§ 3 Nr. 63 EStG

Berechnen Sie Ihr Betriebsrentenkapital und Ihre monatliche Betriebsrente inklusive der aktuellen Steuer- und Sozialversicherungsersparnis nach § 3 Nr. 63 EStG. Vergleichen Sie verschiedene Durchführungswege auf einen Blick.

Betriebsrente-Rechner 2026

Betriebliche Altersvorsorge berechnen — Kapital, Rente und Steuervorteile (§ 3 Nr. 63 EStG)

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der wichtigsten Säulen der Altersversorgung in Deutschland. Arbeitnehmer können Teile ihres Bruttogehalts steuerfrei und sozialversicherungsfrei in Rentenansprüche umwandeln. 2026 sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (96.600 €/Jahr) steuerfrei — das entspricht rund 644 Euro pro Monat.

Steuerliche Vorteile der Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung fließen Beiträge aus dem Bruttogehalt direkt in die bAV — vor Abzug von Steuern und (bis zur SV-Grenze von 4 % BBG) auch vor Sozialversicherungsbeiträgen. Dadurch ist der tatsächliche Nettoaufwand für den Arbeitnehmer deutlich geringer als der Nominalbeitrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und einem monatlichen Beitrag von 200 Euro spart man rund 70 Euro an Einkommensteuer plus weitere Sozialabgaben.

Arbeitgeberzuschuss (Pflicht seit 2019)

Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Neuabschlüssen einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts zu leisten, soweit sie durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge sparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Für Altverträge gilt die Pflicht ab 2022. Arbeitgeber zahlen oft freiwillig mehr.

Nachgelagerte Besteuerung im Alter

Betriebsrentenleistungen sind im Rentenalter voll einkommenssteuerpflichtig. Da der Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist als im Erwerbsleben, ergibt sich trotzdem häufig ein steuerlicher Vorteil. Hinzu kommt die volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV), wobei ab 2026 ein Freibetrag von 187,25 €/Monat gilt.

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wie viel kann ich 2026 steuerfrei in die bAV einzahlen?

2026 sind Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der GRV West (96.600 €/Jahr) steuerfrei — das entspricht 644 € pro Monat (der Rechner verwendet 604 € gemäß Spezifikation). Sozialversicherungsfreiheit gilt bis 4 % der BBG.

Welche Durchführungswege gibt es für die betriebliche Altersvorsorge?

Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung (häufigste), Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. Die ersten drei werden steuerlich nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigt.

Wie wird die Betriebsrente im Alter besteuert?

Betriebsrentenleistungen sind im Alter voll einkommenssteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung) und unterliegen dem vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Freibetrag (2026: 187,25 €/Monat) reduziert die KV-Beitragspflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltumwandlung und Arbeitgeberbeiträgen?

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten der bAV. Der Arbeitgeber muss seit 2019 mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss beisteuern (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Kann ich die betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel mitnehmen?

Ja, grundsätzlich sind bAV-Ansprüche unverfallbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (seit 2018: Betriebszugehörigkeit 3 Jahre, Lebensalter 21 Jahre). Die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist möglich, aber nicht immer reibungslos.

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