§ 502 BGB

Wenn Sie Ihren Kredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ablösen möchten, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB. Dieser Rechner schätzt den Betrag nach der BGH-anerkannten Aktiv-Passiv-Methode — geben Sie Restschuld, Vertragszins, aktuellen Marktzins und Restlaufzeit ein.

Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner 2026

§ 502 BGB — Kosten der vorzeitigen Kreditablösung schätzen

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung und Rechtslage

Grundlagen der Vorfälligkeitsentschädigung

Wer einen Kredit mit festem Zinssatz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlen möchte, schuldet der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Die rechtliche Grundlage findet sich in § 502 BGB für Verbraucherdarlehen und in der allgemeinen Schadensersatzrechtsprechung des BGH für gewerbliche Kredite. Die VFE soll den wirtschaftlichen Nachteil ausgleichen, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung erleidet.

Die BGH Aktiv-Passiv-Methode

Der BGH hat in mehreren Grundsatzurteilen die Methodik der VFE-Berechnung festgelegt. Bei der Aktiv-Passiv-Methode vergleicht die Bank den entgangenen Vertragszins mit dem Zins, zu dem sie die zurückgezahlten Mittel am Kapitalmarkt anlegen kann (typischerweise Pfandbriefe oder Bundesanleihen mit vergleichbarer Restlaufzeit). Die Differenz dieser beiden Zinssätze, diskontiert auf den heutigen Tag, ergibt den Zinsverlust.

Barwertberechnung und Diskontierung

Die Zinsdifferenz fällt nicht heute, sondern über die gesamte Restlaufzeit an. Um den heutigen Wert dieser künftigen Zahlungsreihe zu berechnen, wird ein Annuitätenfaktor (Barwertfaktor) verwendet. Die Formel lautet: Barwertfaktor = (1 − (1 + r)^(−n)) / r, wobei r der monatliche Marktzins und n die Restlaufzeit in Monaten ist. Je länger die Restlaufzeit und je höher die Zinsdifferenz, desto höher fällt die VFE aus.

Wann ist keine VFE zu zahlen?

Ist der aktuelle Marktzins gleich oder höher als der Vertragszins, erleidet die Bank keinen Zinsverlust — sie kann die Mittel gleich gut oder besser wieder anlegen. In diesem Fall ist keine VFE geschuldet. Gleiches gilt, wenn ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht besteht (§ 489 BGB: nach 10 Jahren Zinsbindung) oder ein außerordentliches Kündigungsrecht (§ 490 Abs. 2 BGB: berechtigtes Interesse, z. B. Immobilienverkauf).

Abzüge: Ersparte Kosten der Bank

Von dem errechneten Zinsverlust sind Abzüge vorzunehmen: Die Bank spart Verwaltungskosten für den entfallenen Kredit und trägt kein Kreditausfallrisiko mehr. In der Praxis werden pauschal 0,1 % des Restdarlehens pro Jahr und ca. 50 € pro Jahr Verwaltungskosten abgezogen. Der genaue Abzug hängt vom Einzelfall ab.

Höchstbetrag bei Verbraucherdarlehen

Für Verbraucherdarlehen setzt § 502 Abs. 3 BGB einen gesetzlichen Höchstbetrag: 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Restschuld (bei Restlaufzeit ≤ 12 Monate: 0,5 %). In der Praxis übersteigt der nach der Aktiv-Passiv-Methode errechnete Betrag oft diesen Deckel nicht, insbesondere bei niedrigen Zinsdifferenzen. Bei hohem Vertragszins und langer Restlaufzeit kann die Kappungsgrenze jedoch wirksam werden.

Praktische Empfehlung

Fordern Sie stets eine schriftliche Abrechnung von Ihrer Bank und prüfen Sie diese sorgfältig. Berechnungsfehler zu Lasten des Kreditnehmers sind in der Praxis nicht selten. Im Zweifelsfall können unabhängige Gutachter oder Verbraucherschutzorganisa- tionen wie die Verbraucherzentrale prüfen, ob die Berechnung korrekt ist.

Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist die Entschädigung, die eine Bank verlangen kann, wenn ein Kreditnehmer seinen Festzinskredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vorzeitig zurückzahlt. Die Bank erleidet dadurch einen Zinsverlust, da sie die Mittel möglicherweise zu einem niedrigeren Marktzins wieder anlegen muss. Grundlage ist § 502 BGB für Verbraucherdarlehen.

Wie wird die VFE berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach der BGH Aktiv-Passiv-Methode: Zinsverlust = Restschuld × Zinsdifferenz (Vertragszins minus Marktzins) × Barwertfaktor. Der Barwertfaktor diskontiert alle zukünftigen Zinszahlungen auf den heutigen Zeitpunkt. Von diesem Zinsverlust werden ersparte Risikokosten und Verwaltungskosten abgezogen. Das Ergebnis ist ein Schätzwert — die exakte Berechnung nimmt die Bank selbst vor.

Wann kann ich kostenlos aus dem Kredit aussteigen?

Nach § 490 Abs. 2 BGB haben Kreditnehmer ein Sonderkündigungsrecht bei berechtigtem Interesse, zum Beispiel beim Verkauf der belasteten Immobilie. Nach 10 Jahren Zinsbindung kann jeder Kredit mit 6-monatiger Kündigungsfrist ohne VFE gekündigt werden (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei variablen Zinsen besteht ebenfalls ein jederzeitiges Kündigungsrecht.

Gilt die 1 %-Kappungsgrenze immer?

Die 1 %-Kappungsgrenze nach § 502 Abs. 3 BGB gilt nur für Verbraucherdarlehen. Bei Restlaufzeiten unter 12 Monaten ist die Kappungsgrenze sogar 0,5 %. Für gewerbliche Kredite und Immobiliendarlehen außerhalb des Verbraucherrechts kann die Bank die tatsächlich entstandenen Kosten verlangen, was oft erheblich höher ist. Der Rechner ist ein Schätzwert — nicht an der Kappungsgrenze orientiert.

Was sollte ich vor der Kündigung prüfen?

Prüfen Sie: (1) Liegt ein Sonderkündigungsrecht vor? (2) Ist der Marktzins höher als Ihr Vertragszins? Dann kann keine VFE verlangt werden. (3) Lohnt sich die Umschuldung trotz VFE, wenn der neue Zins deutlich günstiger ist? (4) Verlangen Sie eine schriftliche VFE-Berechnung von Ihrer Bank und lassen Sie diese ggf. von einem unabhängigen Gutachter prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Aktiv-Aktiv und Aktiv-Passiv-Methode?

Bei der Aktiv-Aktiv-Methode vergleicht die Bank den entgangenen Vertragszins mit dem Zins, zu dem sie das Geld neu ausreichen könnte (aktive Anlage in neuen Kredit). Bei der Aktiv-Passiv-Methode vergleicht sie mit dem Zins, zu dem sie die Mittel am Kapitalmarkt anlegen kann (passive Anlage, z. B. Pfandbriefe). Der BGH hat beide Methoden akzeptiert; die Aktiv-Passiv-Methode ist in der Praxis häufiger und führt meist zu niedrigeren VFE-Beträgen.

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