§ 8a TzBfG

Nutzen Sie Ihr Recht auf Brückenteilzeit nach § 8a TzBfG: Befristete Arbeitszeitreduzierung mit garantiertem Rückkehranspruch. Berechnen Sie Ihren Einkommensverlust und prüfen Sie die Voraussetzungen (Betriebsgröße >45 AN).

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Brückenteilzeit 2026 — § 8a TzBfG: Befristete Teilzeit mit Rückkehranspruch

Brückenteilzeit nach § 8a TzBfG

Seit dem 1. Januar 2019 haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten ein Recht auf befristete Teilzeit mit garantiertem Rückkehranspruch (§ 8a TzBfG). Die Brückenteilzeit ermöglicht es, für 1 bis 5 Jahre (12–60 Monate) die Arbeitszeit zu reduzieren — etwa für Kinderbetreuung, Pflege oder ein begleitendes Studium.

Finanzieller Effekt

Der Rechner zeigt den monatlichen und gesamten Einkommensverlust während der Brückenzeit. Bei einer Halbierung der Stunden von 40 auf 20 h/Woche und einem Stundenlohn von 20 € ergibt sich ein Einkommensverlust von ca. 1.740 €/Monat. Über 24 Monate entspricht das einem Gesamtverlust von ca. 41.760 € brutto.

Betriebsgröße entscheidet

Der Anspruch aus § 8a TzBfG gilt nur in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern. In kleineren Betrieben (16–45 AN) kann zumindest der allgemeine Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG geltend gemacht werden — ohne Rückkehranspruch. Bei bis zu 15 AN besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Sozialversicherungsrechtliche Folgen

In der Brückenteilzeit bleiben alle Sozialversicherungspflichten bestehen — nur auf der reduzierten Entgeltbasis. Das betrifft KV, PV, RV und AV. Ggf. entsteht ein Anspruch auf Kindererziehungszeiten in der RV (§ 56 SGB VI), wenn die Brückenzeit wegen Kindererziehung genommen wird.

Häufige Fragen zur Brückenteilzeit

Was ist die Brückenteilzeit nach § 8a TzBfG?

§ 8a TzBfG (in Kraft seit 1. Januar 2019) gibt Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten das Recht, die Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum von 1 bis 5 Jahren zu reduzieren — mit garantiertem Rückkehranspruch auf die frühere Vollzeitstelle. Im Gegensatz zum allgemeinen Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG) hat der Arbeitgeber nach Ablauf der Brückenzeit kein Recht, die Verlängerung zu verweigern.

Welche Voraussetzungen gelten für die Brückenteilzeit?

Voraussetzungen: (1) Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten; (2) das Beschäftigungsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten; (3) der Antrag auf Verringerung muss mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden; (4) die gewünschte Dauer liegt zwischen 1 und 60 Monaten. Der Arbeitgeber kann ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Was ist der Unterschied zu § 8 TzBfG?

§ 8 TzBfG: Unbefristeter Teilzeitanspruch in Betrieben >15 AN — kein automatischer Rückkehranspruch. § 8a TzBfG: Befristete Brückenteilzeit (1–5 J.) in Betrieben >45 AN — mit garantiertem Rückkehranspruch. § 9 TzBfG: Bevorzugte Berücksichtigung bei freien Vollzeitstellen. Alle drei ergänzen sich im System des Teilzeitrechts.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Verlängerung nach der Brückenzeit verweigert?

Nach Ablauf der vereinbarten Brückenzeit hat der Arbeitnehmer einen einklagbaren Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeitdauer (§ 8a Abs. 5 TzBfG). Der Arbeitgeber kann die Rückkehr nur bei dringenden betrieblichen Gründen verweigern. Bei ungerechtfertigter Verweigerung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz.

Kann ich eine neue Brückenteilzeit beantragen, bevor die erste beendet ist?

Nach Ablauf der Brückenzeit kann frühestens ein Jahr nach Rückkehr zur Vollzeit ein neuer Antrag gestellt werden (§ 8a Abs. 6 TzBfG). Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen vor Ablauf dieses Jahres gestellten Antrag aus diesem Grund abzulehnen.

Wie wirkt sich die Brückenteilzeit auf die Rente aus?

Die Brückenteilzeit reduziert das beitragspflichtige Entgelt und damit die Rentenversicherungsbeiträge. Pro Monat mit halbiertem Entgelt werden entsprechend weniger Entgeltpunkte für die Rente erworben. Bei 5 Jahren Brückenteilzeit (50%) können ca. 2,5 Entgeltpunkte weniger entstehen — dies entspricht bei aRW 40,17 € etwa 100 €/Monat weniger Rente.

Weitere Teilzeit-Rechner

Brückenteilzeit Rechner 2026 — § 8a TzBfG | RuleCalc | RuleCalc