Wie hoch ist Ihr Pflegegeld 2026? Unser Rechner ermittelt den monatlichen Pflegegeld-Betrag je Pflegegrad nach § 37 SGB XI — von 332 € (PG2) bis 947 € (PG5) — und berücksichtigt automatisch die anteilige Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.
Pflegegeld nach Pflegegrad Rechner 2026
Pflegegeld-Betrag nach § 37 SGB XI — Pflegegrad 1–5, inkl. Kombinationsleistung
Rechtsgrundlage
- § 37 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ↗
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen — Beträge nach Pflegegrad 2025
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 38 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ↗
Kombinationsleistung — anteiliges Pflegegeld bei Nutzung von Sachleistungen
Gültig ab: 1. 1. 2025
Pflegegeld 2026 — Pflegegrad, Beträge und Kombinationsleistung
Was ist Pflegegeld nach SGB XI?
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine monatliche Geldleistung der gesetzlichen Pflegekasse (Soziale Pflegeversicherung). Pflegebedürftige Personen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen gepflegt werden, haben Anspruch auf dieses Geld — sofern sie einen anerkannten Pflegegrad besitzen und keine oder nur teilweise Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld soll die häusliche Pflegebereitschaft anerkennen und finanziell unterstützen.
Pflegegrade 1–5 und ihre Bedeutung
Das Pflegeversicherungssystem kennt seit 2017 fünf Pflegegrade (PG1–PG5), die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit messen. Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung — hier gibt es kein Pflegegeld, aber andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) nach einem Hausbesuch.
Pflegegeld-Beträge 2025/2026 nach +4,5 %
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeversicherungsleistungen um 4,5 % erhöht. Seitdem gelten folgende monatliche Pflegegeld-Beträge: Pflegegrad 2: 332 €, Pflegegrad 3: 573 €, Pflegegrad 4: 765 €, Pflegegrad 5: 947 €. Diese Beträge bleiben auch 2026 unverändert. Eine weitere Dynamisierung der Pflegeleistungen ist in der Pflegereform-Diskussion, aber noch nicht beschlossen.
Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI
Wer sowohl Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) als auch häusliche Pflege durch Angehörige in Anspruch nimmt, kann die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XIwählen. Das verbleibende Pflegegeld berechnet sich anteilig: Wird beispielsweise 40 % des Sachleistungsbudgets durch den Pflegedienst verbraucht, erhält die pflegebedürftige Person noch 60 % des Pflegegeldes. Diese flexible Regelung ermöglicht eine bedarfsgerechte Kombination aus professioneller und familiärer Pflege.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die der Krankenversicherung der pflegebedürftigen Person angegliedert ist. Nach dem Antrag begutachtet der Medizinische Dienst (MD) die Pflegebedürftigkeit und empfiehlt einen Pflegegrad. Ab Antragstellung besteht Anspruch auf Leistungen — auch rückwirkend, falls die Begutachtung länger dauert. Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt.
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Was ist Pflegegeld nach § 37 SGB XI?
Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse für pflegebedürftige Personen, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden. Es dient zur Anerkennung und Unterstützung der häuslichen Pflegebereitschaft — die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, wie sie das Geld verwendet.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 je Pflegegrad?
Nach der Erhöhung um 4,5 % zum 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge: Pflegegrad 1: 0 € (kein Pflegegeld), Pflegegrad 2: 332 €, Pflegegrad 3: 573 €, Pflegegrad 4: 765 €, Pflegegrad 5: 947 €. Diese Beträge gelten auch 2026.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Beim Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhält die pflegebedürftige Person Geld und lässt sich von Angehörigen pflegen. Bei der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) kommt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst und erbringt die Pflegeleistungen direkt. Die Pflegesachleistungsbeträge sind deutlich höher als das Pflegegeld (z.B. PG3: 1.363 € vs. 573 € Pflegegeld).
Was ist die Kombinationsleistung bei der Pflege?
Bei der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig in Anspruch nehmen. Wer zum Beispiel 60 % des Sachleistungsbudgets durch einen Pflegedienst ausschöpft, erhält noch 40 % des Pflegegeldes als Geldleistung. So lässt sich professionelle Pflege mit familiärer Pflege kombinieren.
Wird Pflegegeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist grundsätzlich kein Einkommen im Sinne des SGB II (Bürgergeld) — es wird also nicht auf Bürgergeld angerechnet, soweit es für die Pflege verwendet wird. Allerdings muss es in der Einkommensteuererklärung ggf. berücksichtigt werden, wenn die pflegende Person es als Vergütung erhält. Die Pflegekasse selbst besteuert Pflegegeld nicht.