§ 15 TVöD

Berechnen Sie Ihr Brutto-Tabellenentgelt im öffentlichen Dienst nach TVöD-Bund: Alle Entgeltgruppen EG 1–15, Stufen 1–6, Vollzeit (39 Std.) und Teilzeit. Gültig ab 01.03.2025.

Letzte Aktualisierung: 1. 3. 2025 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

TVöD Entgelttabelle 2025/2026 — EG 1–15, Stufen 1–6

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsbedingungen für rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Das Herzstück ist die Entgelttabelle, die für jede Entgeltgruppe (EG 1–15) und jede Erfahrungsstufe (1–6) ein festes monatliches Brutto-Tabellenentgelt festlegt.

Die aktuell gültige Entgelttabelle für den TVöD-Bund gilt ab 01.03.2025 auf Basis des Tarifabschlusses von 2023. Damals einigten sich Gewerkschaft ver.di, Beamtenbund dbb und Bundesinnenministerium auf Entgelterhöhungen in mehreren Schritten. Die Tabellenwerte dieses Rechners basieren auf den offiziellen Beträgen.

Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit. Die Entgeltordnung (Anlage 1 TVöD) beschreibt für jede EG, welche Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein müssen. EG 1 umfasst einfachste Tätigkeiten, EG 15 Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulausbildung in leitender Funktion.

Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach Beschäftigungsdauer: Von Stufe 1 auf Stufe 2 nach einem Jahr, danach in Abständen von 2–5 Jahren. Ausnahmen sind möglich bei außerordentlichen Leistungen (Stufensprung) oder bei mangelhafter Leistung (Verbleib in der Stufe). Die Einstiegsstufe richtet sich nach Berufserfahrung.

Neben dem Tabellenentgelt erhalten TVöD-Beschäftigte eine Jahressonderzahlung (sog. "Weihnachtsgeld"), leistungsorientierte Bezahlung (LOB) sowie ggf. Zulagen für besondere Tätigkeiten. Im Vergleich zu tarifgebundenen Unternehmen im Privatsektor bietet der öffentliche Dienst außerdem Jobsicherheit und eine betriebliche Altersversorgung (VBL).

Für Teilzeitbeschäftigte wird das Vollzeit-Entgelt proportional zur vereinbarten Wochenarbeitszeit (TVöD-Bund: 39 Std., TVöD-VKA: 39 Std.) heruntergerechnet. Es gilt das Prinzip der Gleichbehandlung — Teilzeitkräfte erhalten denselben Stundensatz wie Vollzeitkräfte.

Häufige Fragen zur TVöD Entgelttabelle

Welche Entgelttabelle gilt für den TVöD-Bund 2025/2026?

Die aktuelle Entgelttabelle gilt ab 01.03.2025 auf Basis des Tarifabschlusses 2023 (TVöD-Bund). Die Tabelle hat 17 Entgeltgruppen (EG 1–15, inkl. EG 9a/9b/9c) und 6 Stufen. Der Tarifvertrag gilt für Beschäftigte des Bundes und der Bundesbehörden. Kommunale Beschäftigte (TVöD-VKA) und Länder (TV-L) haben abweichende Tabellen.

Wie lange dauert der Stufenaufstieg im TVöD?

Der Stufenaufstieg erfolgt nach Beschäftigungszeit in der Entgeltgruppe: Stufe 1 → 2 nach 1 Jahr, Stufe 2 → 3 nach 2 Jahren, Stufe 3 → 4 nach 3 Jahren, Stufe 4 → 5 nach 4 Jahren, Stufe 5 → 6 nach 5 Jahren. Ab Stufe 6 ist kein weiterer Aufstieg möglich.

Welche EG entspricht welcher Tätigkeit?

EG 1–4: einfache/gelernte Tätigkeiten (z.B. Reinigungspersonal, Fahrer). EG 5–8: Facharbeiter, technische Berufe (z.B. Elektriker, Tischler). EG 9a: Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Fachaufgaben. EG 9b: gehobener Dienst (FH-Absolventen). EG 10–12: höherer Dienst. EG 13–15: Spezialisten und Führungskräfte mit Hochschulabschluss.

Gibt es Zulagen zum TVöD-Tabellenentgelt?

Ja. Zusätzlich zum Tabellenentgelt können gezahlt werden: Jahressonderzahlung (13. Monatsentgelt, ca. 50–90 % je EG), leistungsorientierte Bezahlung (LoB), Schichtauslage und Rufbereitschaftsentgelt, Erschwerniszulagen sowie ggf. Ballungsraumzulage. Diese sind nicht im Tabellenentgelt enthalten.

Gilt der TVöD auch für Kommunen?

Für kommunale Beschäftigte gilt der TVöD-VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände), nicht TVöD-Bund. Die Entgelttabellen sind ähnlich, aber nicht identisch. TVöD-VKA und TVöD-Bund haben meist unterschiedliche Verhandlungstermine und können auch inhaltlich abweichen.

Wie wird Teilzeit im TVöD berechnet?

Bei Teilzeit wird das Vollzeit-Tabellenentgelt anteilig nach dem Verhältnis der vereinbarten zur tariflichen Wochenarbeitszeit (TVöD-Bund: 39 Stunden) berechnet. Beispiel: 30 Stunden / 39 Stunden = 76,92 % × Vollzeit-Entgelt. Es gibt keinen Teilzeit-Malus — die Stundenvergütung entspricht der Vollzeit.

Weitere Arbeitnehmer-Rechner

TVöD Entgelttabelle Rechner 2025/2026 — EG 1–15 Stufen 1–6 | RuleCalc | RuleCalc