Berechnen Sie Ihre jährlichen Rentenpunkte (Entgeltpunkte) nach § 70 SGB VI sowie die daraus resultierende geschätzte monatliche Rente. Grundlage ist das Verhältnis Ihres Brutto-Jahresgehalts zum Durchschnittsentgelt 2026 (45.358 €). Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 beträgt 96.600 €/Jahr.
Rentenpunkte Berechnen 2026
Rechtsgrundlage
- § 63 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch — Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) ↗
Grundsätze der Rentenberechnung — Entgeltpunkte als zentrales Maß
Gültig ab: 1. 1. 1992
- § 70 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch — Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) ↗
Entgeltpunkte für Beitragszeiten: EP = beitragspflichtiges Entgelt / Durchschnittsentgelt
Gültig ab: 1. 1. 1992
Rentenpunkte 2026 — Entgeltpunkte verstehen und berechnen
Das Rentenversicherungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf Entgeltpunkten (umgangssprachlich „Rentenpunkte"). Dieses System ist fair und leistungsorientiert: Wer mehr verdient und länger einzahlt, erhält mehr Punkte und damit eine höhere Rente.
Berechnung von Entgeltpunkten nach § 70 SGB VI
Die Formel ist einfach: Ein Entgeltpunkt (EP) entsteht, wenn das beitragspflichtige Jahresgehalt dem vorläufigen Durchschnittsentgelt entspricht. 2026 liegt dieses Durchschnittsentgelt bei 45.358 € jährlich. Wer weniger verdient, erhält weniger als 1,0 EP pro Jahr; wer mehr verdient, erhält mehr — aber maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 €.
Aktueller Rentenwert 2026
Der aktuelle Rentenwert (West) bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt 2026 ca. 39,32 €. Das heißt: Wer über eine Karriere von 40 Jahren stets den Durchschnittsverdienst erzielt hat, erhält 40 × 1,0 EP × 39,32 € = ca. 1.573 € monatlich. In Ostdeutschland gilt ein eigener Rentenwert (Ost), der seit 2024 dem Westwert angeglichen ist.
Beitragsbemessungsgrenze und Maximalrente
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) begrenzt den rentenrechtlich anrechenbaren Verdienst. 2026 liegt sie bei 96.600 € jährlich. Wer mehr verdient, zahlt auf den Mehrbetrag keine Rentenversicherungsbeiträge und erwirbt auch keine weiteren Punkte. Damit beträgt der Maximalwert an Entgeltpunkten pro Jahr ca. 2,13 EP (96.600 / 45.358).
Kindererziehungszeiten und sonstige Anrechnungszeiten
Neben Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit gibt es weitere Zeiten, die Rentenpunkte generieren: Kindererziehungszeiten (3 Jahre à 1,0 EP für nach 1992 geborene Kinder), Pflege von Angehörigen, Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rehabilitationsleistungen. Diese Zeiten werden bei der Deutschen Rentenversicherung automatisch erfasst.
Häufige Fragen zu Rentenpunkten
Was sind Rentenpunkte (Entgeltpunkte)?
Rentenpunkte, offiziell Entgeltpunkte (EP) genannt, messen den Rentenanspruch eines Versicherten in Relation zum Durchschnittsverdienst. Wer genau den Durchschnittsverdienst verdient, erhält 1,0 EP pro Jahr. Höheres Einkommen ergibt mehr Punkte (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze), niedrigeres Einkommen ergibt weniger als 1,0 EP.
Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
Der aktuelle Rentenwert (West) beträgt 2026 ca. 39,32 € monatlich pro Entgeltpunkt. Das bedeutet: Wer 45 Beitragsjahre mit dem Durchschnittsverdienst gearbeitet hat, erhält 45 × 1,0 EP × 39,32 € = ca. 1.769 € monatliche Rente.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) liegt 2026 bei 96.600 € jährlich (8.050 €/Monat). Einkommen darüber hinaus ist beitragsfrei und fließt nicht in die Rentenberechnung ein. Wer mehr als die BBG verdient, erhält also nicht mehr Entgeltpunkte als jemand genau an der Grenze.
Was ist das Durchschnittsentgelt 2026?
Das vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung 2026 beträgt 45.358 € jährlich. Dieser Wert wird jährlich von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt und dient als Bezugsgröße für die Berechnung von Entgeltpunkten (§ 70 SGB VI).
Wie funktioniert die vereinfachte Rentenschätzung?
Dieser Rechner schätzt die Gesamtrente vereinfacht: Er nimmt an, dass Sie in allen bisherigen Beitragsjahren das gleiche Gehalt wie heute hatten. In der Realität variiert das Gehalt über die Karriere, und es gibt Zeiten ohne Beiträge (Studium, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit). Für eine genaue Prognose empfiehlt sich der Renten-Information-Dienst der Deutschen Rentenversicherung.
Werden alle Beschäftigungsjahre automatisch als Rentenpunkte erfasst?
Ja, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Minijobs (bis 556 €/Monat) sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können aber auf Antrag befreit werden. Selbstständige sind in der Regel nicht automatisch rentenversichert, können aber freiwillige Beiträge zahlen.
Kann ich Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten erhalten?
Ja. Für die Erziehung von Kindern werden Kindererziehungszeiten angerechnet: Für nach 1992 geborene Kinder je 3 Jahre à 1,0 EP/Jahr (entspricht dem Durchschnittsverdienst). Das ergibt 3 zusätzliche Entgeltpunkte pro Kind — ein bedeutender Rentenanspruch, der keine Beitragszahlungen erfordert.