. Der Zusatzbeitrag wird seit 2019 wieder hälftig zwischen AN und AG aufgeteilt.

Pflegeversicherung (PV): 3,4 % mit Kindern, 4,0 % für Kinderlose (3,4 % + 0,6 % Zuschlag AN) — je hälftig außer in Sachsen. BBG wie KV: 5.512,50 €/Monat.

Arbeitslosenversicherung (AV): 2,6 % — je 1,3 % AN und AG. BBG wie RV: 8.050 €/Monat. Finanziert Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld und Maßnahmen der Arbeitsförderung.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Einkommen über den Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) ist beitragsfrei. Das macht höhere Einkommen relativ günstiger in der Sozialversicherung. Die BBG werden jährlich angepasst — 2026 gelten 8.050 €/Monat für RV/AV und 5.512,50 €/Monat für KV/PV.

Arbeitgeberbelastung: Lohnnebenkosten

Für Arbeitgeber sind die SV-Beiträge Lohnnebenkosten, die zusätzlich zum Bruttogehalt anfallen. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € zahlt der Arbeitgeber typischerweise rund 700–750 € an Sozialversicherungsbeiträgen — das entspricht ca. 20 % des Bruttogehalts. Diese Kosten sind bei Gehaltsverhandlungen und der Personalplanung zu berücksichtigen.

Häufige Fragen zu Sozialversicherungsbeiträgen

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?

Die Gesamtbelastung aus Renten- (18,6 %), Kranken- (14,6 % + Zusatzbeitrag), Pflege- (3,4 %) und Arbeitslosenversicherung (2,6 %) beträgt zusammen ca. 40,6 % plus den kassenindividuellen KV-Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: ca. 1,7 %). Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils etwa die Hälfte — außer beim Kinderlosenzuschlag in der PV.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt 2026 eine BBG von 8.050 € monatlich. Für Kranken- und Pflegeversicherung liegt die BBG bei 5.512,50 € monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei.

Was ist der KV-Zusatzbeitrag und warum variiert er?

Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erheben die gesetzlichen Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser liegt 2026 je nach Kasse zwischen ca. 1,2 % und 3,0 % und wird hälftig von AN und AG getragen. Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.

Warum ist Sachsen beim Pflegeversicherungsbeitrag anders?

In Sachsen gilt seit 1995 eine Sonderregelung: Arbeitnehmer zahlen 2,2 % PV-Beitrag (statt 1,7 % in anderen Ländern), der Arbeitgeber nur 0,9 % (statt 1,7 %). Als Ausgleich für den gestrichenen Buß- und Bettag ist die Mehrbelastung des AN dauerhaft in Sachsen geblieben.

Was bedeutet der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung?

Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen seit 2005 einen Zuschlag von 0,6 % in der Pflegeversicherung — der AG-Anteil bleibt unverändert. 2023 wurde der Grundbeitragssatz auf 3,4 % erhöht und der Zuschlag beibehalten. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten dagegen ab dem 2. Kind Beitragsrabatte.

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