Berechnen Sie Ihre Entgeltpunkte nach Anlage 3 SGB VI — das Verhältnis Ihres Jahreseinkommens zum Durchschnittsentgelt. Entgeltpunkte sind die Grundlage der gesetzlichen Rentenberechnung. Gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- Anlage 3 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Entgeltpunkte — Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Die Entgeltpunkte nach Anlage 3 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) sind das zentrale Berechnungselement der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Sie messen das Verhältnis des individuellen Einkommens eines Versicherten zum Durchschnitt aller Versicherten und bilden die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Rente.
Berechnung der Entgeltpunkte
Entgeltpunkte werden für jedes Jahr berechnet, in dem Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die Formel ist einfach: Jahreseinkommen geteilt durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres. Wer genau den Durchschnitt verdient, erhält genau einen Entgeltpunkt. Bei einem Einkommen von 90.940 Euro (dem Doppelten des Durchschnitts) werden es 2,0 Punkte.
Ost-West-Anpassung
Um die unterschiedlichen Einkommensniveaus in Ost- und Westdeutschland auszugleichen, gilt in den neuen Bundesländern ein um 5% reduziertes Durchschnittsentgelt. Dies führt dazu, dass ostdeutsche Arbeitnehmer bei gleichem Bruttoeinkommen rechnerisch etwas höhere Entgeltpunkte erzielen. Der aktuelle Faktor beträgt 0,95 und wird regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst.
Häufig gestellte Fragen zu Entgeltpunkten
Was sind Entgeltpunkte?
Entgeltpunkte sind die zentrale Recheneinheit bei der deutschen Rentenberechnung. Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten in einem bestimmten Jahr. Wer genau so viel verdient wie der Durchschnitt, erhält einen Entgeltpunkt. Wer weniger verdient, erhält weniger Punkte; wer mehr verdient, erhält mehr Punkte — maximal 2,0 Punkte pro Jahr. Die Summe aller Entgeltpunkte über die gesamte Erwerbsbiographie ergibt die Grundlage der Rente.
Was ist das Durchschnittsentgelt?
Das Durchschnittsentgelt ist der Durchschnittslohn aller gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland in einem bestimmten Kalenderjahr. Es wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Basis der Einkommensentwicklung festgelegt und jährlich neu berechnet. Das aktuelle Durchschnittsentgelt (West) beträgt rund 45.470 Euro jährlich. In den neuen Bundesländern gilt ein um 5% reduzierter Wert. Anlage 3 SGB VI veröffentlicht die aktuellen Durchschnittsentgelte.
Wie wirken sich Entgeltpunkte auf die Rente aus?
Die Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, um die monatliche Rente zu berechnen. Der Rentenwert beträgt 2026 rund 37,60 Euro pro Entgeltpunkt (West). Wer also über seine Erwerbsbiographie 40 Entgeltpunkte gesammelt hat, erhält etwa 1.504 Euro monatliche Rente vor Steuern. Hinzu kommen noch Zugangs- und Abschlagsfaktoren sowie der Nachhaltigkeitsfaktor.
Was bedeutet der Ost-West-Faktor?
In den neuen Bundesländern gilt ein um 5% reduziertes Durchschnittsentgelt. Das bedeutet: Bei gleichem Bruttoeinkommen erhalten ostdeutsche Arbeitnehmer rechnerisch mehr Entgeltpunkte als westdeutsche — ein Ausgleich für die historisch niedrigeren Löhne in Ostdeutschland. Der Faktor von 0,95 gleicht diesen Unterschied teilweise aus. In der Rentenberechnung wird der jeweilige territoriale Rentenwert Ost verwendet.
Kann ich mehr als 2 Entgeltpunkte pro Jahr erhalten?
Ja, grundsätzlich ist die Zahl der Entgeltpunkte nach oben unbegrenzt — wer mehr als das Doppelte des Durchschnittsentgelts verdient, erhält mehr als 2,0 Punkte pro Jahr. Allerdings wirkt sich das auf die Rente nur bis zum aktuellen Rentenwert aus, da die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung die maximalen Beitragzahlungen begrenzt. In der Praxis sind daher selten mehr als etwa 2,0 bis 2,5 Punkte pro Jahr erreichbar.