§ 17 BBiG

Berechnen Sie Ihre Netto-Ausbildungsvergütung nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. Mindestausbildungsvergütung 2026: 682 € (1. LJ), 805 € (2. LJ), 921 € (3. LJ), 966 € (4. LJ). § 17 BBiG, gültig 2026.

Ausbildungsvergütung Netto Rechner 2026

Netto-Auszubildenden-Vergütung: SV-Beiträge, Lohnsteuer und Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG)

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Ausbildungsvergütung ist das monatliche Gehalt, das Auszubildende während ihrer Berufsausbildung erhalten. Seit 2020 schreibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 17 eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung vor, die sich jährlich erhöht und je nach Lehrjahr gestaffelt ist. Für 2026 beträgt das Minimum im ersten Lehrjahr 682 € monatlich brutto — ein Betrag, der in vielen Branchen durch Tarifverträge deutlich übertroffen wird.

SV-Beiträge und Lohnsteuer bei Auszubildenden

Auszubildende sind sozialversicherungspflichtig und zahlen die regulären Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung — zusammen ca. 20,65 % des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag zusätzlich. Bei der Lohnsteuer profitieren Auszubildende vom Grundfreibetrag von 12.348 € pro Jahr (2026), der monatlich anteilig berücksichtigt wird. Bei einer Vergütung von 800 € monatlich liegt das Jahreseinkommen bei 9.600 € — unter dem Grundfreibetrag, sodass keine Lohnsteuer anfällt.

Unterschiede zwischen Branchen

Die tatsächlichen Ausbildungsvergütungen variieren stark zwischen Branchen und Regionen. Während das gesetzliche Minimum im ersten Lehrjahr 682 € beträgt, zahlen tarifgebundene Unternehmen im öffentlichen Dienst, in der Chemieindustrie oder bei Banken oft 1.200 bis 1.500 € und mehr monatlich. Ausbildungsberufe im Handwerk liegen häufig im Bereich 700 bis 900 €, während IT-Ausbildungen in Großunternehmen deutlich über 1.000 € erreichen können. Der Rechner ermöglicht es, für jede Vergütungshöhe das genaue Netto zu ermitteln.

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildungsvergütung

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 2026 beträgt im 1. Lehrjahr 682 €, im 2. Lehrjahr 805 €, im 3. Lehrjahr 921 € und im 4. Lehrjahr 966 € monatlich (§ 17 BBiG).

Zahlen Auszubildende Lohnsteuer?

Bei geringen Vergütungen fällt oft keine Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) anteilig berücksichtigt wird. Wer z.B. 800 €/Monat verdient, zahlt in der Regel keine Lohnsteuer.

Wie hoch sind die SV-Beiträge für Auszubildende?

Auszubildende zahlen die normalen Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge: ca. 20,65 % (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Dies gilt auch bei geringem Verdienst.

Was ist besser: Ausbildung im Tarifbereich oder allgemein?

Tarifgebundene Ausbildungsverhältnisse zahlen in der Regel deutlich mehr als die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Z.B. zahlen Banken, Chemieunternehmen oder der öffentliche Dienst oft das Doppelte des gesetzlichen Minimums.

Gilt die Mindestausbildungsvergütung für alle Ausbildungsberufe?

Ja, die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe. Tarifverträge dürfen abweichen, müssen aber mindestens 20 % über dem gesetzlichen Minimum liegen, um nach BBiG zulässig zu sein.

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