§ 20 BAföG

Berechnen Sie, wie viel Elterneinkommen auf Ihre BAföG-Förderung angerechnet wird. Freibetrag: 2.540 €/Monat (zusammenlebende Eltern) oder 1.690 €/Monat (Alleinerziehende). Von dem übersteigenden Betrag werden 50 % nach § 20 BAföG angerechnet. Zusätzlich 730 € je BAföG-berechtigtes Geschwisterkind.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist einkommensabhängig — sowohl das Einkommen der Eltern als auch das eigene Einkommen des Auszubildenden beeinflusst die Förderhöhe. Die Anrechnung des Elterneinkommens ist in § 20 BAföG geregelt.

Freibeträge nach § 23 BAföG

Nicht das gesamte Elterneinkommen wird angerechnet. Zunächst werden Freibeträge nach § 23 BAföG abgezogen: 2.540 €/Monat für zusammenlebende Eltern, 1.690 €/Monat für Alleinerziehende. Für jedes weitere förderungsberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um 730 €/Monat. Das soll Familien mit mehreren Kindern in der Ausbildung entlasten.

Anrechnungssatz 50 %

Von dem Teil des Elterneinkommens, der den Freibetrag übersteigt, wird nach § 20 Abs. 2 BAföG genau die Hälfte — also 50 % — auf den BAföG-Bedarfssatz angerechnet. Diese Anrechnung vermindert die monatliche Förderzahlung entsprechend. Die Idee dahinter: Die Eltern sollen einen proportionalen Beitrag zur Ausbildungsfinanzierung leisten, aber nicht den vollen übersteigenden Betrag.

Eigenes Einkommen

Neben dem Elterneinkommen wird auch das eigene Einkommen des Auszubildenden angerechnet. Nach § 25 BAföG gilt ein monatlicher Eigenfreibetrag von 330 €. Wer mehr verdient, muss den übersteigenden Betrag direkt von der Förderung abziehen — ohne die 50 %-Regel.

Häufig gestellte Fragen zur BAföG Einkommensanrechnung

Wie wird das Elterneinkommen beim BAföG angerechnet?

Nach § 20 BAföG wird zunächst geprüft, ob das Elterneinkommen den Freibetrag nach § 23 BAföG übersteigt. Der Freibetrag beträgt 2.540 €/Monat für zusammenlebende Eltern und 1.690 €/Monat für Alleinerziehende. Von dem Betrag, der über dem Freibetrag liegt, werden 50 % auf die BAföG-Förderung angerechnet.

Was ist der Elternfreibetrag beim BAföG?

Der Elternfreibetrag nach § 23 BAföG beträgt 2.540 €/Monat (zusammenlebende Eltern) oder 1.690 €/Monat (Alleinerziehende). Für jedes weitere BAföG-berechtigte Geschwisterkind erhöht sich der Freibetrag um 730 €/Monat. Liegt das Elterneinkommen unter dem Freibetrag, wird kein Elterneinkommen angerechnet.

Welches Einkommen zählt beim BAföG?

Maßgeblich ist das Einkommen nach § 21 BAföG, das sich grundsätzlich am steuerrechtlichen Einkommensbegriff orientiert. Es werden die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres herangezogen (Maßgeblichkeitsprinzip). Außergewöhnliche Einnahmen können herausgerechnet werden.

Was ist der eigene Freibetrag für Auszubildende?

Auszubildende haben nach § 25 BAföG einen eigenen Freibetrag von 330 €/Monat. Für Verheiratete erhöht sich dieser um 805 €/Monat, für eigene Kinder um je 730 €/Monat. Nur das Einkommen über dem Freibetrag wird auf die BAföG-Förderung angerechnet.

Was passiert, wenn die Eltern ihr Einkommen nicht nachweisen?

Verweigern Eltern die Auskunft über ihr Einkommen, kann der Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen Ausfall-BAföG nach § 36 BAföG beantragen. Das Amt for Ausbildungsförderung kann dann das Einkommen schätzen oder das Verfahren gegen die Eltern einleiten.

Verwandte Rechner

BAföG Einkommensanrechnung-Rechner 2026 | RuleCalc | RuleCalc