Prüfen Sie, ob Sie 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Die Freigrenze liegt bei einer Einkommensteuer von 18.130 € (Einzelveranlagung). Erst darüber greift der SolZ graduell über die Milderungszone bis zum Vollsatz von 5,5 %.
Solidaritätszuschlag Rechner 2026
SolZ-Pflicht, Freigrenze und Milderungszone — § 3 SolZG
Rechtsgrundlage
- § 3 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG) ↗
Bemessungsgrundlage und Freigrenze
Gültig ab: 1. 1. 2021
- § 4 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG) ↗
Höhe des Solidaritätszuschlags 5,5 %
Gültig ab: 1. 1. 2021
Solidaritätszuschlag 2026: Wer zahlt noch?
Der Solidaritätszuschlag (SolZ) wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Nach 30 Jahren wurde er 2021 für rund 90 % der Steuerpflichtigen abgeschafft. Seit 2021 zahlen nur noch Besserverdienende mit einer hohen Einkommensteuerbelastung den SolZ.
Freigrenze: Keine Belastung unter 18.130 Euro ESt
Die zentrale Neuerung 2021 war die Einführung einer Freigrenze. Liegt die jährliche Einkommensteuer unter 18.130 € (Einzelveranlagung), fällt kein SolZ an. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich diese Grenze auf 36.260 €. Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von etwa 70.000 € (Einzel) oder 140.000 € (Zusammen) beim Tarif 2026 — ohne weitere Abzüge.
Milderungszone: Schrittweise Belastung
Zwischen der Freigrenze und dem Bereich der vollständigen Belastung liegt die Milderungszone. In dieser Zone steigt der SolZ schrittweise an, um Sprünge zu vermeiden. Der SolZ beträgt in der Milderungszone den kleineren Betrag aus: 5,5 % × ESt und 20 % × (ESt − Freigrenze). Die Milderungszone endet, wenn die volle 5,5-%-Belastung günstiger ist als die 20-%-Milderungsregel.
SolZ auf Kapitalerträge ohne Freigrenze
Eine wichtige Ausnahme gilt für Kapitalerträge: Auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne, die der Abgeltungsteuer (25 %) unterliegen, fällt der SolZ ohne Anwendung der Freigrenze an. Effektiv beträgt der SolZ auf Kapitalerträge damit 5,5 % × 25 % = 1,375 % des Bruttoertrags. Der Sparerpauschbetrag (1.000 € Einzel / 2.000 € Zusammen) wird dabei berücksichtigt.
Verfassungsmäßigkeit
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom April 2023 (Az. 2 BvF 1/22) die Verfassungsmäßigkeit des fortbestehenden Solidaritätszuschlags für Besserverdienende bestätigt. Eine vollständige Abschaffung des SolZ bleibt politisch diskutiert, ist aber verfassungsrechtlich nicht geboten.
SolZ in der Steuererklärung
Arbeitnehmer, bei denen Lohnsteuer einbehalten wird, entrichten den SolZ automatisch über die Lohnabrechnung. Eine Erstattung oder Nachzahlung kann sich im Rahmen der Steuererklärung ergeben — z.B. wenn sich Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen auf die Einkommensteuer auswirken und damit auch den SolZ beeinflussen.
Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag
Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 zahlen ca. 90 % der Steuerpflichtigen keinen SolZ mehr. Nur Besserverdienende (ca. ab ESt > 18.130 € = zvE ~70.000 € Einzel) sind noch belastet.
Gilt die SolZ-Freigrenze auch für Kapitalerträge?
Nein, auf Kapitalerträge fällt SolZ ohne Freigrenze an (5,5 % × 25 % Abgeltungsteuer = 1,375 % effektiv). Dies gilt für alle Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag.
Was ist die Milderungszone beim SolZ?
In der Milderungszone (ESt zwischen 18.130 € und 34.140 €) steigt der SolZ schrittweise an: Er beträgt maximal 20 % des Betrags der ESt über der Freigrenze, aber höchstens 5,5 %.
Wird der SolZ abgeschafft?
Der SolZ wurde 2021 für ca. 90 % abgeschafft. Eine vollständige Abschaffung ist politisch diskutiert, bisher aber nicht beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit bestätigt.
Wie berechnet man die Freigrenze konkret?
Die Freigrenze von 18.130 € bezieht sich auf die berechnete Einkommensteuer (nicht das Einkommen). Liegt die jährliche ESt darunter, fällt kein SolZ an.