Berechnen Sie die Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung für Bergarbeiter. Gesamtbeitragssatz: 24,7 % (statt 18,6 % in der allgemeinen RV), je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen — §§ 7–8 KnVAusbauV, § 215 SGB VI.
Rechtsgrundlage
- §§ 7–8 Verordnung über den Ausbau der knappschaftlichen Versicherung (KnVAusbauV) (KnVAusbauV) ↗
Beitragssätze knappschaftliche RV
Gültig ab: 1. 7. 1942
- § 215 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) (SGB VI) ↗
Besonderheiten der knappschaftlichen Rentenversicherung
Gültig ab: 1. 1. 1992
Knappschaftliche Rentenversicherung: Beitrag und Besonderheiten
Die knappschaftliche Rentenversicherung (knappschaftliche RV) ist ein historisch gewachsener, eigenständiger Zweig der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Wurzeln reichen bis ins Mittelalter zurück, als sich Bergleute in Knappschaften zusammenschlossen, um sich gegenseitig bei Krankheit, Unfall und im Alter zu unterstützen. Heute wird die knappschaftliche RV von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) mit Sitz in Bochum verwaltet.
Erhöhter Beitragssatz: 24,7 % vs. 18,6 %
Das markanteste Merkmal der knappschaftlichen RV ist ihr deutlich höherer Beitragssatz von 24,7 %, verglichen mit 18,6 % in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Unterschied von 6,1 Prozentpunkten reflektiert die besonderen Arbeitsbedingungen im Bergbau: Der Untertagearbeit ist mit erheblichen physischen Belastungen, Gesundheitsrisiken wie Staublunge (Silikose) und Lärmschwerhörigkeit sowie einem statistisch früheren Erwerbsminderungsrisiko verbunden.
Im Gegenzug erwerben Versicherte in der knappschaftlichen RV schneller Rentenanwartschaften und haben Anspruch auf besondere Leistungen. So ist z.B. der Rentenartfaktor bei Knappschaftsrenten teilweise höher als in der allgemeinen RV, was zu höheren monatlichen Renten führt.
Hälftige Aufteilung zwischen AG und AN
Der Gesamtbeitragssatz von 24,7 % wird je hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Jeder trägt somit rund 12,35 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Diese Parität gilt für das gesamte Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die für 2026 bei 7.600 € monatlich liegt (West). Auf Entgeltanteile über dieser Grenze werden keine Beiträge erhoben.
Versicherter Personenkreis und Betriebseinordnung
Die Versicherungspflicht in der knappschaftlichen RV knüpft an den Betrieb an, nicht an die individuelle Tätigkeit. Entscheidend ist, ob der Betrieb als „knappschaftlicher Betrieb" eingestuft ist. Dies gilt für Betriebe des Steinkohlenbergbaus, Erzbergbaus und verwandter Industrien. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See trifft diese Einordnung. In der Praxis hat die Bedeutung der knappschaftlichen RV durch den Rückgang des deutschen Steinkohlebergbaus erheblich abgenommen — der letzte deutsche Steinkohlenberg Prosper-Haniel in Bottrop schloss 2018. Dennoch betreut die KBS weiterhin Hunderttausende von Rentnern und aktive Versicherte in verbliebenen knappschaftlichen Betrieben sowie in der Bahn- und Seefahrtsbranche.
Vergleich mit der allgemeinen Rentenversicherung
Für Beschäftigte außerhalb knappschaftlicher Betriebe gilt der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,6 % (Stand 2026), ebenfalls paritätisch aufgeteilt. Der Unterschied von 6,1 Prozentpunkten macht sich bei einem Bruttoentgelt von 3.500 € monatlich durch einen Mehrbeitrag von rund 213,50 € monatlich (AG + AN zusammen) bemerkbar. Auf das Jahr gerechnet bedeutet dies bei 12 Monaten Beschäftigung rund 2.562 € mehr an Sozialabgaben im Vergleich zur allgemeinen RV.
Häufige Fragen zur knappschaftlichen Rentenversicherung
Was ist die knappschaftliche Rentenversicherung?
Die knappschaftliche Rentenversicherung ist ein spezieller Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung für Beschäftigte im Bergbau und verwandten Bereichen. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) verwaltet und zeichnet sich durch einen höheren Beitragssatz von 24,7 % (gegenüber 18,6 % in der allgemeinen RV) und entsprechend höhere Rentenansprüche aus.
Warum ist der Beitragssatz in der knappschaftlichen RV höher?
Der höhere Beitragssatz von 24,7 % reflektiert die besonderen Belastungen des Bergbaus: höhere physische Belastung, gesundheitliche Risiken (Staublunge, Lärmschwerhörigkeit) und frühere Berentungsmöglichkeiten. Im Gegenzug erwerben Versicherte schneller Rentenansprüche und haben Anspruch auf besondere Leistungen wie die Knappschaftsausgleichsleistung.
Wie teilen sich AG und AN den Beitrag auf?
Der Gesamtbeitrag von 24,7 % wird grundsätzlich je hälftig zwischen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) geteilt. Jeder trägt also rund 12,35 % des Bruttoentgelts. Bei Mitglieder-Rentnern, die weiterarbeiten, gelten abweichende Regelungen.
Wer ist zur knappschaftlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig?
Versicherungspflichtig in der knappschaftlichen RV sind Beschäftigte in knappschaftlich organisierten Betrieben — vorwiegend im Steinkohlenbergbau, Steinkohlen- und Erzbergbau sowie in Betrieben, die kraft gesetzlicher Erweiterung als knappschaftliche Betriebe gelten. Maßgeblich ist die Einordnung des Betriebs, nicht die konkrete Tätigkeit.
Gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen RV?
Ja, auch in der knappschaftlichen RV gilt eine Beitragsbemessungsgrenze. Für 2026 beträgt diese für die knappschaftliche RV (West) 7.600 € monatlich bzw. 91.200 € jährlich. Entgeltteile über dieser Grenze sind beitragsfrei. Der Rechner berechnet den Beitrag auf das eingegebene Bruttoentgelt ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze.
Können auch Selbstständige der knappschaftlichen RV beitreten?
Selbstständige Bergleute können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der knappschaftlichen RV versichern. Für freiwillig Versicherte gelten eigene Beitragsregelungen. Im Rentenrecht gilt der Grundsatz, dass die Höhe der Beiträge die Rentenhöhe beeinflusst — ein höherer Beitragssatz führt zu höheren Rentenanwartschaften.