Berechnen Sie das Trennungsgeld für Bundesbeamte nach § 12 BUKG bei vorläufiger Versetzung an einen neuen Dienstort ohne Umzug. Geben Sie das tägliche Trennungstagegeld, die Anzahl der Trennungstage sowie die Reisekosten für Heimfahrten nach § 13 BUKG ein.
Rechtsgrundlage
- § 12 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) (BUKG) ↗
Trennungsgeld für Bundesbeamte bei vorläufiger Versetzung ohne Umzug
Gültig ab: 11. 12. 1990
- § 13 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) (BUKG) ↗
Reisekosten für Heimfahrten im Rahmen des Trennungsgelds
Gültig ab: 11. 12. 1990
Trennungsgeld für Bundesbeamte — § 12 BUKG und Trennungsgeldverordnung
Das Trennungsgeld ist eine besoldungsrechtliche Entschädigung für Bundesbeamte, die infolge einer Versetzung, Abordnung oder Zuteilung an einem anderen als ihrem bisherigen Wohnort Dienst leisten müssen, ohne dass ein sofortiger Umzug stattfindet oder zumutbar wäre. Es kompensiert die finanziellen Mehrbelastungen durch die doppelte Haushaltsführung. Rechtsgrundlage ist § 12 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) in Verbindung mit der Trennungsgeldverordnung (TGV).
Voraussetzungen für den Trennungsgeldanspruch
Trennungsgeld wird gewährt, wenn eine dienstliche Maßnahme (Versetzung, Abordnung, Zuteilung) zu einer räumlichen Trennung von der bisherigen Wohnung führt. Der neue Dienstort muss mehr als 30 km vom bisherigen Wohnort entfernt liegen oder die tägliche Pendelzeit muss unzumutbar sein (in der Regel über 2 Stunden einfache Fahrtzeit). Auch bei vorübergehenden Maßnahmen, bei denen ein Umzug wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre, besteht Anspruch.
Trennungstagegeld und Staffelung
Das Trennungstagegeld beträgt nach der TGV 2026 grundsätzlich 26 € je Kalendertag. In den ersten 14 Tagen einer neuen Trennung gilt ein erhöhter Anfangssatz. Nach einer Trennungszeit von 2 Jahren reduziert sich das Tagegeld stufenweise, da der Gesetzgeber von einer zunehmenden Eingewöhnung und verringerten Mehraufwendungen ausgeht. Die maximale Bezugsdauer beträgt 5 Jahre.
Reisekosten für Heimfahrten (§ 13 BUKG)
Zusätzlich zum Tagegeld erstattet § 13 BUKG die Kosten von Heimfahrtenzum bisherigen Wohnort. Die Häufigkeit richtet sich nach der Entfernung: Bei bis zu 200 km werden in der Regel wöchentliche Heimfahrten anerkannt, bei größerer Entfernung entsprechend seltener. Als Erstattungsmaßstab gilt der günstigste Tarif öffentlicher Verkehrsmittel oder eine Kilometerpauschale bei Pkw-Nutzung.
Steuerliche Behandlung
Das Trennungsgeld ist nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei, soweit es den gesetzlich festgelegten Rahmen nicht überschreitet. Der Tagessatz von 26 € gilt als steuerfreie Höchstgrenze. Über diesen Betrag hinausgehende Leistungen würden als Arbeitslohn versteuert. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf steuerfreies Trennungsgeld nicht an, was es wirtschaftlich attraktiv macht.
Abgrenzung zum Umzugskostenrecht
Das Trennungsgeld nach § 12 BUKG ist streng vom Umzugskostenrecht zu unterscheiden. Sobald ein Umzug stattfindet, endet der Anspruch auf Trennungsgeld und es greifen die Umzugskostenvergütungsregelungen der §§ 6 ff. BUKG. Eine gleichzeitige Gewährung von Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung ist ausgeschlossen.
Häufige Fragen zum Trennungsgeld für Bundesbeamte (§ 12 BUKG)
Was ist Trennungsgeld nach BUKG?
Trennungsgeld ist eine Entschädigungsleistung für Bundesbeamte, die an einen neuen Dienstort versetzt wurden, aber vorläufig keinen Umzug durchführen. Es soll die doppelte Haushaltsführung und die damit verbundenen Mehrkosten ausgleichen. Rechtsgrundlage ist § 12 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG). Das Trennungsgeld besteht aus dem täglichen Tagegeld sowie der Erstattung von Reisekosten für Heimfahrten.
Wer hat Anspruch auf Trennungsgeld nach § 12 BUKG?
Anspruch haben Bundesbeamte, Bundesrichter und Berufssoldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die an einen anderen Dienstort versetzt, abgeordnet oder dienstlich zugeteilt werden, ohne dass ein Umzug stattfindet oder zumutbar wäre. Voraussetzung ist, dass der neue Dienstort mehr als 30 km vom bisherigen Wohnort entfernt liegt (oder eine entsprechend lange Fahrzeit besteht).
Wie hoch ist das Trennungstagegeld 2026?
Der gesetzliche Richtsatz für das Trennungstagegeld beträgt 2026 grundsätzlich 26 € je Kalendertag. Dieser Satz ist in der Trennungsgeldverordnung (TGV) des Bundes festgelegt und kann durch Rechtsverordnung angepasst werden. Für die ersten 14 Tage kann ein erhöhter Satz gelten. Der Rechner ist mit dem Regeltagessatz von 26 € vorbelegt.
Wie lange wird Trennungsgeld gewährt?
Trennungsgeld wird grundsätzlich für die Dauer der Trennung gewährt, maximal jedoch für 5 Jahre. Nach Ablauf von 2 Jahren wird das Tagegeld schrittweise reduziert. Endet die Trennung durch Umzug oder wird der Umzug trotz Zumutbarkeit unterlassen, entfällt der Anspruch. Die genauen Regelungen finden sich in §§ 12–17 BUKG i.V.m. der Trennungsgeldverordnung.
Welche Reisekosten werden nach § 13 BUKG erstattet?
Nach § 13 BUKG werden Reisekosten für Heimfahrten zum bisherigen Wohnort erstattet. In der Regel werden Fahrtkosten für eine Heimfahrt pro Woche übernommen, bei weiter Entfernung auch in größeren Abständen. Als Erstattungsmaßstab gilt der günstigste Tarif des öffentlichen Nahverkehrs oder — bei Nutzung des privaten Pkw — eine Kilometerpauschale. Der konkrete Umfang richtet sich nach der jeweiligen Dienstanweisung und dem Einzelfall.
Ist Trennungsgeld steuerpflichtig?
Trennungsgeld ist nach § 3 Nr. 13 EStG grundsätzlich steuerfrei, soweit es den tatsächlichen Mehraufwand nicht übersteigt. Der gesetzliche Tagessatz von 26 € gilt als steuerfreie Obergrenze. Höhere Leistungen wären steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf steuerfreies Trennungsgeld nicht an.