Von 8,50 €/h (2015) bis 14,60 €/h (2027): Die vollständige Entwicklung des deutschen Mindestlohns auf einen Blick. Vergleichen Sie zwei beliebige Jahre und berechnen Sie die Steigerung in Euro und Prozent.
Rechtsgrundlage
- § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ↗
Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit 8,50 € ab 2015
Gültig ab: 1. 1. 2015
- § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) ↗
Mindestlohnsätze 2025 (12,82 €/h), 2026 (13,90 €/h), 2027 (14,60 €/h)
Gültig ab: 1. 1. 2025
Mindestlohn in Deutschland — Geschichte und Entwicklung 2015–2027
Die Geschichte des Mindestlohns in Deutschland
Deutschland führte den gesetzlichen Mindestlohn vergleichsweise spät ein — erst am 1. Januar 2015 trat das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Der Einstiegssatz betrug 8,50 € brutto pro Stunde. Damit war Deutschland eines der letzten großen europäischen Länder, das einen allgemeinen Mindestlohn einführte. Seitdem wird er regelmäßig auf Empfehlung der Mindestlohnkommission angepasst und per Rechtsverordnung festgesetzt.
Entwicklungsphasen im Überblick
Die Mindestlohnentwicklung lässt sich grob in vier Phasen einteilen: Die Einführungsphase (2015–2018) mit moderaten Steigerungen von 8,50 € auf 8,84 €. Die Kontinuierliche Steigerung (2019–2021) von 9,19 € auf 9,60 €. Die Politische Sondererhöhung (2022) auf 12,00 € als einmalige Ausnahme. Die Kommissionsbasierte Phase (2024–2027) mit Anstiegen auf 12,41 €, 12,82 €, 13,90 € und schließlich 14,60 €.
Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Bei einem Vollzeitjob (40 Stunden/Woche) erhöhte sich der jährliche Mindestlohn-Bruttoverdienst von rund 17.680 € in 2015 auf rund 28.886 € in 2026 — eine Steigerung von über 63 %. Für Arbeitgeber bedeutet das eine erhebliche Kostensteigerung, besonders in lohnintensiven Branchen wie dem Einzelhandel, der Gastronomie oder der Pflege. Für Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich ist der Mindestlohn der wichtigste Einkommensschutz.
Verordnungen und Rechtsquellen
Die konkrete Mindestlohnhöhe wird durch Anpassungsverordnungen festgelegt. Bisher gab es fünf Verordnungen (MiLoV1–V5). Die aktuell geltende Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) regelt die Sätze für 2025, 2026 und 2027. Damit ist erstmals eine Dreijahresperspektive gesetzlich verankert, was Unternehmen Planungssicherheit gibt.
Nutzung des Vergleichsrechners
Mit diesem Rechner können Sie beliebige Jahre zwischen 2015 und 2027 vergleichen. Wählen Sie zwei Jahre aus und geben Sie Ihre Wochenstunden ein — der Rechner zeigt Ihnen den Unterschied in €/Stunde, als Monatslohn und als Jahreslohn, inklusive der prozentualen Steigerung.
Häufige Fragen zur Mindestlohnentwicklung
Wie hoch war der Mindestlohn 2015 und wie hat er sich entwickelt?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 mit 8,50 € pro Stunde eingeführt. Seitdem wurde er mehrfach angepasst: 2017 auf 8,84 €, 2019 auf 9,19 €, 2020 auf 9,35 €, 2022 auf 12,00 € (große Einmalerhöhung), 2024 auf 12,41 €, 2025 auf 12,82 €, 2026 auf 13,90 € und ab 2027 auf 14,60 €. Insgesamt entspricht das einer Steigerung von über 63 % gegenüber 2015.
Wie viel ist der Mindestlohn 2026 im Vergleich zu 2025 gestiegen?
Von 2025 (12,82 €/h) auf 2026 (13,90 €/h) stieg der Mindestlohn um 1,08 € pro Stunde, was einer Erhöhung von rund 8,42 % entspricht. Bei einer 40-Stunden-Woche bedeutet das eine monatliche Mehrbelastung für Arbeitgeber von ca. 187 € brutto pro Vollzeitkraft.
Wie wurde der Mindestlohn 2022 so stark erhöht?
Die außerordentliche Erhöhung auf 12,00 € zum 1. Oktober 2022 war politisch motiviert und wurde durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz beschlossen. Sie brach mit der bisherigen Praxis, den Mindestlohn schrittweise auf Empfehlung der Mindestlohnkommission anzupassen. Die Erhöhung von 9,82 € (Stand Juli 2022) auf 12,00 € entspricht einem Anstieg von rund 22 %.
Wer legt den Mindestlohn fest?
Die Mindestlohnkommission — bestehend aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und unabhängigen Mitgliedern — macht alle zwei Jahre einen Anpassungsvorschlag. Die Bundesregierung setzt diesen per Verordnung um. In Ausnahmefällen (wie 2022) kann der Gesetzgeber auch direkt eingreifen. Die aktuell geltenden Sätze für 2025–2027 wurden durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) festgelegt.
Was bedeutet der Mindestlohn 2027 von 14,60 € für Arbeitnehmer?
Ab 1. Januar 2027 gilt ein Mindestlohn von 14,60 € brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das rund 2.527 € brutto monatlich und rund 30.320 € brutto jährlich. Gegenüber dem Einführungsjahr 2015 (8,50 €/h) ist der Mindestlohn damit um über 71 % gestiegen.
Wie berechnet man den Mindestlohn bei Teilzeit?
Der Mindestlohn gilt pro Stunde — unabhängig von der Beschäftigungsform. Bei Teilzeit multipliziert man einfach die tatsächlichen Wochenstunden mit 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat) und dann mit dem Mindestlohnsatz. Bei 20 Stunden/Woche und 13,90 €/h ergibt sich: 20 × 4,33 × 13,90 = 1.203,74 € brutto monatlich (Mindestbetrag).