§ 8 TzBfG

Wie viel Netto bleibt, wenn Sie auf Teilzeit wechseln? Geben Sie Ihr aktuelles Gehalt und die neuen Stunden ein — der Rechner zeigt Ihnen das neue Brutto, das geschätzte Netto und warum der Netto-Verlust dank progressiver Besteuerung kleiner ausfällt als der Brutto-Verlust.

Teilzeit-Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Teilzeit und Netto — was Sie wissen müssen

Teilzeitarbeit bietet Flexibilität — aber viele Arbeitnehmer unterschätzen, wie viel Netto sie tatsächlich einbüßen oder wie viel sie überraschend behalten. Unser Teilzeit-Rechner zeigt Ihnen beides: den neuen Bruttolohn nach § 4 TzBfG (pro-rata-temporis) und das geschätzte Netto unter Berücksichtigung der progressiven Einkommensteuer nach § 32a EStG. **Der Progressionsvorteil: Warum der Netto-Verlust kleiner ist** Das deutsche Einkommensteuerrecht besteuert höhere Einkommen stärker (Grenzsteuersatz). Wer von 5.000 € auf 2.500 € Brutto wechselt, zahlt nicht mehr den gleichen durchschnittlichen Steuersatz. Die 2.500 € Differenz werden steuerlich günstiger behandelt — deshalb ist der Netto-Verlust oft 5–10 Prozentpunkte geringer als der Brutto-Verlust. **Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG** Seit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (novelliert 2019) können Arbeitnehmer in Betrieben ab 45 Mitarbeitern für einen befristeten Zeitraum von 1 bis 5 Jahren in Teilzeit wechseln — mit garantiertem Rückkehrrecht in Vollzeit. Dies nennt sich Brückenteilzeit. Bedingungen: mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit, Vollzeitarbeitsverhältnis. In kleineren Betrieben (15–45 Beschäftigte) besteht kein gesetzlicher Anspruch, aber der Arbeitgeber soll den Wunsch wohlwollend prüfen. **Antrag auf Teilzeit: So geht's** Sie müssen den Teilzeitantrag spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform (§ 8 Abs. 2 TzBfG) stellen. Der Arbeitgeber muss innerhalb eines Monats reagieren — andernfalls gilt der Antrag als genehmigt (§ 8 Abs. 5 TzBfG). Wichtig: Neben den reduzierten Stunden sollten Sie auch die Lage der Arbeitszeit besprechen. **Sozialversicherung und Renteneffekte** In Teilzeit zahlen Sie proportional weniger in die Rentenversicherung ein, was die späteren Rentenpunkte reduziert. Ein Jahr mit halber Arbeitszeit bringt nur 0,5 Entgeltpunkte statt 1,0. Bei längerer Teilzeit kann dies die Rente spürbar mindern. Außerdem: Kranken- und Arbeitslosenversicherung berechnen sich ebenfalls anteilig, was die Absicherungshöhe im Leistungsfall reduziert (Krankengeld nach § 47 SGB V, ALG I nach §§ 149 ff. SGB III). **Praxisbeispiel: 4.000 € Brutto, 40→30 Stunden** Bei 4.000 € Brutto (Steuerklasse I) sind ca. 2.640 € Netto üblich. Bei 30 Stunden sinkt das Brutto auf 3.000 € — das Netto fällt auf ca. 2.090 €. Der Netto-Verlust beträgt ca. 550 € bei 1.000 € Brutto-Verlust: Die Netto-Reduzierung liegt bei nur ca. 21 % statt der 25 % Brutto-Reduzierung.

Häufige Fragen zur Teilzeitarbeit

Wie wird mein Gehalt in Teilzeit berechnet?

Ihr Gehalt in Teilzeit wird anteilig nach der reduzierten Stundenzahl berechnet (§ 4 TzBfG — pro-rata-temporis). Beispiel: Bei 30 von 40 Stunden erhalten Sie 75 % des Vollzeitgehalts. Der Arbeitgeber darf Sie wegen Teilzeit nicht benachteiligen.

Warum ist der Netto-Verlust geringer als der Brutto-Verlust?

Dank der progressiven Einkommensteuer (§ 32a EStG) zahlen Sie in Teilzeit einen geringeren Steuersatz. Bei einem Wechsel von 40 auf 20 Stunden (50 % Brutto-Verlust) verlieren Sie oft nur 40–45 % Netto — je nach Einkommenshöhe.

Was ist Brückenteilzeit?

Seit 2019 können Arbeitnehmer in Betrieben ab 45 Beschäftigten für 1–5 Jahre in Teilzeit gehen und danach wieder in Vollzeit zurückkehren (§ 9a TzBfG). Der Anspruch gilt ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Kann mein Arbeitgeber die Teilzeit ablehnen?

Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (§ 8 Abs. 4 TzBfG) — z. B. wenn die Arbeitsorganisation wesentlich beeinträchtigt wird. Die Ablehnung muss begründet werden.

Wie viel SV-Beiträge zahle ich in Teilzeit?

Sozialversicherungsbeiträge werden proportional zum Gehalt berechnet. Der Gesamtbeitrag des Arbeitnehmers beträgt ca. 20,45 % (RV 9,3 % + KV ca. 8,15 % + PV 1,7 % + AV 1,3 %). Bei niedrigerem Gehalt sinken die absoluten Beiträge — aber die Rentenpunkte reduzieren sich entsprechend.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch in Teilzeit?

Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt bei 4 Wochen (§ 3 BUrlG). Bei weniger Wochentagen wird er anteilig umgerechnet. Beispiel: Bei 5-Tage-Woche = 20 Urlaubstage; bei 3-Tage-Woche = 12 Urlaubstage (20 ÷ 5 × 3).

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