§§ 165, 167 SGB III — Insolvenzgeld

Berechnen Sie die Höhe des Insolvenzgelds für Arbeitnehmer nach §§ 165, 167 SGB III. Der Rechner ermittelt den Nettoanspruch für drei Monate unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (West/Ost) und zeigt den Gesamtanspruch auf Insolvenzgeld.

Insolvenzgeld Rechner (SGB III §§ 165, 167)

Höhe des Insolvenzgelds für Arbeitnehmer berechnen

📊FÜR UNTERNEHMEN2 €
Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Insolvenzgeld für Arbeitnehmer 2026 — §§ 165, 167 SGB III

Das Insolvenzgeld nach §§ 165-171 SGB III ist eine wichtige Schutzleistung für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber insolvent wird. Es sichert die ausstehenden Lohnansprüche für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis und wird von der Bundesagentur für Arbeit aus der Insolvenzgeldumlage finanziert, die alle Arbeitgeber zahlen.

Anspruchsvoraussetzungen nach § 165 SGB III

Anspruch auf Insolvenzgeld haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis noch offene Lohnansprüche für die vorausgegangenen drei Monate haben. Als Insolvenzereignis gilt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Insolvenzantrag.

Höhe des Insolvenzgelds nach § 167 SGB III

Das Insolvenzgeld entspricht dem Nettoarbeitsentgelt, das sich ergibt, wenn das auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze begrenzte Bruttoentgelt um die gesetzlichen Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge) vermindert wird. Verdient ein Arbeitnehmer über der BBG, wird nur der Teil bis zur Grenze berücksichtigt.

Beitragsbemessungsgrenze 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 monatlich 8.050 € in Westdeutschland und 7.450 € in Ostdeutschland. Jährlich sind das 96.600 € (West) bzw. 89.400 € (Ost). Für Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt oberhalb dieser Grenze wird das Insolvenzgeld nur auf Basis des Betrags bis zur BBG berechnet — das tatsächliche Netto wird proportional gekürzt.

Steuerliche Behandlung des Insolvenzgelds

Insolvenzgeld ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG: Das Insolvenzgeld wird bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt, erhöht also indirekt die Steuerlast. In der Einkommensteuererklärung muss das Insolvenzgeld in Anlage N angegeben werden.

Finanzierung über die Insolvenzgeldumlage

Das Insolvenzgeld wird nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern über die Insolvenzgeldumlage, die alle Arbeitgeber zahlen. Der Umlagesatz wird jährlich durch Rechtsverordnung festgelegt und beträgt 2026 nur 0,06 % der umlagepflichtigen Bruttolohnsumme — ein geringer Beitrag, der allen Arbeitnehmern im Insolvenzfall zugute kommt.

Antragsfrist und Verfahren

Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit gestellt werden (§ 324 Abs. 3 SGB III). Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch — eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über ihre Ansprüche zu informieren.

Häufige Fragen zum Insolvenzgeld (SGB III)

Was ist Insolvenzgeld und wer hat Anspruch?

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach § 165 SGB III. Anspruch haben Arbeitnehmer, die im Inland beschäftigt waren und deren Arbeitgeber insolvent geworden ist. Es sichert die ausstehenden Lohnansprüche für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld beträgt 100 % des Nettoarbeitsentgelts (§ 167 SGB III). Allerdings ist das zugrunde liegende Bruttoentgelt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt — 2026: 8.050 € (West) bzw. 7.450 € (Ost).

Für welchen Zeitraum wird Insolvenzgeld gezahlt?

Insolvenzgeld wird für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis gezahlt. Als Insolvenzereignis gilt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung mangels Masse oder die vollständige Betriebseinstellung.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026?

Die BBG der Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 monatlich 8.050 € in Westdeutschland und 7.450 € in Ostdeutschland. Verdient ein Arbeitnehmer mehr, wird das Insolvenzgeld nur auf Basis dieser Obergrenze berechnet.

Ist Insolvenzgeld steuerfrei?

Ja, Insolvenzgeld ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, d. h. es erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen des Arbeitnehmers in der Einkommensteuererklärung.

Wo wird Insolvenzgeld beantragt?

Der Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Die Frist beträgt zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III). Der Antrag kann schriftlich oder online über die Jobbörse der Bundesagentur erfolgen.

Verwandte Rechner