Berechnen Sie Ihren anteiligen Urlaubsanspruch in Teilzeit. Das Proportionalitätsprinzip des BUrlG gilt: Vollzeit-Urlaubstage × (Teilzeit-Wochentage / 5). Bruchteile werden zugunsten des Arbeitnehmers aufgerundet.
Urlaubsanspruch Teilzeit Rechner 2025
Anteiliger Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte — § 3 BUrlG
Rechtsgrundlage
- § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ↗
Dauer des Urlaubs — Proportionalitätsprinzip
Gültig ab: 8. 1. 1963
- § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ↗
Teilurlaub bei unterjährigem Eintritt oder Austritt
Gültig ab: 8. 1. 1963
Urlaubsanspruch in Teilzeit: Berechnung und Rechtsgrundlagen
In Deutschland haben alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Arbeitszeit Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt in § 3 fest, dass der Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr beträgt — ausgehend von einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Für Teilzeitkräfte gilt eine anteilige Berechnung nach dem Proportionalitätsprinzip.
Das Proportionalitätsprinzip
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass der Urlaubsanspruch bei Teilzeit anteilig zu berechnen ist. Die Formel lautet: Vollzeit-Urlaub × (Teilzeit-Wochentage / 5). Ein Arbeitnehmer mit 3-Tage-Woche und 30 Tagen Vollzeiturlaub hat damit Anspruch auf 30 × 3/5 = 18 Urlaubstage. Diese 18 Tage entsprechen exakt 6 Urlaubswochen — genau wie beim Vollzeitmitarbeiter mit 30 Tagen.
Minijobber und geringfügig Beschäftigte
Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben nach dem BUrlG Anspruch auf anteiligen Urlaub. Ein Minijobber, der nur 2 Tage pro Woche arbeitet, hat bei einem Vollzeitanspruch von 30 Tagen Anspruch auf 30 × 2/5 = 12 Urlaubstage. Viele Arbeitgeber vergessen diesen gesetzlichen Anspruch oder informieren Minijobber nicht darüber. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann dieser Urlaub abgegolten werden.
Bruchteile von Urlaubstagen
Bei der anteiligen Berechnung entstehen oft Bruchteile. Nach § 5 Abs. 2 BUrlG sind Bruchteile von mindestens einem halben Tag auf einen vollen Urlaubstag aufzurunden. Bruchteile unter einem halben Tag werden dagegen weggerundet. In der Praxis empfiehlt es sich, stets zugunsten des Arbeitnehmers aufzurunden und dies klar im Arbeitsvertrag zu regeln.
Resturlaub bei unterjährigem Austritt
Scheidet ein Arbeitnehmer unterjährig aus, berechnet sich der Urlaubsanspruch nach § 5 BUrlG als Bruchteil: Ein Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat. Nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten entsteht in der Regel der volle Jahresurlaub. Wer nach mehr als 6 Monaten kündigt, hat also typischerweise vollen Urlaubsanspruch — unabhängig davon, wann im Jahr das Arbeitsverhältnis endet.
Änderung der Arbeitstage innerhalb des Jahres
Wechselt ein Arbeitnehmer während des Jahres die Arbeitszeit (z.B. von 5 auf 3 Tage/Woche), muss der Urlaubsanspruch für beide Zeiträume getrennt berechnet werden. Das BAG hat hierzu mehrfach entschieden, dass eine tagengenaue Berechnung erforderlich ist. Der Rechner oben berechnet für eine gleichbleibende Teilzeitsituation im gesamten Jahr.
Häufige Fragen zum Urlaub in Teilzeit
Wie wird der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte berechnet?
Anteilig zur Vollzeit: Vollzeit-Urlaub × (Teilzeit-Arbeitstage / 5). Bei 3 Tagen/Woche und 30 Tagen Vollzeiturlaub = 18 Urlaubstage.
Haben Teilzeitkräfte weniger Urlaub?
Ja, aber proportional gleich viel Freizeit. Eine 3-Tage-Woche-Kraft mit 18 Tagen hat dieselbe Anzahl freier Wochen wie eine Vollzeitkraft mit 30 Tagen — nämlich 6 Wochen.
Was ist das gesetzliche Minimum?
Das gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nach BUrlG beträgt 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Bei Teilzeit entsprechend anteilig.
Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen behandelt?
Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf einen ganzen Urlaubstag aufzurunden.
Gilt die Berechnung auch für geringfügig Beschäftigte?
Ja, auch Minijobber haben anteiligen Urlaubsanspruch nach denselben Regeln des BUrlG — unabhängig von der Vergütungshöhe.