§ 1 StVollzVergO

Berechnen Sie das monatliche Arbeitsentgelt für Gefangene im Strafvollzug nach § 1 Abs. 2 StVollzVergO: 5 Vergütungsstufen (I = 75 % bis V = 125 % der Eckvergütung). Die Eckvergütung basiert auf 9 % der Bezugsgröße West 2026 (3.745 €) dividiert durch 21 Arbeitstage. Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 11. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Strafvollzugsvergütungsordnung (StVollzVergO) regelt die Vergütung für Arbeit im Strafvollzug durch ein 5-stufiges System, das sich nach der Schwierigkeit und den Anforderungen der geleisteten Arbeit richtet. Rechtsgrundlage ist § 43 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG), der die Vergütungspflicht für Gefangenenarbeit begründet. Die Eckvergütung als Basis des Systems entspricht 9 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.

Das 5-Stufen-System

Das Vergütungssystem nach StVollzVergO unterscheidet 5 Stufen: Stufe I (75 % der Eckvergütung) für einfache manuelle Tätigkeiten ohne besondere Anforderungen, Stufe II (88 %) für leichte Tätigkeiten mit geringen Anforderungen, Stufe III (100 %) für mittlere Tätigkeiten (Eckvergütung), Stufe IV (112 %) für schwierige Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen und Stufe V (125 %) für besonders schwierige Arbeiten mit hohen fachlichen Anforderungen. Die Eingruppierung erfolgt durch die Vollzugsanstalt.

Bezugsgröße und Eckvergütung 2026

Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV wird jährlich angepasst und dient als Referenzgröße für verschiedene Sozialleistungen. Für das Jahr 2026 beträgt die Bezugsgröße West 3.745 € monatlich. 9 % davon ergeben 336,05 € monatlich als Gesamtvergütungsbasis. Dividiert durch 21 Durchschnitts-Arbeitstage ergibt sich eine Eckvergütung von ca. 16,05 € je Arbeitstag (Stufe III). Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 12,41 € je Stunde.

Soziale Bedeutung und Debatte

Die Vergütung von Gefangenenarbeit ist im internationalen Vergleich und in der deutschen Rechtsdiskussion umstritten. Während Befürworter die Resozialisierungsfunktion und die Entlastung der Vollzugskosten betonen, kritisieren Gegner die extrem niedrige Vergütung als unverhältnismäßig. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass die staatliche Pflicht zur Resozialisierung eine angemessene Vergütung und Beschäftigungsangebote erfordert. Reformbestrebungen zielen auf eine schrittweise Anhebung der Vergütung ab.

Häufig gestellte Fragen zur Gefangenen-Arbeitsentgeltvergütung

Was sind die 5 Vergütungsstufen nach StVollzVergO?

Die Strafvollzugsvergütungsordnung (StVollzVergO) kennt 5 Vergütungsstufen, die sich nach der Schwierigkeit der geleisteten Arbeit richten: Stufe I (75 % der Eckvergütung) für einfache Arbeiten, Stufe II (88 %) für leichte Arbeiten, Stufe III (100 %) für mittlere Arbeiten (Eckvergütung), Stufe IV (112 %) für schwierige Arbeiten und Stufe V (125 %) für besonders schwierige Arbeiten.

Was ist die Eckvergütung nach § 1 StVollzVergO?

Die Eckvergütung entspricht Stufe III (100 %) und bildet die Berechnungsbasis für alle anderen Vergütungsstufen. Sie ergibt sich aus 9 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, dividiert durch die durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat. Für 2026 beträgt die Bezugsgröße West 3.745 € monatlich, woraus eine Eckvergütung von ca. 16,05 € je Arbeitstag resultiert.

Wie unterscheidet sich StVollzVergO von StrafvollzugArbeitsentgelt?

Die StVollzVergO (Strafvollzugsvergütungsordnung) ist die bundesrechtliche Verordnung, die die Vergütungsstufen I-V regelt. § 43 StVollzG (Strafvollzugsgesetz) ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Beide Normen sind eng miteinander verbunden. Der Unterschied in der Praxis: StVollzVergO gibt die 5-Stufen-Systematik vor, während §§ 1-4 StVollzVergO auch Zulagen für besondere Qualifikationen und Ausbildungsbeihilfen regeln.

Wie wird die Vergütungsstufe festgelegt?

Die Zuweisung zur Vergütungsstufe erfolgt durch die Vollzugsanstalt auf Basis der tatsächlichen Anforderungen der geleisteten Arbeit. Kriterien sind Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die für die Arbeitsverrichtung erforderlich sind. Die Eingruppierung in eine Stufe ist durch den Gefangenen anfechtbar und kann durch die Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren des Strafvollzugsgesetzes überprüft werden.

Wie werden die Arbeitstage im Strafvollzug gezählt?

Als Arbeitstag gilt jeder Tag, an dem der Gefangene tatsächlich Arbeit geleistet hat. Krankheits-, Urlaubs- und sonstige arbeitsfreie Tage werden nicht gezählt. Der Rechner verwendet als Durchschnitt 21 Arbeitstage pro Monat für die Berechnung der Eckvergütung. Die tatsächlich geleisteten Arbeitstage können je nach Monat und individuellem Verlauf abweichen.

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