Wie viele Rentenpunkte gewinnen Sie durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung? Unser Rechner berechnet Ihre gewonnenen Entgeltpunkte, die daraus resultierende monatliche Rentenerhöhung (Rentenwert 39,32 €) und Gesamtbeiträge nach § 7 SGB VI.
Freiwillige Rentenversicherung Rechner 2025
Rentenpunkte und Rentenerhöhung berechnen (§ 7 SGB VI)
Rechtsgrundlage
- § 7 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Freiwillige Versicherung — Personenkreis, Mindest- und Höchstbeitrag
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 163 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Beitragsbemessungsgrundlage freiwillig Versicherte — Entgeltpunkte-Berechnung
Gültig ab: 1. 1. 2025
Freiwillige Rentenversicherung 2025 — Rentenpunkte berechnen
Die freiwillige Rentenversicherung nach § 7 SGB VI ermöglicht es Personen ohne Rentenversicherungspflicht, sich eigene Ansprüche in der gesetzlichen Rente aufzubauen oder bestehende Ansprüche zu verbessern. Dieser Rechner zeigt, wie viele Rentenpunkte (Entgeltpunkte) Sie durch freiwillige Beiträge gewinnen und wie sich dies auf Ihre monatliche Rente auswirkt.
Personenkreis — § 7 SGB VI
Freiwillig versichern können sich alle Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht pflichtversichert sind. Dies umfasst insbesondere Selbständige (ohne Versicherungspflicht), Beamte, Hausfrauen und -männer, Studenten, Personen im Ausland mit Wohnsitz in Deutschland sowie Personen nach Ende der Pflichtversicherung. Pflichtversicherte können zusätzliche freiwillige Beiträge nicht leisten.
Entgeltpunkte — Berechnung nach § 163 SGB VI
Freiwillige Beiträge werden in Entgeltpunkte (EP) umgerechnet. Die Formel lautet: EP/Jahr = Jahresbeitrag / (Durchschnittsentgelt × Beitragssatz). Das Durchschnittsentgelt 2025 beträgt 45.358 €, der allgemeine Beitragssatz 18,6%. Ein Beitrag in Höhe von 45.358 × 0,186 = 8.437 €/Jahr (= 703 €/Monat) ergibt genau 1,0 EP.
Rentenwert und Rentenerhöhung
Der aktuelle Rentenwert West beträgt seit Juli 2024 39,32 € pro Entgeltpunkt und Monat. Jeder gewonnene Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente um diesen Betrag. Bei 10 gewonnenen EP entspricht das einer Rentenerhöhung von 393,20 €/Monat — dauerhaft und lebenslang.
Steuerliche Absetzbarkeit
Freiwillige RV-Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Der maximale Jahresbetrag liegt 2025 bei 29.344 € (Ledige) bzw. 58.688 € (Verheiratete). Bei einem Grenzsteuersatz von 42% kann der Staat bis zu 12.224 € der Beiträge mitfinanzieren — was die effektive Rendite der freiwilligen Versicherung erheblich steigert.
Mindest- und Höchstbeiträge 2025
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen RV beträgt 2025 monatlich 100 €. Der Höchstbeitrag liegt bei 1.404,30 €/Monat (entspricht 18,6% der Beitragsbemessungsgrenze). Beiträge können monatlich, quartalsweise oder als Jahresbetrag gezahlt werden.
Häufige Fragen zur freiwilligen Rentenversicherung
Wer kann freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen?
Freiwillig versichern können sich nach § 7 SGB VI alle Personen ab 16 Jahren, die nicht pflichtversichert sind. Dazu gehören Selbständige ohne Versicherungspflicht, Beamte, Hausfrauen und -männer, Studenten, Personen im Ausland und weitere Personengruppen.
Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung?
Der Break-even liegt bei ca. 17–20 Jahren Rentenbezug. Wer früh mit freiwilligen Beiträgen beginnt, profitiert von langen Bezugszeiträumen. Zusätzlich sind Beiträge bis zum Höchstbetrag (29.344 € jährlich für 2025) als Sonderausgaben steuerlich absetzbar — was die effektive Rendite verbessert.
Wie hoch sind Mindest- und Höchstbeitrag 2025?
Der Mindestbeitrag beträgt 2025 monatlich 100 €. Der Höchstbeitrag liegt bei 1.404,30 € monatlich (18,6% der Beitragsbemessungsgrenze Ost/West 2025). Beiträge können monatlich oder als Einmalzahlung geleistet werden.
Wie werden Rentenpunkte bei freiwilligen Beiträgen berechnet?
Entgeltpunkte = Jahresbeitrag / (Durchschnittsentgelt × Beitragssatz). Das Durchschnittsentgelt 2025 beträgt 45.358 €, der Beitragssatz 18,6%. Ein Jahresbeitrag von 8.436 € (= 45.358 × 0,186) ergibt genau 1,0 Entgeltpunkt.
Was ist der aktuelle Rentenwert 2025?
Der aktuelle Rentenwert West beträgt ab Juli 2024 39,32 € pro Monat pro Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente um 39,32 €. Dieser Wert wird jährlich durch die Rentenanpassungsformel angepasst (§ 68 SGB VI).
Kann ich freiwillige Beiträge für vergangene Jahre nachzahlen?
Ja, Nachzahlungen für zurückliegende Jahre ohne Pflichtversicherung sind in begrenztem Umfang möglich. Für Zeiten der schulischen Ausbildung können Beiträge bis zum 45. Lebensjahr nachgezahlt werden. Für allgemeine freiwillige Beiträge gilt die Frist bis 31. März des Folgejahres.